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09.10.25

Frau Meiser

Schuldenbereinigung und Insolvenz bei natürlichen und juristischen Personen – Unterschiede, Abläufe und Auswege

Paar prüft Finanzunterlagen – Symbolbild für Schuldenbereinigung und Insolvenzverfahren bei natürlichen und juristischen Personen. AdvoNeo Schuldnerberatung

Insolvenz bedeutet nicht das Ende, sondern einen Neubeginn – zumindest für Privatpersonen. Für Unternehmen hingegen kann sie das Aus bedeuten. Doch was viele nicht wissen: Insolvenz ist nicht gleich Insolvenz.

Ob jemand als Privatperson oder als juristische Person (z.B. GmbH, Stiftung) betroffen ist, entscheidet über den Ablauf, die rechtlichen Folgen und die Möglichkeiten zur Entschuldung.

Ebenso wichtig ist zu wissen, wann eine Schuldnerberatung überhaupt helfen kann. Denn nicht jede Situation fällt in ihren Aufgabenbereich. Dieser Beitrag erklärt die Unterschiede, zeigt den Ablauf beider Verfahren – und klärt, welche Rolle die Schuldnerberatung spielt und wo ihre Zuständigkeit endet.

Wer gilt als natürliche und wer als juristische Person?

Natürliche Personen sind Menschen mit Rechten und Pflichten – Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner oder ehemals Gewerbetreibende. Insolvenzform: Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz
Juristische Personen dagegen sind rechtliche Organisationen, also z. B. eine GmbH, UG, AG, Stiftung oder ein Verein. Sie besitzen eigenes Vermögen und haften mit diesem. Insolvenzform: Regelinsolvenz / Unternehmensinsolven

Schuldenbereinigung bei natürlichen Personen

Ziel einer Schuldenbereinigung ist es, eine Insolvenz zu vermeiden.
AdvoNeo Schuldnerberatung unterstützt Betroffene dabei, mit allen Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen.

So kann eine tragfähige Lösung gefunden werden, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.

Typische Maßnahmen:

  • Ratenvereinbarungen mit Gläubigern
  • Teilerlass oder Stilllegung von Forderungen
  • Zusammenführung mehrerer Kredite (Umschuldung)
  • Erstellung eines verbindlichen Zahlungsplans

Scheitert der Einigungsversuch, erstellt die Schuldnerberatung eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung
sie ist Voraussetzung für den Antrag auf Privatinsolvenz.

Was bedeutet Insolvenz überhaupt?

Eine Insolvenz liegt vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen (juristische Person) zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

Die rechtliche Grundlage bildet die Insolvenzverordnung (InsO)

Ziel ist es, Schulden zu ordnen, Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen und – bei Privatpersonen – einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.

Zentrale Begriffe:

  • Zahlungsunfähigkeit: Fällige Rechnungen können dauerhaft nicht mehr bezahlt werden
  • Überschuldung: Das Vermögen reicht nicht mehr aus, um alle bestehende Verbindlichkeiten zu decken

Insolvenz ist kein Versagen, sondern ein rechtlich geregelter Prozess, um Schulden zu klären und einen Neuanfang zu ermöglichen.

Die Privatinsolvenz – Ablauf und Ziel

Die Privatinsolvenz (in Deutschland: Verbraucherinsolvenzverfahren) dient dazu, überschuldeten Privatpersonen einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.
Sie ist kein Strafverfahren, sondern ein geordnetes Entschuldungsverfahren unter gerichtlicher Aufsicht.

Voraussetzungen:

  • Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
  • Gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Antrag beim zuständigen Amtsgericht

Ablauf der Privatinsolvenz

  1. Antragstellung und Eröffnung des Verfahrens
    Das Amtsgericht prüft die Unterlagen und eröffnet das Verfahren. Ein Treuhänder wird eingesetzt.
  2. Verwertung des pfändbaren Vermögens
    Eventuell vorhandenes Vermögen wird verkauft oder gepfändet. Unpfändbare Gegenstände (z. B. Kleidung, Möbel, Arbeitsmittel) bleiben erhalten.
  3. Abtretungsphase / Wohlverhaltensperiode
    Über drei Jahre werden pfändbare Einkommensanteile an den Treuhänder abgeführt. In dieser Zeit darf der Schuldner keine neuen Schulden machen.
  4. Restschuldbefreiung
    Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase erlässt das Gericht die verbliebenen Schulden.

Ergebnis:
Die Person ist schuldenfrei, kann wieder am wirtschaftlichen Leben teilnehmen und erhält die Chance auf einen Neustart.

Insolvenzverfahren bei juristischen Personen

Für juristische Personen – etwa eine GmbH, UG, AG oder Privatstiftung – läuft das Verfahren anders:
Hier steht nicht die Entschuldung, sondern die Verwertung und Abwicklung des Unternehmensvermögens im Vordergrund.

Wesentliche Punkte:

  • Kein pfändungsfreies Einkommen oder Existenzschutz
  • Keine Restschuldbefreiung
  • Ziel ist Sanierung (Insolvenzplan) oder Liquidation

Ablauf:

  • Insolvenzantrag (meist durch Geschäftsführung)
  • Gerichtliche Eröffnung und Bestellung eines Insolvenzverwalters
  • Prüfung der Gläubigerforderungen
  • Verwertung des Vermögens (z. B. Maschinen, Immobilien, Forderungen)
  • Verteilung der Quote an Gläubiger
  • Schließung und Löschung des Unternehmens

Nach Abschluss des Verfahrens ist die juristische Person in der Regel aufgelöst.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Insolvenz Unterschiede: Natürliche und juristische Person - AdvoNeo Schuldnerberatung
Insolvenz Unterschiede: Natürliche und juristische Person

Auswege aus der Überschuldung

Für Privatpersonen:

  • Frühzeitig Schuldnerberatung aufsuchen
  • Haushaltsplan und Gläubigerliste erstellen
  • Außergerichtliche Einigung versuchen
  • Privatinsolvenz als letzten, aber sicheren Weg zur Schuldenfreiheit nutzen

Für juristische Personen:

  • Frühzeitige Krisenerkennung (Liquiditätsplanung)
  • Sanierungskonzepte prüfen
  • Rechtzeitig Insolvenzantrag stellen (Insolvenzantragspflicht beachten)
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführung vermeiden

FAQ – Häufige Fragen

Kann ich Schulden einer GmbH über Privatinsolvenz bereinigen?

Nein. Eine GmbH ist eine eigene juristische Person. Nur private Schulden des Geschäftsführers können über Privatinsolvenz reguliert werden.

Wie lange dauert die Privatinsolvenz?

In der Regel drei Jahre, sofern während dieser Zeit die Obliegenheiten erfüllt werden.

Was passiert mit Firmenvermögen bei Insolvenz?

Das Vermögen wird vom Insolvenzverwalter verwertet. Gläubiger erhalten eine Quote, das Unternehmen wird meist geschlossen.

Gibt es eine Restschuldbefreiung für juristische Personen?

Nein, nur natürliche Personen können Restschuldbefreiung erhalten.

Fazit

Die Schuldnerberatung ist in erster Linie eine Anlaufstelle für Privatpersonen, die ihre finanzielle Existenz sichern möchten.
Juristische Personen – also Unternehmen oder Stiftungen – benötigen dagegen ein formelles Insolvenzverfahren über das Gericht.
Beide Wege haben ein gemeinsames Ziel: Einen geordneten Neuanfang.
Ob durch Schuldenbereinigung, Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz – wichtig ist, frühzeitig zu handeln und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Fazit

Finanzielle Resilienz ist keine Theorie, sondern ein Werkzeug für den Alltag. Sie hilft, Krisen zu überstehen, Entscheidungen mit Ruhe zu treffen und wieder Selbstvertrauen in den eigenen Umgang mit Geld zu gewinnen.
Egal, ob es um steigende Lebenshaltungskosten, Arbeitslosigkeit oder unerwartete Ausgaben geht – wer finanziell resilient ist, bleibt handlungsfähig.
Und das ist letztlich die wichtigste Voraussetzung für echte finanzielle Freiheit.

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