Bei öffentlichen kostenlosen Schuldnerberatungsstellen müssen Sie für einen Gesprächstermin mit mehreren Monaten Wartezeit rechnen. Nicht so bei uns. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag bei Ihnen.
Bei der Entschuldung über den außergerichtlichen Vergleich behalten Sie Ihre finanzielle Freiheit. Wir handeln eine feste Rückzahlungssumme mit Ihren Gläubigern aus, auf die keine weiteren Zinsen und Kosten mehr anfallen.
Für die Entschuldung durch Privatinsolvenz ist ebenfalls ein außergerichtlicher Einigungsversuch notwendig. Wenn dieser scheitert, können wir die Insolvenz für Sie beantragen. Egal, welcher Weg der Entschuldung für Sie der Richtige ist, wir sind für Sie da und helfen Ihnen dabei, endlich schuldenfrei zu werden!