Icon Siegel Zertifikat §305 InsO§305 InsO zertifiziert

Wir bereiten alles für Sie vor

Privatinsolvenz beantragen

Sie müssen das nicht allein regeln. Wir prüfen Ihre Situation, führen den gesetzlich vorgeschriebenen Einigungsversuch durch und stellen die Bescheinigung nach §305 InsO aus.

 

✓ Über 25 Jahre Erfahrung
✓ Kostenfreie Erstberatung
✓ staatlich anerkannt nach §305 InsO
✓ Ohne Wartezeit

AdvoNeo Team im Büro - Mitarbeiterinnen bei Mandantenbetreuung und Telefonberatung

Anfrage Schuldnerberatung

Ausfüllen und kostenlose Erst­beratung sichern

So läuft es ab

In 4 Schritten zur Privatinsolvenz

1 Kostenlose Anfrage

Sie füllen unser Kontaktformular aus und geben uns einen ersten Überblick über Ihre Situation.

 

Wir prüfen die Möglichkeiten Ihrer Entschuldung und melden uns spätestens am nächsten Werktag mit dem Ergebnis bei Ihnen zurück.

Person mit Headset
2 Beratungsgespräch

Im kostenlosen und für Sie unverbindlichen Beratungsgespräch erklären wir Ihnen unser Verfahren und stellen Ihnen einen Lösungsvorschlag für Ihre individuelle Situation vor.

 

Sie entscheiden dann, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht.

Icon zwei Personen kommunizieren
3 Einigungsversuch

Für die Vorbereitung einer Insolvenz führen wir den gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern durch.

Handschlag
4 Bescheinigung §305

Für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens erhalten Sie die Bescheinigung nach §305 InsO. Das ist Ihre Grundlage für den Insolvenzantrag.

Ehrlich beraten

Privatinsolvenz – oder geht es auch ohne?

Viele wollen direkt die Insolvenz beantragen. Oft gibt es aber einen schnelleren, schonenderen Weg. Wir prüfen beides kostenlos für Sie.

Außergerichtliche Einigung

✓ Keine öffentlichen Einträge: Ihre Situation bleibt privat
✓ Wir übernehmen die Kommunikation mit den Gläubigern
✓ Sie behalten Ihre finanzielle Freiheit
✓ Ziel: geringere Schuldsumme & feste Rate

 

Im kostenfreien Erstgespräch prüfen wir, ob dieser Weg zu Ihnen passt.

Meine Möglichkeiten prüfen lassen

Privatinsolvenz

✓ Restschuldbefreiung nach 3 Jahren, wenn alle Auflagen eingehalten werden
✓ Schulden werden erlassen statt zurückgezahlt
⚠ Finanzielle Einschränkungen & SCHUFA-Eintrag
⚠ Mögliche Verwertung von Immobilien & Wertgegenständen

 

Im kostenfreien Erstgespräch prüfen wir, ob dieser Weg zu Ihnen passt.

Meine Möglichkeiten prüfen lassen

Erfahrungsberichte

Das sagen unsere Mandanten

  • Frau 36Jahre lächelt in die Kamera

    Manuela

    36 Jahre

    Durch meine sehr hohen Kreditraten kamen meine Tochter und ich in immer größere Schwierigkeiten. Ich konnte einfach nicht mehr zahlen, ohne dass wir am 15ten des Monats nicht mehr einkaufen konnten […].

  • Mann 49 Jahre lächelt in die Kamera

    Tobias

    49 Jahre

    Mir werden 50,4 % der ursprünglichen Schulden erlassen, zudem sinkt die monatliche Rate um knapp 50 %. Wow, kann ich da nur sagen. Sensationelle Arbeit des gesamten AdvoNeo Teams!

  • Frau 78 Jahre lächelt in die Ferne

    Katharina

    78 Jahre

    Das Ergebnis der außergerichtlichen Schuldenregulierung, welches durch AdvoNeo erzielt wurde, lässt mich beruhigt in die Zukunft schauen. Dabei wurde ich immer kompetent betreut und bekam klare und sachdienliche Hinweise, was ich dabei tun musste und konnte.

  • Frau und Mann stehen Arm in Arm vor einem See und lachen in die Kamera

    Jakob und Lena

    30 & 28 Jahre

    […] das gesamte Team von AdvoNeo war immer nett und offene Fragen wurden direkt beantwortet. Seit Tag 1 haben wir uns gut und sicher aufgehoben gefühlt. Wir können AdvoNeo nur weiterempfehlen […]

Transparenz ist uns besonders wichtig: Lesen Sie weitere Bewertungen auf Trustpilot und ProvenExpert, um sich ein unabhängiges Bild zu machen und entdecken Sie weitere Erfahrungsberichte, die unsere Kunden mit uns geteilt haben.

Häufige Fragen

Antworten rund um die Privatinsolvenz

Hintergrund Orange
Foto AdvoNeo Team Mitarbeiter Herr Hartwig

Schlagen Sie ein neues Kapitel auf

Der erste Schritt ist der schwerste, aber er dauert nur wenige Minuten. Prüfen Sie kostenlos, welcher Weg für Sie aus den Schulden führt.

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Staatlich anerkannte Schuldnerberatung nach §305 InsO

Juristische und kaufmännische Beratung aus einer Hand

Über 25 Jahre Erfahrung

Keine versteckten Kosten
Keine externen Anbieter