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Aktuelle Pfändungsfreigrenze

Von Herr Bening / Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2026 / 4 Minuten Lesezeit / Allgemein, Pfändung, Schulden, Service

Aktuelle Pfändungsfreigrenze

Am 01.07.2026 ist es wieder soweit und die Pfändungs­­freigrenze wurde von 1.559,99 € auf 1.589,99 € erhöht. Dieser neue Freibetrag wurde im Bundes­gesetz­blatt „Bekannt­machung zu den Pfändungs­freigrenzen 2024“ veröffentlicht. Die meisten Banken und Unternehmen stellen automatisch um, trotzdem sollten Sie besonders aufpassen, dass die Erhöhung auch bei Ihnen berück­sichtigt wird. Sonst bekommen Sie womöglich noch weniger Geld, als Ihnen zusteht.

Der Pfändungs­frei­betrag ist der Betrag, der unpfändbar ist und Ihnen als Schuldner monatlich zur Verfügung steht. Er ist vollständig vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt und steht zu Ihrer freien Verfügung. Der Gedanke dahinter ist, dass trotz Überschuldung und Pfändung eine Existenz­grundlage gesichert sein muss. In der Folge haben durch die Erhöhung der Pfändungs­frei­grenze 2024 viele Schuldner ab Juli etwas mehr Geld im Monat zur Verfügung.

Erhöhung Pfändungsfreigrenze 2026 nach steuerlichem Grundfreibetrag

Der Wert der Erhöhung der Pfändungs­­frei­­grenze 2026 richtet sich dem steuerlichen Grund­frei­betrag. Dieser Betrag stellt sicher, dass das ermittelte Existenzminimum, also das, was man zum Leben mindestens an Einkommen braucht, nicht besteuert wird. Laut § 899 Absatz 1 ZPO wird die Pfändungsfreigrenze im Fall einer Kontopfändung auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet, die tatsächliche Pfändungsfreigrenze auf Ihrem Konto beträgt also 1.590 €. Der Grundfreibetrag ist gestiegen. Das bedeutet, dass auch die Pfändungsfreigrenze ab dem 01. Juli von ursprünglich 1.560 € um 30 € auf 1.590 € an­gehoben wurde. Dies kann alle Schuldner freuen, die sich mit einer Pfändung ausein­ander­setzen müssen, da sie nun monatlich mehr Geld zur Verfügung haben werden.

Aktuelle Pfändungstabelle 2026

Im Anhang der gesetzlichen Bekannt­machung zur Erhöhung der Pfändungs­freigrenze ist eine sehr detaillierte Pfändungs­tabelle (für pfändbare Beträge sowohl nach Monaten als auch nach Wochen und nach Tagen) abgebildet.

Wir haben die Pfändungstabelle zusammengefasst bzw. verkürzt dargestellt, um Ihnen einen Überblick über die Änderungen der Höhe der Beträge der Pfändungsfreigrenze seit 2026 zu geben. Hier gehts zur vollständigen Pfändungs­tabelle.

Ab dem 01. Juli 2026 gilt eine neue Pfändungs­freigrenze, die 30 € höher liegt als die vorherige Pfändungs­freigrenze. Hier sehen Sie die von uns zusammengefasste Pfändungstabelle ab Juli 2026:

Pfändungstabelle 2026
Aktuelle Pfändungstabelle 2026, verkürzt dargestellt

Neue Pfändungsfreigrenze auch für P-Konto

Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze 2026 hat nicht nur Auswirkungen auf das Arbeits­einkommen. Auch für Menschen mit einer Kontopfändung und einem Pfändungsschutz­konto gilt die Anhebung. Das bedeutet, dass sich der Sockelfrei­betrag erhöht. Die Banken dürfen demnach ab Juli 2026 erst ab 1.590 € den darüber liegenden Betrag an die Gläubiger überweisen.

Dieser Sockelfreibetrag kann allerdings, wenn Sie verheiratet sind oder Kinder haben, trotzdem als Lebensgrundlage nicht ausreichen. In diesem Fall können Sie einen Antrag stellen und somit Ihren Freibetrag erhöhen.

Auch Kindergeld erhöht den Betrag auf Ihrem P-Konto, der vor Ihren Gläubigern geschützt ist.

Rechtsgrundlage Pfändungsfreigrenze 2025

Die Regelungen zum Pfändungs­frei­betrag finden sich in § 850c Pfändungs­grenzen für Arbeits­einkommen und § 850f Änderung des unpfändbaren Betrages der Zivil­prozess­ordnung (ZPO).

Der Abschnitt, in dem diese Regelungen festge­halten sind, gliedert sich wie folgt in der ZPO:

  • Buch 8 – Zwangsvollstreckung (§§ 704 – 945b)
  • Abschnitt 2 – Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a – 882h)
  • Titel 2 – Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 – 863)
  • Untertitel 3 – Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 828 – 863)

Die Rechtsgrundlage für die auf den nächsten vollen 10-Euro-aufgerundete Pfändungsfreigrenze findet sich in § 899 Absatz 1 ZPO.

Schuldner mit einem oder mehreren Kindern sollten über die Änderungen Bescheid wissen, da sich dadurch Veränderungen von Einnahmen und gegebenen­falls Ausgaben (zum Beispiel durch Zahlung von Unterhalt) ergeben. Wer im Vorfeld über die Veränderung Bescheid weiß, erspart sich even­tuellen Streit wegen der höheren Unterhalts­zahlung oder kann sich freuen, mehr Kindergeld ausge­zahlt zu bekommen. Diejenigen, die ein Haushaltsbuch führen, sollten (zum Beispiel bei Excel) die monatlichen fixen Einnahmen sowie die Fix­kosten anpassen, damit es keine Unstimmig­keiten mit den tatsächlichen Finanzen gibt.

Sind Sie von einer Pfändung betroffen und besitzen daher ein Pfändungsschutzkonto? Auch hierbei macht sich die Kindergeld­erhöhung 2025 bemerkbar, denn das Kindergeld wird zu Ihrem unpfändbaren Betrag hinzugerechnet und ist vor einer Pfändung durch Ihre Gläubiger geschützt. So haben Sie seit Juli mehr Geld im Monat zur Verfügung.

FAQ

Was tun bei einer Pfändung?

Wenn bei Ihnen bereits gepfändet wird oder eine Pfändung droht, kann die AdvoNeo Schuldner­beratung Ihnen als anwaltliche Schuldner­beratung helfen, indem die Ursache Ihrer Pfändung angegangen wird – nämlich Ihre Schulden. Darüber hinaus stellen wir unseren Mandanten auch P-Konto-Bescheinigungen aus und helfen Ihnen so, den Sockelfreibetrag auf Ihrem Konto zu sichern.

Kontaktieren Sie uns gerne, um zu erfahren, wie wir Ihnen bei Ihrer Pfändung und Entschuldung helfen können:

Soforthilfe. Kostenlos anfragen.

Fazit

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass Schuldner trotz einer Pfändung ihren notwendigen Lebensunterhalt bestreiten können. Wie hoch der pfändbare Betrag tatsächlich ausfällt, hängt vom Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ab. Deshalb sollten Betroffene stets die aktuelle Pfändungstabelle heranziehen und prüfen, ob alle Freibeträge korrekt berücksichtigt wurden.

Wer von einer Lohn- oder Kontopfändung betroffen ist, sollte zudem rechtzeitig ein Pfändungsschutzkonto einrichten und bei Bedarf zusätzliche Freibeträge beantragen. So lässt sich vermeiden, dass mehr Einkommen gepfändet wird, als gesetzlich zulässig ist.

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