Hier finden Sie häufige Fragen, die uns regelmäßig in ersten Beratungsgesprächen oder im späteren Entschuldungsprozess von unseren Mandanten gestellt werden.
Das Ziel von AdvoNeo ist die Verhinderung Ihrer Privatinsolvenz. So können Sie Ihre persönliche Freiheit erhalten, da kein Insolvenzverwalter Sie überwacht und Ihre Finanznotlage nicht öffentlich gemacht wird.
Die Schuldnerberatung sorgt durch Verhandlungen dafür, dass Sie für sich tragbare Raten zahlen und kann Ihnen in der Regel eine geringere Schuldsumme heraushandeln. Sie müssen weniger Angst vor den Gläubigern haben, da AdvoNeo sich mit diesen auseinandersetzt und Ihnen durch die geringeren Raten die Rückzahlung wieder möglich ist.
Und wenn Sie Fragen zu Fristen, Abläufen oder anderen Themen haben, haben Sie einen Ansprechpartner, den Sie täglich erreichen können, ohne dass Sie einen Termin vereinbaren müssen.
Bei öffentlichen Beratungsstellen müssen Sie eine lange Wartezeit in Kauf nehmen. Dass man auf Termine ein halbes bis ein Jahr warten muss, ist normal. In dieser Zeit wächst der Schuldenberg immer weiter und das Risiko einer Privatinsolvenz steigt. Eine anwaltliche Schuldnerberatung wird sofort für Sie tätig.
Öffentliche Schuldnerberatungsstellen sind meist ausschließlich für Angelegenheiten von Privatpersonen zuständig, nicht für Selbstständige. An AdvoNeo als anwaltliche Schuldnerberatung kann sich jeder wenden.
In öffentlichen Beratungsstellen werden Sie von Fachkräften unterschiedlicher Richtungen (Sozialarbeit, Rechtswissenschaft, Ökonomie und Bankwesen) beraten. Dies kann dazu führen, dass Ihr Fall herumgereicht wird oder etwas im Chaos der Kommunikation untergeht. Vor allem, weil der Andrang auf öffentliche Beratungsstellen groß ist. Bei AdvoNeo werden sämtliche Bereiche Ihrer kaufmännischen und juristischen Fragen zu Schulden, Überschuldung und Insolvenz aus einer Hand in einer Kanzlei abgedeckt.
Ja, Sie können sich das leisten. Denn wir ermitteln zu Beginn mit Ihnen zusammen eine für Sie tragbare monatliche Rate, die im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten liegt. Dabei berechnen wir unser Honorar so mit ein, dass Sie keine zusätzliche Rate für das Anwaltshonorar zahlen müssen, sondern die Rate den gesamten Zeitraum der Entschuldung über wie vereinbart bleibt.
Indem wir mit Ihren Gläubigern verhandeln und dadurch in der Regel Ihre Schuldsumme deutlich reduzieren und auch die monatlichen Raten deutlich verringern können, können wir eine finanzielle Entlastung für Sie erreichen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Kosten und Ratenhöhe.
Ein großer Vorteil von AdvoNeo ist, dass wir bereits seit 1999 für unsere Mandanten kämpfen. Durch diese jahrelange Erfahrung kennen wir sehr viele Gläubiger und haben bei dem Großteil bereits feste Ansprechpartner, die uns kennen und wissen, dass AdvoNeo professionell und zuverlässig arbeitet. Dadurch können wir schnelle und gute Ergebnisse für Sie erzielen.
Als anwaltliche Schuldnerberatung verfügen wir zudem über den nötigen juristischen Sachverstand, um Sie souverän, kompetent und seriös zu vertreten.
Wir schicken Sie auf keinen Fall einfach in die Privatinsolvenz, sondern setzen uns dafür ein, Ihnen den für Sie besten Weg aus den Schulden zu ermöglichen.
Unsere Gesprächszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Telefonnummer: 040 23 88 10 10
Gerne können Sie uns jederzeit eine E-Mail schreiben oder ein Fax schicken. Geben Sie darin bitte an, wann Sie erreichbar sind und wir werden uns bemühen, Sie zu dieser Zeit zurückzurufen.
E-Mail Adresse: hilfe@advoneo.de
Faxnummer: 040 23 88 10 17
Sie können, müssen aber nicht zu uns ins Büro kommen. Wir sind bundesweit tätig und nutzen alle gängigen Fernkommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Telefax und E-Mail) für die persönliche Beratung unserer Mandanten. Egal, ob Sie uns besuchen oder wir miteinander telefonieren, immer findet ein sehr umfangreiches Beratungsgespräch statt, bei dem Ihre persönliche und finanzielle Situation genau analysiert und die Vorgehensweise auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt wird.
Füllen Sie einfach unser kurzes Anfrageformular (rechts auf jeder Seite) aus. Wir werden uns daraufhin bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Am Anfang der Schuldenberatung übermitteln Sie Ihre Grunddaten (Kontaktdaten, Schuldsumme, Anzahl Gläubiger, Einkommen). Anschließend melden wir uns, in der Regel innerhalb eines Werktags, telefonisch bei Ihnen.
In der Folge klären wir gemeinsam telefonisch oder in einem Gespräch in unserer Kanzlei mit Ihnen Ihre persönliche Situation und welche Möglichkeiten der Entschuldung Sie haben. Vielleicht erfüllen Sie zum Beispiel die Voraussetzungen für eine Entschuldung ohne Insolvenz in 3 Jahren.
Nach diesem Gespräch wissen Sie genau über Ihre Chancen Bescheid. Nun wird Ihnen der Vertrag zugeschickt. Nachdem wir diesen unterzeichnet zurückerhalten haben, machen wir uns unverzüglich an die Arbeit und beginnen mit Ihrer Entschuldung.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie auf der Seite Ablauf Schuldnerberatung.
Nein, es ist nie zu spät. Oft finden wir sogar heraus, dass aufgrund einer Lohnabtretung an den Gläubiger gezahlt wird, obwohl dieser im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist. Auch kann nachträglich in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden, dass eine Lohnabtretung ausgeschlossen wird.
Bei der Lohnpfändung versuchen wir immer, diese für Sie aussetzen zu lassen, indem wir mit dem entsprechenden Gläubiger in Verhandlung treten. Stimmt der Gläubiger zu, wird die Pfändung ausgesetzt und Sie zahlen Ihre Schulden mit einem Teil der für Sie tragbaren monatliche Rate zurück. Bei der Lohnpfändung ist es wichtig, dass es Ihnen trotz Pfändung möglich ist, eine monatliche Rate aufzubringen, mit der Sie die restlichen Gläubiger befriedigen können.
Da der Erlös bei einer Versteigerung meistens deutlich unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie liegt, kann es durch die Verhandlung mit der Bank gelingen, diese zu verhindern und eine wirtschaftlichere Lösung zu finden. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, so dass wir Ihnen empfehlen, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihre Situation besprechen und Ihnen erklären können, welche Möglichkeiten zur Verhinderung der Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie bestehen.
Wenn die Bank den Vertrag für das Darlehen gekündigt hat, müssen Sie uns umgehend informieren, denn nun ist der Gesamtbetrag des Darlehens zur Rückzahlung fällig. Eine Einigung mit der Bank ist aber immer noch möglich.
Sie haben sich dazu entschlossen, Ihr Schuldenproblem aktiv anzugehen. Damit AdvoNeo so schnell wie möglich tätig werden kann, werden Sie nach Beauftragung direkt zu Beginn gebeten, Kopien folgender Unterlagen (gerne auch per E-Mail oder Fax) zuzusenden:
Sie benötigen für den Start Ihrer Entschuldung gar nicht so viele Unterlagen. Das Schreiben mit Anschrift, Aktenzeichen und Kontonummer von jedem Ihrer Gläubiger können Sie selbst zusammenstellen. Nutzen Sie zum Beispiel ein Word-Dokument am Computer oder schreiben Sie die Angaben leserlich auf Papier. Die Daten dazu finden Sie auf den entsprechenden Gläubigerschreiben.
Den Gehaltsnachweis können Sie bei Ihrem Arbeitgeber erfragen. Und falls Sie Ihren Arbeitsvertrag mitschicken müssen, haben Sie diesen in Ihren Unterlagen, sodass Sie lediglich eine Kopie anfertigen oder diesen einscannen müssen.
In den ersten Beratungsgesprächen möchten wir anhand Ihrer individuellen Situation herausfinden, welche Möglichkeiten der Entschuldung für Sie in Frage kommen. Wenn Sie die Fragen zu Ihrer Schuldsumme (inklusive Dispo), der Anzahl Ihrer Gläubiger und Ihrem Einkommen (auch Arbeitslosengeld und Kindergeld) beantworten können, brauchen Sie sich nicht weiter vorbereiten.
Haben Sie uns beauftragt, gilt: Je schneller wir die Unterlagen zu Ihren Gläubigern bekommen, desto schneller können wir uns an die Arbeit machen. Sie sind gut vorbereitet, wenn Sie diese Informationen griffbereit haben.
Einen kompletten Überblick können Sie sich am besten verschaffen, wenn Sie Ihre Unterlagen und Briefe sortieren.
Zudem können Sie einmal im Jahr Ihren SCHUFA-Auszug kostenlos beantragen. Die Zusendung dauert ca. 6-8 Wochen. Auch der Weg zu einem Amtsgericht (es muss nicht das sein, bei dem Sie gemeldet sind) hilft. Hier können Sie sich einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis einholen. Sowohl der SCHUFA-Auszug als auch das Schuldnerverzeichnis enthalten jedoch lediglich Daten, die eingetragen wurden oder bei denen ein Titel gegen Sie besteht. Das heißt, Sie enthalten nur selten eine vollständige Liste Ihrer Gläubiger.
Wenn Sie AdvoNeo beauftragen möchten, ist es umso wichtiger, eine vollständige Übersicht Ihrer Schulden zu haben. Dass es nicht leicht ist, die Unterlagen durchzugehen, verstehen wir. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie eine komplette Auflistung Ihrer Schulden erstellen, damit wir auch wirklich alle Gläubiger in Ihr Verfahren aufnehmen können. Nur so können Sie am Ende des Entschuldungsprozesses vollkommen schuldenfrei werden.
In unserem Blogbeitrag "Wie finde ich heraus, wo ich überall Schulden habe?", finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und eine Checkliste hierzu.
Haben Sie AdvoNeo bereits beauftragt, sind wir der Ansprechpartner für Ihre Gläubiger. Das bedeutet, Sie sollten nicht direkt mit ihnen sprechen. Oft versuchen diese, Sie zu verunsichern, um doch noch einen Teil ihrer Forderung zu bekommen. Nehmen Sie also entweder den Anruf nicht entgegen oder verweisen Sie auf uns, sodass der Gläubiger sich mit uns in Verbindung setzt.
Wenn Sie uns beauftragt haben, dann müssen Sie nichts unternehmen. Mahnschreiben sind Zahlungsaufforderungen. Diese brauchen Sie uns weder zuzusenden noch müssen Sie uns über diese informieren. Die meisten Gläubiger folgen einem automatischen Ablauf und versenden die Zahlungsaufforderungen, obwohl wir bereits mit ihnen in Verhandlung sind.
Wenn Sie als unser/e Mandant/in einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage bekommen, müssen Sie uns sofort informieren und uns das Schriftstück (zusammen mit dem gelben Umschlag, auf dem das Zustelldatum vermerkt ist!) sofort zuschicken. Wir prüfen dann, welche Maßnahme in Ihrem Fall sinnvoll ist und ergreifen diese.
Haben Sie ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher bekommen, schicken Sie uns eine Kopie so schnell wie möglich zu. Wir setzen uns mit dem entsprechenden Gläubiger in Verbindung und versuchen, den Termin aufheben zu lassen. Natürlich informieren wir Sie über den Ausgang des Gesprächs.
Ja, es gibt die Möglichkeit einen Kredit trotz Schulden aufzunehmen. Einzelne Kreditgeber bieten Kredite ohne Bonitätsprüfung an. Da diese Kreditgeber aber bei geringer Bonität des Kreditnehmers ein hohes Risiko eingehen, sind diese Kredite durch sehr hohe Zinsen und Kreditausfallversicherungen in der Regel deutlich teurer als reguläre Kredite.
Einen neuen Kredit aufzunehmen bedeutet somit, dass Sie weitere Schulden machen, um kurzfristig wieder Geld zur Verfügung zu haben. Wenn Sie hingegen monatlich wieder mehr Geld zur Verfügung haben wollen und gleichzeitig Ihre Schulden tilgen möchten, statt neue Verpflichtungen einzugehen, ist die außergerichtlichen Schuldenregulierung der richtige Weg für Sie.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Kredit trotz Schulden.
Wenn Sie eine andere Frage haben, die in der Liste der häufigen Fragen nicht aufgeführt ist, können Sie uns gerne während unserer Gesprächszeiten telefonisch und durchgängig per Fax oder E-Mail kontaktieren.
Telefon: 040 23 88 10 10
Telefax: 040 23 88 10 17
E-Mail: hilfe@advoneo.de
Gesprächszeiten:
Mo - Do von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Diese FAQ Liste bezieht sich hauptsächlich auf den Ablauf bei AdvoNeo und häufige Fragen unserer Mandanten. Wenn Sie sich für die FAQ inhaltlicher häufiger Fragen (zum Beispiel zur SCHUFA, Pfändung oder Mietschulden) interessieren, können Sie diese auf der FAQ Seite im AdvoNeo Ratgeber nachlesen.