Als anwaltliche Schuldnerberatung kann AdvoNeo in der Regel sowohl eine drohende Lohnpfändung (auch Gehaltspfändung genannt) abwenden, als auch bei einer bereits bestehenden Pfändung helfen.
Bei drohender Lohnpfändung und auch wenn bei Ihnen bereits gepfändet wird, ist nach der Beauftragung von AdvoNeo der erste Schritt eine rechtliche Überprüfung der Pfändung. Eine Gehaltspfändung darf beispielsweise nicht gleichzeitig mit einer Kontopfändung bestehen und wäre in diesem Fall nicht zulässig.
Eine Lohnpfändung ist mit vielen rechtlichen Kniffen und Fristen verbunden, bei denen AdvoNeo als anwaltliche Schuldnerberatung durch langjährige Erfahrungen effektiv helfen kann. Unser Ziel ist es, dass Sie trotz Pfändung das Geld bekommen, das Ihnen zusteht. Vor allem aber auch, dass der Grund für Ihre Pfändung bekämpft wird und weitere Pfändungen nachhaltig abgewendet werden.
Wir helfen Ihnen dabei, schuldenfrei zu werden und somit die Ursache für Pfändungen aus der Welt zu schaffen. Als anwaltliche Schuldnerberatung verhandelt AdvoNeo für Sie mit Ihren Gläubigern. Dabei ist das Ziel immer für Sie machbare Ratenzahlungen auszuhandeln und Ihre Schuldsumme deutlich zu reduzieren.
Das Problem der Lohnpfändung ist meistens nicht gelöst, wenn nur der Gläubiger mit der Pfändung bezahlt wird. Denn auch wenn dieser Gläubiger dann zufrieden ist, können andere Gläubiger weiterhin Geld von Ihnen pfänden. Daher sollte mit allen Gläubigern eine Einigung erzielt werden.
Um Ihre gesamte finanzielle Situation wieder ins Gleichgewicht zu bringen, ist es das Ziel von AdvoNeo, mit jedem einzelnen Ihrer Gläubiger eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und somit auch weiteren Lohnpfändungen vorzubeugen.
Wenn Sie AdvoNeo beauftragt haben, können wir bei entgegenkommenden Gläubigern Lohnpfändungen ruhend stellen. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine Lohn- bzw. Gehaltspfändung pausiert wird, bis die von uns ausgehandelte Rückzahlung vollständig beglichen ist. Anschließend wird die Pfändung endgültig zurückgenommen.
AdvoNeo kann Ihre Pfändung durch Verhandlungsgeschick und Erfahrung ruhend stellen - manche Gläubiger nehmen die Pfändung sogar vorzeitig zurück.
Es gibt verschiedene Pfändungsarten: Lohnpfändung, Kontopfändung und Sachpfändung. Alle diese Arten der Pfändung sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung.
Eine Lohnpfändung ist besonders unangenehm, da der Gläubiger direkt bei Ihrem Arbeitgeber pfändet. Sie ist eine Möglichkeit der Gläubiger, ihre Geldforderungen über eine dritte Partei bei Ihnen durchzusetzen.
Voraussetzung für eine Lohnpändung ist, dass der pfändende Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen Sie besitzt, mit dem er bei einem Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beantragen kann. Dieser wird sowohl Ihnen, als auch dem Arbeitgeber zugestellt, der somit über die Pfändung informiert wird und verpflichtet ist den pfändbaren Teil Ihres Lohns an den Gläubiger zu zahlen.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den pfändbaren Teil Ihres Gehalts selbst zu errechnen. Weil es bei der Berechnung viele rechtliche Faktoren zu beachten gibt, kann es dabei schnell zu Fehlern kommen. Als Spezialkanzlei helfen wir Ihnen, indem wir überprüfen, ob die Berechnung richtig durchgeführt wurde und sorgen dafür, dass von Ihrem Gehalt nicht zu viel an die Gläubiger abgeführt wird.
Was alles bei einer Lohnpfändung zu beachten ist und wie der genaue Ablauf aussieht, erklären wir im AdvoNeo Ratgeber.
Was tun bei Lohnpfändung? Bei Lohnpfändungen ist es besonders wichtig Fristen einzuhalten.
Wir helfen Ihnen die Pfändung abzuwenden und kümmern uns um die rechtlichen Feinheiten.
Es gibt eine Pfändungsfreigrenze, bis zu der Sie Ihre Einnahmen behalten können. Die Höhe dieses unpfändbaren Freibetrags wird individuell berechnet und ist unter anderem abhängig von Ihren unterhaltspflichtigen Personen.