Schuldenfrei ohne Insolvenzverfahren
Rechnungen und Mahnungen häufen sich und der Schuldenberg wächst – ist der einzige Ausweg die Insolvenz? Nein. Die Alternative zur Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) heißt außergerichtlicher Schuldenvergleich.
Der sogenannte außergerichtliche Vergleich ist eine Einigung mit Ihren Gläubigern, bei der eine neue Rückzahlungssumme vereinbart wird, durch die ohne Verbraucherinsolvenz Schulden zurückgezahlt werden. Das Ziel dabei ist die Reduzierung der ursprünglichen Schuldsumme in Raten.
Wir übernehmen nach Ihrer Beauftragung alle weiteren Schritte für Sie
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit Ihren Gläubigern und holen in den Verhandlungen durch jahrelange Erfahrung das bestmögliche Ergebnis für Sie heraus.
Durch die Einigung mit Ihren Gläubigern müssen Sie in der Regel nur noch einen Teil der ursprünglichen Schulden in festen monatlichen Raten zurückzahlen, die für Sie machbar sind. Alles, was Sie darüber hinaus einnehmen, gehört Ihnen.
Durch den außergerichtlichen Vergleich wird die Privatinsolvenz und damit auch die Veröffentlichung Ihrer finanziellen Situation verhindert. Nach vollständiger Zahlung des ausgehandelten Betrags in monatlichen Raten sind Sie schuldenfrei.
*Reales Mandantenergebnis
Ratenreduzierung
bei erfolgreichen Schuldenvergeleich
*Reales Mandantenergebnis
Reduzierung der Schuldsumme
bei erfolgreichem Schuldenvergleich
Durch ein Insolvenzverfahren ist man doch auch nach 3 Jahren schuldenfrei oder? Warum sollte man also nicht diesen Weg wählen?
Ein Insolvenzverfahren bringt viele Einschränkungen mit sich, die es in der Regel bei der Alternative – dem Schuldenvergleich – nicht gibt. Zwar dauert auch das Abzahlen eines Vergleichs in Raten in der Regel mindestens Jahre (abhängig von zahlbarer Rate und Höhe der Schulden), jedoch behalten Sie neben der vereinbarten monatlichen Rate Ihre finanzielle Freiheit, können über zusätzlichen Einnahmen frei verfügen und müssen keine Rechenschaft ablegen.
Der seelische Druck, den Schulden und das Leben am finanziellen Limit mit sich bringen, ist groß. In der Insolvenz ist nur das Existenzminimum gesichert und das gesamte Ersparte muss abgegeben werden. Dies wird bei uns außergerichtlich verglichen. Hier werden Sie bereits zu Beginn der Entscheidung mit AdvoNeo entlastet, indem Ihre monatlichen Raten wieder auf Ihre Möglichkeiten angepasst werden. Solange die neuen Ratenzahlungsvereinbarungen eingehalten werden, können Sie über alle weiteren Einnahmen vollkommen frei verfügen.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Möglichkeiten Sie haben. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
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