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GEZ-Schulden: Was passiert, wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen?

Von Frau Meiser / Letzte Aktualisierung: 13. Juli 2026 / 5 Minuten Lesezeit / Allgemein, Schulden

Rundfunkbeitrag nicht bezahlen (Symbolbild): liegende Person mit Radio

Die GEZ gibt es längst nicht mehr – die Beitragspflicht schon. Bleiben Rundfunkbeiträge unbezahlt, folgen Säumniszuschläge, ein Festsetzungsbescheid und schließlich die Zwangsvollstreckung. Wer früh reagiert, kann die Schulden oft noch abwenden oder deutlich reduzieren.

Viele sprechen bis heute von der GEZ, dabei gibt es die Gebühreneinzugszentrale seit über einem Jahrzehnt nicht mehr. Die Beitragspflicht besteht trotzdem weiter – und wer den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, bekommt das früher oder später zu spüren: erst durch Mahnungen und Säumniszuschläge, im schlimmsten Fall durch eine Zwangsvollstreckung.

Gerade wer ohnehin finanzielle Sorgen hat, schiebt den Rundfunkbeitrag oft nach hinten. Verständlich – aber offene Forderungen verschwinden nicht von allein. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Folgen unbezahlte Rundfunkbeiträge haben, wann eine Befreiung möglich ist und was Sie tun können, wenn Sie die Beiträge nicht mehr aufbringen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rundfunkbeitrag ist für jede Wohnung in Deutschland zu zahlen – aktuell 18,36 Euro im Monat (Stand 2026).
  • Viele sagen noch „GEZ“, zuständig ist heute jedoch der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
  • Bleiben Zahlungen aus, folgen Mahnungen und Säumniszuschläge von mindestens 8 Euro.
  • Danach kann ein Festsetzungsbescheid ergehen – und die Forderung zwangsweise vollstreckt werden.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen.

GEZ oder Rundfunkbeitrag – wo liegt der Unterschied?

Die GEZ-Gebühr war der Vorgänger des heutigen Rundfunkbeitrags. „GEZ“ war die Abkürzung für „Gebühren­einzugs­zentrale der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten“. Inzwischen ist grund­sätzlich jeder Haus­halt verpflichtet, den Rund­funk­beitrag zu zahlen. Vor dem Jahr 2013 mussten lediglich diejenigen GEZ-Gebühren zahlen, die ent­sprechende Geräte zur Nutzung des öffentlich-rechtlichen Angebots, wie z.B. einen Fern­seher oder ein Radio besaßen.

Damals gab es die Möglich­keit, den GEZ-Mitarbeiter vor der Wohnungs­tür zu ignorieren oder abzu­wimmeln und GEZ-Mahnbriefe unbeachtet zu lassen – meist ohne Kon­sequen­zen. Auch konnte man erklären, man habe keine ent­sprechen­den Empfangs­geräte und müsse deswegen nicht an die GEZ zahlen. Doch das hat sich in den letzten Jahren durch die Ein­führung des Rund­funk­beitrags geändert.

Wer muss den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Für jede Wohnung in Deutschland ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Entscheidend ist dabei die Wohnung, nicht die Zahl der Bewohner:

  • Eine allein lebende Person zahlt einen Beitrag.
  • Leben mehrere Personen zusammen, fällt der Beitrag trotzdem nur einmal an.
  • Auch in Wohngemeinschaften genügt ein Beitrag für die gesamte Wohnung.

Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro im Monat, also 220,32 Euro im Jahr (Stand 2026). Über eine Erhöhung wird seit Längerem gestritten – zuletzt hat sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit der Beitragshöhe befasst. Maßgeblich ist immer der Betrag, der in den Schreiben des Beitragsservice genannt wird.

Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht bezahle?

Manche Betroffene hoffen, dass der Beitragsservice offene Forderungen irgendwann abschreibt. Das passiert in der Praxis nicht. Stattdessen läuft ein Verfahren ab, das in mehreren Schritten immer weiter eskaliert.

1. Zahlungserinnerung

Zunächst erhalten Sie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung. Wer jetzt zahlt, kommt meist mit einem einmaligen Säumniszuschlag davon. Wer die Schreiben dagegen dauerhaft ignoriert, treibt das Verfahren in die nächste Stufe.

2. Säumniszuschläge

Zusätzlich zum eigentlichen Beitrag erhebt der Beitragsservice einen Säumniszuschlag von einem Prozent der offenen Beitragsschuld, mindestens jedoch 8 Euro. Bleiben Zahlungen über Monate aus, summieren sich Beiträge, Zuschläge und weitere Kosten schnell auf mehrere hundert Euro.

3. Festsetzungsbescheid

Tut sich weiterhin nichts, erlässt der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid. Damit werden die offenen Rundfunkbeiträge offiziell festgesetzt. Der Bescheid enthält unter anderem:

  • die offenen Beitragsforderungen,
  • die Säumniszuschläge,
  • den Gesamtbetrag,
  • eine Zahlungsfrist.

Dieser Bescheid ist mehr als ein weiteres Mahnschreiben: Er bildet später die Grundlage für die Zwangsvollstreckung

Tipp

Wenn Sie den Rundfunk­beitrag trotz Mahnungen nicht zahlen, riskieren Sie eine Pfändung. Wie viel Ihnen von Ihrem Einkommen bei einer Pfändung bleibt, können Sie ganz einfach mit unserem kostenlosen Online-Pfändungs­rechner ermitteln.

Kann ich gegen einen Festsetzungsbescheid vorgehen?

Wichtig: Wurde Ihnen ein Fest­setzungs­bescheid zugestellt, gelten folgende Fristen:

  • Sie haben Sie zwei Wochen Zeit, den entsprechenden Betrag zu bezahlen
  • oder Sie haben 4 Wochen Zeit, um Wider­spruch ein­zu­legen (zum Beispiel, wenn der Beitrags­service für den an­ge­gebenen Zeit­raum bereits eine Zahlung für Ihren Haus­halt erhalten hat.)

Reagieren Sie inner­halb dieser Zeit nicht, wird der Fest­setzungs­bescheid zu einem un­an­fecht­baren, voll­streck­baren Titel. Mit diesem kann der Beitrags­service dann die Pfändung veranlassen oder Sie bekommen Besuch vom Gerichts­voll­zieher.

Prüfen Sie, ob die Beitrags­zahlungen berechtigt sind. Menschen, die in einer Wohn­gemein­schaft leben (oder z. B. Partner, die zusammenleben), müssen bei­spiels­weise nur einmal zahlen. Un­ab­hängig davon, wie viele Menschen in einem Haus­halt leben, muss pro Haus­halt nur einmal gezahlt werden.

Was passiert nach dem Festsetzungsbescheid?

Viele glauben, nach dem Bescheid passiere erst einmal nichts weiter. Das ist ein Irrtum. Wird die Forderung nicht beglichen, veranlasst der Beitragsservice die Vollstreckung.

Je nach Bundesland übernehmen das zum Beispiel:

  • die Stadt- oder Gemeindekasse,
  • das Finanzamt oder
  • ein Gerichtsvollzieher.

Dann drohen Maßnahmen wie:

Spätestens jetzt sollten Sie handeln und Ihre finanzielle Situation genau prüfen.

Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag Befreiung von Beitragspflicht
In bestimmten Fällen ist eine Befreiung möglich, sodass Sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen müssen.

In Aus­nahme­fällen ist es möglich, eine Er­mäßi­gung oder sogar eine Befreiung vom Rund­funk­bei­trag zu bekommen. Prüfen Sie daher, ob Sie die Vor­aus­setz­ungen für eine Befreiung (z.B. Bürger­geld (ehemals Arbeits­losen­geld II oder Hartz IV), leer­ste­hende Wohnung, BAföG) oder Ermäßigung (z.B. gesund­heit­liche Gründe) erfüllen. Den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung und weitere In­for­mationen finden Sie hier:

Wer mit den Zahlungen des Beitrags nicht hinter­her kommt, kann auch eine Raten­zahlung mit dem ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service verein­baren. Jedoch nur, wenn nicht bereits voll­streckt wird. Vor der Voll­streck­ung gibt es außerdem die Mög­lich­keit einer Stundung oder Einigung durch einen außer­gericht­lichen Ver­gleich.

FAQ

Fazit

Offene Rundfunkbeiträge sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Aus zunächst kleinen Rückständen können durch Säumniszuschläge, Festsetzungsbescheide und Vollstreckungskosten schnell erhebliche Schulden werden. Gleichzeitig gibt es je nach persönlicher Situation Wege, die Belastung zu senken – etwa durch eine Befreiung, eine Ermäßigung oder eine Zahlungsvereinbarung.

Bestehen neben den Rundfunkbeiträgen weitere Schulden, lohnt sich der Blick auf die gesamte finanzielle Situation. Oft lässt sich durch eine frühzeitige Schuldnerberatung verhindern, dass die Schulden weiter wachsen oder Pfändungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Als anerkannte und erfahrene Schuldner­beratung hilft die AdvoNeo Schuldner­beratung verschul­deten Menschen dabei, den für Sie best­möglichen Weg aus den Schulden zu finden und arbeitet hierfür individuelle Lösungen für jede Schulden­situation aus.

Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Weg aus den Schulden aus­sehen könnte, kontakt­ieren Sie uns gerne über unser Online-Formular. Das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenlos. Jetzt anfragen!

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