19.05.25

Herr Riebe

Insolvenz

Insolvenz, AdvoNeo Schuldnerberatung

In der Insolvenz kann der Schuldner entweder zahlungs­unfähig, drohend zahlungs­unfähig oder überschuldet sein. In allen Fällen kann der Schuldner bei einer Insolvenz die Zahlungs­ver­pflichtungen gegenüber seiner Gläubiger nicht einhalten. Deswegen hat das Insolvenz­verfahren zum Ziel, diese Situation zu regeln, sodass die Zahlungsfähigkeit wiederher­gestellt wird und unter bestimmten Voraus­setzungen nach Abschluss des Verfahrens der Rest der Schulden erlassen wird (Rest­schuld­befreiung). Ehemaligen Insolvenz­schuldnern soll die Chance auf einen Neu­anfang gegeben werden.

Beim Thema Insolvenz gibt es vieles zu beachten. Deswegen stellt Ihnen der AdvoNeo Ratgeber alle wichtigen Informationen zur Verfügung. Bei uns finden Sie alles Wissens­werte zu den unter­schiedlichen Bereichen der Insolvenz. Das beinhaltet sowohl rechtliche Grundlagen und Hinweise aus der Praxis als auch Anleitungen, wie Sie zum Beispiel das Insolvenz­bekanntmachungs­portal der Bundes­länder benutzen.

Insolvenz - Definition, Ablauf und wichtige Informationen

Eine Insolvenz tritt ein, wenn eine Person oder ein Unternehmen zahlungsufähig oder überschuldet ist. Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen und den Gläubigern eine faire Verteilung der vorhandenen Vermögenswerte zu ermöglichen. Unter bestimmten Vorausetzungen kann dem Schuldner im Rahmen des Verfahrens eine Restschuldbefreiung gewährt werden.

Arten der Insolvenz

Privatinslovenz (Verbrauerinslovenz)

Die Privatinsolvenz richtet sich an Privatpersonen und ehemals Selbstständige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Sie dient der Schuldenbereinigung und ermöglicht nach erfolgreichem Abschluss die Restschuldbefraeiung. Seit dem 1. Oktober 2020 dauert das Verbraucherinsolvenzverfahren in der Regel nur noch drei Jahre. Diese Gesetzesänderung verkürzt die Verfahrensdauer deutlich im Vergleich zu früheren Regelungen.

Zu Privatinsolvenz

Regelinsolvenz

Die Regelinsolvenz gilt für Selbstständige, Unternehmen und juristische Personen. Hier wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Vermögen verwaltet, Forderungen der Gläubiger prüft und gegebenenfalls Vermögenswerte verwertet. Auch hier besteht edie Möglichkeit einer Restschuldbefreiung nach Abschluss des Verfahrens.

Zu Regelinsolvenz

Ablauf des Insolvenzverfahrens

  1. Antragstellung: Der Antrag kann sowohl vom Schuldner als auch vom Gläubiger gestellt werden. Voraussetzung ist der Nachweis der Zahlungsfähigkeit
  2. Eröffnungsverfahren: Das Gericht prüft, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken
  3. Insolvenzverfahren: Ein Insolvenzverwalter wird bestellt, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und die Forderungen der Gläubiger prüft
  4. Wohlverhaltensphase: Der Schuldner muss sich an bestimmte Regeln halten und pfändbares Einkommen abtreten
  5. Restschuldbefreiung: Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensphase werden die restlichen Schulden erlassen

Aktuelle Verfahrensdauer

Seit dem 1. Oktober 2020 wurde die Dauer des Verbraucherinsolvenzverfahrens von sechs auf drei Jahre reduziert. Diese Änderung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für ehemals Selbsständige. Durch die Verkürzung soll der Weg zur finanziellen Freiheit beschleunigt und die Rückkehr ins wirtschaftliche Leben erleichtert werden.

Pflichten während des Verfahrens

Während des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner verschiedene Pflichten:

  • Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse
  • Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter
  • Abtretung des pfänbaren Einkommens
  • Mitteilungspflicht bei Änderungen der Wohnadresse oder des Einkommens

Die Missachtung dieser Pflichten kann zum Versagen der Restschuldbefreiung führen.

Folgen der Restschuldbefreiung

Nach der erfolgreichen Restschuldbefreiung werden die verbliebenden Schulden gelöscht. Dennoch bleiben die Einträge bei der SCHUFA für drei weitere Jahre sichtbar, bevor sie vollständig entfernt werden. Dies kann die Kreditwürdigkeit des Schuldners weiterhin beeinträchtigen.

 

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