So geht Schuldnerberatung heute ®

AdvoNeo bietet Ihnen als Spezialkanzlei eine umfassende anwaltliche und kaufmännische Schuldnerberatung aus einer Hand.

Die AdvoNeo Schuldnerberatung kann durch über 20 Jahre Erfahrung einschätzen, welcher Weg der Entschuldung in Ihrer individuellen Situation erfolgsversprechend ist und Ihnen dabei helfen, schuldenfrei zu werden – durch außergerichtliche Schuldenregulierung oder Privatinsolvenz.

Füllen Sie jetzt unser Formular aus und lassen Sie sich kostenlos zu Ihren Möglichkeiten beraten:

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    Icon pin location Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

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    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

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    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

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    Wie ist Ihr Familienstand?


    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

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    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

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    Welchen Beruf üben Sie aus?



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    Icon clipboard form Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?

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    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?

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    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

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    Icon question and answer speech bubbles Ihre Anmerkungen

    Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?




    Siegel Anfrage garantiert kostenfreiSiegel Sofortige AnfragebearbeitungSiegel Deutschlandweit für Sie tätig
    Erfahrungen & Bewertungen zu AdvoNeo Schuldnerberatung


    AdvoNeo So geht Schuldnerberatung heute: Moderne Kommunikation

    Moderne Kommunikation

    Wir sind bundesweit tätig und nutzen alle gängigen Kommunikations­mittel (Telefon, Telefax, Post und E-Mail) für den Informations­austausch mit unseren Mandanten sowie für unsere regelmäßigen Sachstands­mitteilungen während des Mandats.

    Unsere Formulare können Sie bequem am PC, Laptop, Tablet, Smartphone oder in Papierform ausfüllen.

    AdvoNeo So geht Schuldnerberatung heute: Professionelle Hilfe

    Schuldenfrei werden ohne Wartezeit und ohne Risiko

    Bei öffentlichen kostenlosen Schuldner­beratungs­stellen müssen Sie für einen Gesprächs­termin mit mehreren Monaten Warte­zeit rechnen. Nicht so bei uns. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag bei Ihnen.

    Bei der Entschuldung über den außer­gerichtlichen Vergleich behalten Sie Ihre finanzielle Freiheit. Wir handeln eine feste Rück­zahlungs­summe mit Ihren Gläubigern aus, auf die keine weiteren Zinsen und Kosten mehr anfallen.

    Für die Entschuldung durch Privatinsolvenz ist ebenfalls ein außergerichtlicher Einigungsversuch notwendig. Wenn dieser scheitert, können wir die Insolvenz für Sie beantragen. Egal, welcher Weg der Entschuldung für Sie der Richtige ist, wir sind für Sie da und helfen Ihnen dabei, endlich schuldenfrei zu werden!

    Ablauf der Schuldenregulierung

    Nummer 1

    Kontaktaufnahme

    Sie stellen einfach eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Anfrage über unser Formular und geben uns einen ersten Überblick über Ihre Situation.

    Nummer 2

    Kostenloses und für Sie unverbindliches telefonisches Beratungsgespräch

    Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag bei Ihnen mit einer Einschätzung zu Ihrer individuellen Situation zurück und erläutern Ihnen die für Sie passenden Möglichkeiten, schuldenfrei zu werden.

    AdvoNeo unterstützt Sie in diesem Gespräch ebenfalls bei der Umsetzung von Sofortmaßnahmen. Natürlich können Sie uns alle Ihre Fragen stellen.

    Je nachdem, für welchen Weg der Entschuldung Sie sich entscheiden,

    1. ... ermitteln wir entweder für einen außergerichtlichen Vergleich mit Ihnen eine für Sie tragbare monatliche Rate durch die sowohl Ihre Gläubiger bezahlt als auch unser Honorar beglichen wird

    2. ... oder wir besprechen ein mögliches Insolvenz­verfahren und die Honorar­zahlung in Raten oder als Einmalzahlung

    Im Anschluss erhalten Sie unsere Vertragsunterlagen.

    Nummer 3

    Start unserer Vergleichsverhandlungen

    Sie haben sich entschieden, uns zu beauftragen und die Vertrags­unterlagen zurückgesandt. Zum vereinbarten Beginn nehmen wir Kontakt mit Ihren Gläubigern auf und ermitteln die jeweiligen Forderungshöhen.

    1. Sobald dies abge­schlossen ist beginnen wir mit den individuellen Vergleichs­verhandlungen, die unsere Kernkompetenz darstellen.

    2. Für die Vorbereitung eines Insolvenz­verfahrens führen wir den gesetzlich vorgeschriebenen Einigungs­versuch mit Ihren Gläubigern durch.

    3. Ohne einen außer­gerichtlichen Einigungs­versuch mit den Gläubigern kann die Privat­insolvenz nicht beantragt werden.

    Nummer 4

    Entschuldung

    1. Wir haben rechtsgültige Vergleiche mit Ihren Gläubigern geschlossen. Nun tragen Sie Stück für Stück Ihre Schulden in monatlichen Raten ab. Das geht zwar nicht von heute auf morgen, das Ziel Ihrer Schulden­freiheit haben Sie jedoch stets vor Augen. Und Ihre neue monatliche Gesamtrate wurde gemeinsam mit Ihnen an Ihre finanziellen Möglichkeiten angepasst.

    2. Der vorgeschriebene Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern ist erfolgt. Wir stellen Ihnen die notwendige Bescheinigung nach § 305 InsO aus, damit Sie einen Antrag auf Insolvenz stellen können.


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