
Fachwissen zum Thema Schulden

Von Frau Bening / 22. Oktober 2026
Bei der Zwangsvollstreckung setzt ein Gläubiger seinen Anspruch mit Hilfe von Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht durch. Er braucht dafür regelmäßig einen Titel, die Vollstreckungsklausel und die Zustellung, für Behörden gelten eigene Regeln. Gegen einen Mahnbescheid haben Sie zwei Wochen für den Widerspruch, gegen einen Vollstreckungsbescheid zwei Wochen für den Einspruch.
Bei der Zwangsvollstreckung setzt ein Gläubiger seinen Anspruch mit Hilfe von Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht durch. Er braucht dafür regelmäßig einen Titel, die Vollstreckungsklausel und die Zustellung, für Behörden gelten eigene Regeln. Gegen einen Mahnbescheid haben Sie zwei Wochen für den Widerspruch, gegen einen Vollstreckungsbescheid zwei Wochen für den Einspruch.