Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.

    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.

    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Geldschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.

    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungsbescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen niemals einfach Werbung ohne ähnliches zukommen lassen.


































    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Lohn­pfändung - was tun?

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

    Lohn­pfändung angekündigt?

    Als anwaltliche Schuldnerberatung kann AdvoNeo in der Regel sowohl eine drohende Lohn­pfändung (auch Gehalts­pfändung genannt) abwenden, als auch bei einer bereits bestehenden Pfändung helfen.

    Lohn­pfändung abwenden mit AdvoNeo - wir regeln das für Sie

    • Über­prüfung auf Recht­mäßig­keit

    Bei drohender Lohnpfändung und auch wenn bei Ihnen bereits gepfändet wird, ist nach der Beauftragung von AdvoNeo der erste Schritt eine rechtliche Über­prüfung der Pfändung. Eine Gehalts­pfändung darf beispiels­weise nicht gleich­zeitig mit einer Konto­pfändung bestehen und wäre in diesem Fall nicht zulässig.

    • Anwaltliche Unterstützung mit langjähriger Erfahrung

    Eine Lohn­pfändung ist mit vielen rechtlichen Kniffen und Fristen verbunden, bei denen AdvoNeo als anwaltliche Schuldner­beratung durch langjährige Erfahrungen effektiv helfen kann. Unser Ziel ist es, dass Sie trotz Pfändung das Geld bekommen, das Ihnen zusteht. Vor allem aber auch, dass der Grund für Ihre Pfändung bekämpft wird und weitere Pfändungen nachhaltig abgewendet werden.

    • Bekämpfung der Ursache Ihrer Lohn­pfändung

    Wir helfen Ihnen dabei, schuldenfrei zu werden und somit die Ursache für Pfändungen aus der Welt zu schaffen. Als anwaltliche Schuldnerberatung verhandelt AdvoNeo für Sie mit Ihren Gläubigern. Dabei ist das Ziel immer für Sie machbare Ratenzahlungen auszuhandeln und Ihre Schuld­summe deutlich zu reduzieren.

    • Nachhaltig Lohn­pfändungen abwenden

    Das Problem der Lohn­pfändung ist meistens nicht gelöst, wenn nur der Gläubiger mit der Pfändung bezahlt wird. Denn auch wenn dieser Gläubiger dann zufrieden ist, können andere Gläubiger weiterhin Geld von Ihnen pfänden. Daher sollte mit allen Gläubigern eine Einigung erzielt werden.

    Um Ihre gesamte finanzielle Situation wieder ins Gleichgewicht zu bringen, ist es das Ziel von AdvoNeo, mit jedem einzelnen Ihrer Gläubiger eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und somit auch weiteren Lohn­pfändungen vorzubeugen.

    • Lohn­pfändung ruhend stellen

    Wenn Sie AdvoNeo beauftragt haben, können wir bei entgegen­kommenden Gläubigern Lohn­pfändungen ruhend stellen. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine Lohn- bzw. Gehaltspfändung pausiert wird, bis die von uns ausgehandelte Rückzahlung voll­ständig beglichen ist. Anschließend wird die Pfändung endgültig zurück­genommen.

    AdvoNeo kann Ihre Pfändung durch Verhandlungs­geschick und Erfahrung ruhend stellen - manche Gläubiger nehmen die Pfändung sogar vorzeitig zurück.

    Was ist eigentlich eine Lohn­pfändung?

    Es gibt verschiedene Pfändungs­arten: Lohn­pfändung, Konto­pfändung und Sach­pfändung. Alle diese Arten der Pfändung sind Maßnahmen der Zwangs­voll­streckung.

    Eine Lohn­pfändung ist besonders un­angenehm, da der Gläubiger direkt bei Ihrem Arbeit­geber pfändet. Sie ist eine Möglichkeit der Gläubiger, ihre Geld­forderungen über eine dritte Partei bei Ihnen durchzusetzen.

    Voraus­setzung für eine Lohn­pändung ist, dass der pfändende Gläubiger einen voll­streck­baren Titel gegen Sie besitzt, mit dem er bei einem Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beantragen kann. Dieser wird sowohl Ihnen, als auch dem Arbeit­geber zugestellt, der somit über die Pfändung informiert wird und verpflichtet ist den pfänd­baren Teil Ihres Lohns an den Gläubiger zu zahlen.

    Der Arbeit­geber hat die Pflicht, den pfänd­baren Teil Ihres Gehalts selbst zu errechnen. Weil es bei der Berechnung viele rechtliche Faktoren zu beachten gibt, kann es dabei schnell zu Fehlern kommen. Als Spezialkanzlei helfen wir Ihnen, indem wir überprüfen, ob die Berechnung richtig durchgeführt wurde und sorgen dafür, dass von Ihrem Gehalt nicht zu viel an die Gläubiger abgeführt wird.

    Was alles bei einer Lohn­pfändung zu beachten ist und wie der genaue Ablauf aussieht, erklären wir im AdvoNeo Ratgeber.

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    Bei Lohn­pfändung recht­zeitig handeln

    Was tun bei Lohnpfändung? Bei Lohn­pfändungen ist es besonders wichtig Fristen einzuhalten.

    Wir helfen Ihnen die Pfändung ab­zu­wenden und kümmern uns um die rechtlichen Feinheiten.

    Lohn­pfändung abwenden

    Pfändungs­freigrenze

    Es gibt eine Pfändungs­freigrenze, bis zu der Sie Ihre Einnahmen behalten können. Die Höhe dieses unpfändbaren Frei­betrags wird individuell berechnet und ist unter anderem abhängig von Ihren unterhalts­pflichtigen Personen.

    Aktueller Freibetrag