Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) wird oft als letzter Ausweg aus den Schulden gesehen. In vielen Fällen können Sie jedoch durch eine sogenannte außergerichtliche Einigung die Insolvenz vermeiden und gleichzeitig Ihre Schulden loswerden.
Eine Privatinsolvenz ist durch die Überwachung, die Veröffentlichung im Internet, die Informationspflicht und Ihre Dauer oft eine große psychische Belastung für Schuldner. Unser Ziel ist es daher Ihre Zahlungsunfähigkeit und Privatinsolvenz zu verhindern.
Diskrete Alternative zur Privatinsolvenz: Durch eine außergerichtliche Einigung wird, außer bei einer Lohnpfändung, im Gegensatz zur Privatinsolvenz der Arbeitgeber nicht über Ihre finanzielle Situation informiert und muss auch nicht über Jahre hinweg mit einem Insolvenzverwalter zusammenarbeiten.
Die Privatinsolvenz heißt in der Fachsprache eigentlich Verbraucherinsolvenz.
Sie soll überschuldeten Menschen ohne Chance auf Schuldenrückzahlung ermöglichen, nach 3 bis 6 Jahren einer sogenannten "Wohlverhaltensperiode" schuldenfrei zu werden. Während dieser Zeit kann der Schuldner nicht frei über sein Geld verfügen und muss mit dem ihm vom Insolvenzverwalter zugeteilten Geld seinen Lebensunterhalt bestreiten. Verdienste oberhalb der Pfändungsfreigrenzen führt der Insolvenzverwalter laufend an die Gläubiger ab.
Während der gesamten Wohlverhaltensperiode wird der Schuldner durch den Insolvenzverwalter überwacht und muss Rechenschaft ablegen (z.B. für einen Umzug oder Jobwechsel).
Nach der Wohlverhaltensperiode kann durch die Gläubiger die Restschuld erlassen werden, d.h. die noch offenen Schulden werden gestrichen und müssen nicht mehr zurückgezahlt werden.
Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist allerdings kein Automatismus. Wenn der Schuldner sich unwissentlich oder fahrlässig falsch verhält, kann dies zur Verweigerung der Restschuldbefreiung führen. Das heißt, er muss wieder die gesamte restliche Schuldsumme zurückzahlen.
Ein Antrag auf Verbraucherinsolvenz ist ohne vorherigen außergerichtlichen Einigungsversuch, zum Beispiel durch AdvoNeo, nicht möglich.
Um mehr über Ihre Möglichkeiten zur außergerichtlichen Einigung mit Ihren Gläubigern zu erfahren, nehmen Sie Kontakt zu AdvoNeo auf. Wir beraten Sie kostenlos und für Sie unverbindlich.
Eine Entschuldung ohne Privatinsolvenz bringt Ihnen viele Vorteile. Keine Überwachung, keine Wohlverhaltensphase und ein diskretes Verfahren.
AdvoNeo sorgt durch außergerichtliche Verhandlungen mit Ihren Gläubigern dafür, dass Sie schuldenfrei ohne Insolvenz werden.
Weitere Informationen zur Dauer und zum Ablauf der Privatinsolvenz, sowie zur Regelinsolvenz und der Wohlverhaltensperiode finden Sie in unserem AdvoNeo Ratgeber.