Ja! Sowohl die gesetzliche als auch die private Rente sind pfändbar.
Rente und Pension werden einem Arbeitseinkommen gleichgesetzt. Haben Sie kein Pfändungsschutzkonto oder ist Ihre Rente höher als die Pfändungsfreigrenze geht Ihre Altersrente, Witwenrente oder Riester-Rente ganz oder teilweise an Ihre Gläubiger.
Schulden in der Rente können schnell zu Altersarmut führen. Handeln Sie deshalb rechtzeitig, um einer Pfändung der Rente zuvorzukommen und nicht mit leerem Geldbeutel dazustehen.
Als anwaltliche Schuldnerberatung mit langjähriger Erfahrung packen wir das Problem der Pfändung bei der Wurzel: Wir helfen Ihnen, schuldenfrei zu werden.
Fragen Sie an oder rufen Sie uns unter 040 / 23 88 10 10 an. Wir klären in einem für Sie unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch mit Ihnen, welche Möglichkeiten der Entschuldung es für Sie gibt.
Alle Beratungsgespräche sind kostenlos und für Sie ohne weitere Verpflichtungen, bis Sie sich entscheiden, uns zu beauftragen.
Mehr nützliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag "Ist die Rente pfändbar?"