Behalten Sie Ihre finanzielle Freiheit

Privatinsolvenz vermeiden und schuldenfrei werden

Sie möchten Ihre Schulden loswerden, aber die Privatinsolvenz vermeiden? Kein Problem. AdvoNeo bietet durch außergerichtliche Verhandlungen mit den Gläubigern eine individuelle Lösung für Sie auf dem Weg in die Schuldenfreiheit.

Drei Kolleginnen bei der Teamarbeit

Durch Einigung mit den Gläubigern die Privatinsolvenz vermeiden

Die Vorteile des außergerichtlichen Verfahrens

Icon Hammer und Geldschein

Unabhängigkeit

Keine Überwachung durch den Insolvenzverwalter

Regenschirm

Diskretion

Selbstverständlich verläuft unser Verfahren unter höchster Diskretion

Icon Geldmünzen

finanzielle Freiheit

Sie können neben festen monatliche Raten frei über Ihr Geld verfügen

Schuldensenkung

Gläubiger erlassen Ihnen in der Regel einen Großteil der Schuldsumme

außergerichtlich

Ein Insolvenz­verfahren wird vermieden

keine versteckten Kosten

Es fallen keine weiteren Zinsen und Kosten nach erfolgter Einigung mit Ihren Gläubigern an

Schutzschild

keine Gerichtskosten

Sie sparen die Gerichts­kosten und die Kosten für den Insolvenzverwalter, die beim Insolvenzverfahren anfallen

geregelte Rückzahlung

die neu ausgehandelte Schuldsumme wird in gleichbleibenden Raten zurückgezahlt

Schuldenfreiheit

Nach der vereinbarten Rückzahlungsdauer sind Sie vollständig schuldenfrei!

AdvoNeo Geschäftsführer lächelnd im Gespräch

Schuldenfrei werden, Privatinsolvenz vermeiden.

Eine Entschuldung ohne Privat­insolvenz bringt Ihnen viele Vorteile. Keine Über­wa­chung, keine Wohl­verhaltens­phase und ein diskretes Verfahren. AdvoNeo sorgt durch außer­gerichtliche Ver­hand­lungen mit Ihren Gläubigern dafür, dass Sie schulden­frei werden und die Privatinsolvenz vermeiden können.

 

Diskrete Alternative zur Privatinsolvenz: Durch eine außergerichtliche Einigung wird, außer bei einer Lohnpfändung, im Gegensatz zur Privatinsolvenz der Arbeitgeber nicht über Ihre finanzielle Situation informiert und muss auch nicht über Jahre hinweg mit einem Insolvenzverwalter zusammenarbeiten.

Kurz erklärt

Wieso die Privatinsolvenz vermeiden?

Die Privatinsolvenz heißt in der Fach­sprache eigentlich Verbraucher­insolvenz. Sie soll über­schuldeten Menschen ohne Chance auf Schulden­rück­zahlung ermöglichen, nach 3 Jahren einer sogenannten „Wohl­verhaltens­periode“ schulden­frei zu werden. Während dieser Zeit kann der Schuldner nicht frei über sein Geld verfügen, zudem gibt es viele gesetzliche Auflagen und Einschränkungen. Verdienste oberhalb der Pfändungs­frei­grenzen führt der Insolvenz­verwalter laufend an die Gläubiger ab.

Nach der Wohlverhaltens­periode kann durch die Gläubiger die Rest­schuld erlassen werden, d.h. die noch offenen Schulden werden gestrichen und müssen nicht mehr zurückgezahlt werden – vorausgesetzt, alle Auflagen werden vom Schuldner eingehalten.

lächelnde AdvoNeo Mitarbeiterin

Kompetent. Erfahren. Auf Ihrer Seite.

Werden Sie mit AdvoNeo schuldenfrei und vermeiden Sie die Privatinsolvenz.

Sind Sie unsicher, ob in Ihrem Fall eine außergerichtliche Einigung infrage kommt? Füllen Sie einfach das Formular aus oder rufen Sie uns an. Unsere Berater sind gern für Sie da!