Die AdvoNeo Schuldnerberatung setzt die außergerichtliche Schuldenregulierung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln durch und hat in jedem Fall das Ziel, Ihre Insolvenz zu verhindern. So können Sie durch unsere Vergleiche Ihre Schulden in Raten abbezahlen.
Die Ratenhöhe ist dabei nicht pauschal festlegbar, sondern abhängig von Ihrer individuellen Situation. Zum einen muss in erster Linie die Rate für Sie tragbar sein (mehr dazu hier).
Zum anderen muss die Höhe der Ratenzahlung im Verhältnis zur Gesamtschuldsumme, der Anzahl der Gläubiger und dem pfändbaren Betrag stehen. Dass der pfändbaren Betrag miteinbezogen wird, bedeutet nicht, dass bei Ihnen gepfändet werden wird. Er dient vielmehr als Bezugsgröße, um Ihre neue individuelle Rate errechnen zu können.
AdvoNeo hat langjährige Erfahrung in der Schuldenregulierung und ermittelt, Ihrer Situation entsprechend, eine erfolgversprechende Ratenhöhe. Dabei setzen wir bei den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern stets alles daran, für Sie als unser Mandant bzw. unsere Mandantin das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Ein solches Ergebnis der erfolgreichen Ratenreduzierung könnte zum Beispiel wie folgt aussehen:
Weitere Beispiele für Ratenhöhen nach erfolgreicher Schuldenregulierung durch AdvoNeo finden Sie auf unserer Seite "Endlich schuldenfrei".
Ziehen Sie Ihre monatlichen Ausgaben (Miete, Lebensmittel, Freizeit, ...) von Ihren monatlichen Einnahmen (Gehalt, Kindergeld, Unterhalt, ...) ab. Die Differenz ergibt Ihren monatlich verfügbaren Betrag. An diesem orientieren Sie sich bei der Entscheidung, welche Ratenzahlung für Sie machbar ist. Berücksichtigen Sie dabei auch jährliche oder halbjährliche Zahlungen und dass Sie die Rate über einen längeren Zeitraum hinweg zahlen können müssen.
Planen Sie zusätzliche Ausgaben bei der für Sie tragbaren Rate mit ein, damit Sie die Rate auch in Monaten, in denen besondere Ausgaben wie für Nebenkostennachzahlungen oder Versicherungsbeiträge anfallen, zahlen können.
In Ihrem ersten Beratungsgespräch mit AdvoNeo sprechen wir mit Ihnen über Ihre Möglichkeiten der Entschuldung über einen außergerichtlichen Vergleich.
Wir teilen Ihnen ehrlich mit, wenn unserer Ansicht nach eine außergerichtliche Einigung in Ihrem Fall nicht möglich ist. Das kann viele Gründe haben - unter anderem die Ratenhöhe im Verhältnis zur Gläubigeranzahl und der Höhe der Schulden.
Vorsicht vor Anbietern, die Sie mit einer extrem niedrigen Ratenzahlung locken. Häufig bezahlen Sie dort am Ende wesentlich mehr, als Ihnen am Anfang versprochen wurde. Ein Beispiel hierfür sind gewerbliche Schuldnerberater, die für die Weitergabe Ihrer Daten an einen Rechtsanwalt hohe Gebühren verlangen. Der Rechtsanwalt ist danach zusätzlich von Ihnen zu bezahlen. Zudem lautet das Ergebnis hier meist Privatinsolvenz.
Die individuelle Ratenhöhe für Ihre erfolgreiche Schuldenregulierung ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam. Über den gesamten Zeitraum der Entschuldung bleibt diese Rate dann wie von AdvoNeo mit Ihnen vereinbart.
Wenn Sie Ihre Schulden in Raten abbezahlen möchten ohne die Insolvenz anmelden zu müssen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir besprechen in einem ersten kostenlosen und für Sie unverbindlichen Beratungsgespräch mit Ihnen, welche Möglichkeiten der Entschuldung es für Sie gibt.
AdvoNeo hat als anwaltliche Schuldnerberatung das Ziel, eine für Sie tragbare Gesamtrate zu realisieren. Sie müssen keine zusätzliche Rate für das Anwaltshonorar zahlen.
Nur so ist es möglich für Sie eine monatliche Entlastung zu realisieren.