Behalten Sie Ihre finanzielle Freiheit
Sie möchten Ihre Schulden loswerden, aber die Privatinsolvenz vermeiden? Kein Problem. AdvoNeo bietet durch außergerichtliche Verhandlungen mit den Gläubigern eine individuelle Lösung für Sie auf dem Weg in die Schuldenfreiheit.
Durch Einigung mit den Gläubigern die Privatinsolvenz vermeiden
Keine Überwachung durch den Insolvenzverwalter
Selbstverständlich verläuft unser Verfahren unter höchster Diskretion
Sie können neben festen monatliche Raten frei über Ihr Geld verfügen
Gläubiger erlassen Ihnen in der Regel einen Großteil der Schuldsumme
Ein Insolvenzverfahren wird vermieden
Es fallen keine weiteren Zinsen und Kosten nach erfolgter Einigung mit Ihren Gläubigern an
Sie sparen die Gerichtskosten und die Kosten für den Insolvenzverwalter, die beim Insolvenzverfahren anfallen
die neu ausgehandelte Schuldsumme wird in gleichbleibenden Raten zurückgezahlt
Nach der vereinbarten Rückzahlungsdauer sind Sie vollständig schuldenfrei!
Eine Entschuldung ohne Privatinsolvenz bringt Ihnen viele Vorteile. Keine Überwachung, keine Wohlverhaltensphase und ein diskretes Verfahren. AdvoNeo sorgt durch außergerichtliche Verhandlungen mit Ihren Gläubigern dafür, dass Sie schuldenfrei werden und die Privatinsolvenz vermeiden können.
Diskrete Alternative zur Privatinsolvenz: Durch eine außergerichtliche Einigung wird, außer bei einer Lohnpfändung, im Gegensatz zur Privatinsolvenz der Arbeitgeber nicht über Ihre finanzielle Situation informiert und muss auch nicht über Jahre hinweg mit einem Insolvenzverwalter zusammenarbeiten.
Kurz erklärt
Die Privatinsolvenz heißt in der Fachsprache eigentlich Verbraucherinsolvenz. Sie soll überschuldeten Menschen ohne Chance auf Schuldenrückzahlung ermöglichen, nach 3 Jahren einer sogenannten „Wohlverhaltensperiode“ schuldenfrei zu werden. Während dieser Zeit kann der Schuldner nicht frei über sein Geld verfügen, zudem gibt es viele gesetzliche Auflagen und Einschränkungen. Verdienste oberhalb der Pfändungsfreigrenzen führt der Insolvenzverwalter laufend an die Gläubiger ab.
Nach der Wohlverhaltensperiode kann durch die Gläubiger die Restschuld erlassen werden, d.h. die noch offenen Schulden werden gestrichen und müssen nicht mehr zurückgezahlt werden – vorausgesetzt, alle Auflagen werden vom Schuldner eingehalten.
Werden Sie mit AdvoNeo schuldenfrei und vermeiden Sie die Privatinsolvenz.
Sind Sie unsicher, ob in Ihrem Fall eine außergerichtliche Einigung infrage kommt? Füllen Sie einfach das Formular aus oder rufen Sie uns an. Unsere Berater sind gern für Sie da!