Von Frau Meiser / Letzte Aktualisierung: 13. Juli 2026 / 5 Minuten Lesezeit / Allgemein, Schulden

Die GEZ gibt es längst nicht mehr – die Beitragspflicht schon. Bleiben Rundfunkbeiträge unbezahlt, folgen Säumniszuschläge, ein Festsetzungsbescheid und schließlich die Zwangsvollstreckung. Wer früh reagiert, kann die Schulden oft noch abwenden oder deutlich reduzieren.
Viele sprechen bis heute von der GEZ, dabei gibt es die Gebühreneinzugszentrale seit über einem Jahrzehnt nicht mehr. Die Beitragspflicht besteht trotzdem weiter – und wer den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, bekommt das früher oder später zu spüren: erst durch Mahnungen und Säumniszuschläge, im schlimmsten Fall durch eine Zwangsvollstreckung.
Gerade wer ohnehin finanzielle Sorgen hat, schiebt den Rundfunkbeitrag oft nach hinten. Verständlich – aber offene Forderungen verschwinden nicht von allein. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Folgen unbezahlte Rundfunkbeiträge haben, wann eine Befreiung möglich ist und was Sie tun können, wenn Sie die Beiträge nicht mehr aufbringen.
Die GEZ-Gebühr war der Vorgänger des heutigen Rundfunkbeitrags. „GEZ“ war die Abkürzung für „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“. Inzwischen ist grundsätzlich jeder Haushalt verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Vor dem Jahr 2013 mussten lediglich diejenigen GEZ-Gebühren zahlen, die entsprechende Geräte zur Nutzung des öffentlich-rechtlichen Angebots, wie z.B. einen Fernseher oder ein Radio besaßen.
Damals gab es die Möglichkeit, den GEZ-Mitarbeiter vor der Wohnungstür zu ignorieren oder abzuwimmeln und GEZ-Mahnbriefe unbeachtet zu lassen – meist ohne Konsequenzen. Auch konnte man erklären, man habe keine entsprechenden Empfangsgeräte und müsse deswegen nicht an die GEZ zahlen. Doch das hat sich in den letzten Jahren durch die Einführung des Rundfunkbeitrags geändert.
Für jede Wohnung in Deutschland ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Entscheidend ist dabei die Wohnung, nicht die Zahl der Bewohner:
Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro im Monat, also 220,32 Euro im Jahr (Stand 2026). Über eine Erhöhung wird seit Längerem gestritten – zuletzt hat sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit der Beitragshöhe befasst. Maßgeblich ist immer der Betrag, der in den Schreiben des Beitragsservice genannt wird.
Manche Betroffene hoffen, dass der Beitragsservice offene Forderungen irgendwann abschreibt. Das passiert in der Praxis nicht. Stattdessen läuft ein Verfahren ab, das in mehreren Schritten immer weiter eskaliert.
1. Zahlungserinnerung
Zunächst erhalten Sie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung. Wer jetzt zahlt, kommt meist mit einem einmaligen Säumniszuschlag davon. Wer die Schreiben dagegen dauerhaft ignoriert, treibt das Verfahren in die nächste Stufe.
2. Säumniszuschläge
Zusätzlich zum eigentlichen Beitrag erhebt der Beitragsservice einen Säumniszuschlag von einem Prozent der offenen Beitragsschuld, mindestens jedoch 8 Euro. Bleiben Zahlungen über Monate aus, summieren sich Beiträge, Zuschläge und weitere Kosten schnell auf mehrere hundert Euro.
3. Festsetzungsbescheid
Tut sich weiterhin nichts, erlässt der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid. Damit werden die offenen Rundfunkbeiträge offiziell festgesetzt. Der Bescheid enthält unter anderem:
Dieser Bescheid ist mehr als ein weiteres Mahnschreiben: Er bildet später die Grundlage für die Zwangsvollstreckung
Wenn Sie den Rundfunkbeitrag trotz Mahnungen nicht zahlen, riskieren Sie eine Pfändung. Wie viel Ihnen von Ihrem Einkommen bei einer Pfändung bleibt, können Sie ganz einfach mit unserem kostenlosen Online-Pfändungsrechner ermitteln.
Wichtig: Wurde Ihnen ein Festsetzungsbescheid zugestellt, gelten folgende Fristen:
Reagieren Sie innerhalb dieser Zeit nicht, wird der Festsetzungsbescheid zu einem unanfechtbaren, vollstreckbaren Titel. Mit diesem kann der Beitragsservice dann die Pfändung veranlassen oder Sie bekommen Besuch vom Gerichtsvollzieher.
Prüfen Sie, ob die Beitragszahlungen berechtigt sind. Menschen, die in einer Wohngemeinschaft leben (oder z. B. Partner, die zusammenleben), müssen beispielsweise nur einmal zahlen. Unabhängig davon, wie viele Menschen in einem Haushalt leben, muss pro Haushalt nur einmal gezahlt werden.
Viele glauben, nach dem Bescheid passiere erst einmal nichts weiter. Das ist ein Irrtum. Wird die Forderung nicht beglichen, veranlasst der Beitragsservice die Vollstreckung.
Je nach Bundesland übernehmen das zum Beispiel:
Dann drohen Maßnahmen wie:
Spätestens jetzt sollten Sie handeln und Ihre finanzielle Situation genau prüfen.

In Ausnahmefällen ist es möglich, eine Ermäßigung oder sogar eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu bekommen. Prüfen Sie daher, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung (z.B. Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder Hartz IV), leerstehende Wohnung, BAföG) oder Ermäßigung (z.B. gesundheitliche Gründe) erfüllen. Den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung und weitere Informationen finden Sie hier:
Wer mit den Zahlungen des Beitrags nicht hinterher kommt, kann auch eine Ratenzahlung mit dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vereinbaren. Jedoch nur, wenn nicht bereits vollstreckt wird. Vor der Vollstreckung gibt es außerdem die Möglichkeit einer Stundung oder Einigung durch einen außergerichtlichen Vergleich.
Offene Rundfunkbeiträge sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Aus zunächst kleinen Rückständen können durch Säumniszuschläge, Festsetzungsbescheide und Vollstreckungskosten schnell erhebliche Schulden werden. Gleichzeitig gibt es je nach persönlicher Situation Wege, die Belastung zu senken – etwa durch eine Befreiung, eine Ermäßigung oder eine Zahlungsvereinbarung.
Bestehen neben den Rundfunkbeiträgen weitere Schulden, lohnt sich der Blick auf die gesamte finanzielle Situation. Oft lässt sich durch eine frühzeitige Schuldnerberatung verhindern, dass die Schulden weiter wachsen oder Pfändungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Als anerkannte und erfahrene Schuldnerberatung hilft die AdvoNeo Schuldnerberatung verschuldeten Menschen dabei, den für Sie bestmöglichen Weg aus den Schulden zu finden und arbeitet hierfür individuelle Lösungen für jede Schuldensituation aus.
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Weg aus den Schulden aussehen könnte, kontaktieren Sie uns gerne über unser Online-Formular. Das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenlos. Jetzt anfragen!