Über Geld müssen wir sprechen. Ganz besonders dann, wenn es das Geld ist, das Ihnen im Moment Sorgen bereitet und Sie nicht wissen, ob Sie sich überhaupt noch einen Rechtsanwalt leisten können. Sie können!
Weil wir wissen, dass Geld für Sie ein schweres Thema ist, bieten wir Ihnen das erste für Sie unverbindliche Beratungsgespräch kostenlos an.
Erst wenn Sie uns beauftragt haben und wir mit Ihren Gläubigern in Verhandlung treten, fallen für unsere Tätigkeit als Schuldnerberatung Kosten in Form eines Honorars an. Dieses Honorar ist bei anderen Rechtsanwaltskanzleien meist in einer Summe zu zahlen. Nicht so bei uns.
Wir nehmen die finanziellen Nöte unserer Mandanten ernst und gewähren daher jedem Mandanten eine Ratenzahlung des Honorars.
Unsere Verhandlungen mit Ihren Gläubigern haben immer zum Ziel, Ihre Schulden zu reduzieren und Ihre ursprünglichen monatlichen Raten deutlich zu verringern. Dabei berechnet die AdvoNeo Schuldnerberatung ihre Kosten so mit ein, dass Sie monatlich eine für sich tragbare Rate zahlen. Das heißt also, dass Sie auch mit Zahlung unseres Honorars nach erfolgreichen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern durch AdvoNeo in der Regel am Ende deutlich weniger Schulden zurückzahlen müssen.
Über die vereinbarte monatliche Rate hinaus behalten Sie Ihre finanzielle Freiheit, da Sie frei über ihr restliches Geld und eventuelle zusätzliche Einnahmen verfügen können.
Sie wissen, was Sie über den Zeitraum der Entschuldung jeden Monat an Rate zahlen. Diese Rate bleibt die ganze Zeit über wie vereinbart - sowohl bei der anfänglichen Zahlung an AdvoNeo, als auch bei der späteren Zahlung an Ihre Gläubiger.
Wir setzen alles daran, die Schuldenspirale aufzuhalten, Ihre Privatinsolvenz zu verhindern und Ihnen einen finanziellen Neustart zu ermöglichen!
Wir legen viel Wert auf Transparenz. Daher erhalten Sie bereits im Vorfeld eine Vergütungsvereinbarung, nach der sich die Kosten bei AdvoNeo richten. Es gibt also keine versteckten Gebühren.
Zu Beginn ermitteln wir mit Ihnen zusammen die für Sie tragbare monatliche Rate. Dabei berücksichtigen wir sowohl alle Gläubiger des Verfahrens, als auch unser Honorar. So müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Sie die Rate aufgrund unseres Honorars nicht bezahlen können.