10.02.25
Frau Meyer
Einfach auswandern, neu anfangen und die Schulden und Probleme in Deutschland hinter sich lassen – diesen Traum haben sicherlich viele Schuldner.
Doch geht das so einfach? Und was passiert mit den Schulden? Kann man jemals zurückkehren? Diese Fragen und mehr zum Thema „Auswandern mit Schulden“ beantworten wir in diesem Ratgeberbeitrag.
Die wichtigste Frage zuerst:
Nein. Schulden bleiben auch beim Auswandern in ein neues Land bestehen. Gläubiger haben verschiedene Möglichkeiten, die Schulden auch dort einzutreiben. Die Verjährungsfristen von Schulden bleiben bestehen, egal wo Sie leben (z.B. 30 Jahre Verjährungsfrist bei titulierten Forderungen).
Ja, es ist erlaubt, mit Schulden auszuwandern. Es ist egal, ob Sie verschuldet sind oder nicht – Sie können frei entscheiden, in welchem Land Sie leben wollen.
Dass Auswandern mit Schulden erlaubt ist, heißt jedoch nicht, dass Sie durch einen Umzug ins Ausland Ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen müssen und finanziell von vorne beginnen können.
Schulden erlöschen nicht durch Auswandern und können unter Umständen auch in anderen Ländern von Gläubigern eingetrieben werden.
Bleiben Sie innerhalb der EU, können Ihre Gläubiger durch den sogenannten „europäischen Vollstreckungstitel“ die offenen Verbindlichkeiten bei Ihnen einholen, indem Sie zum Beispiel ortsansässige Inkassounternehmen mit der Eintreibung beauftragen.
Bei der Abmeldung aus Deutschland ist man nicht verpflichtet, eine neue Anschrift zu hinterlassen. Wer dies nutzen will, um sich abzusetzen oder unterzutauchen sollte wissen, dass viele von den Gläubigern beauftragte Inkassounternehmen Melde- und Wählerregister durchsuchen oder versuchen, Sie per Internetsuche ausfindig zu machen.
Deutschland hat zudem mit anderen Ländern Vollstreckungsabkommen. Je nachdem welches Land Sie beim Auswandern mit Schulden anstreben, müssen Sie die Einwanderungsbedingungen und Vollstreckungsabkommen berücksichtigen, um zu wissen, was mit den offenen Forderungen geschieht und ob trotz Ihrer Schulden einwandern dürfen. Länder wie die USA, Australien oder Kanada erfragen zum Beispiel für ein Visum stets einen Nachweis über finanzielle Mittel.
Es ist gängige Praxis, dass Gläubiger einen vollstreckbaren Titel vor Gericht erwerben. Solche Vollstreckungstitel sind 30 Jahre lang gültig – mit jedem erfolglosen Vollstreckungsversuch startet die Verjährungsfrist von Neuem. Schon das Minimum der Verjährung, 30 Jahre, sind eine lange Zeit, in der man selbst – vor allem durch das Leben im Ausland – eventuell nicht mehr daran denkt, dass die Schulden bestehen. Gleichzeitig kommen noch Zinsen und Säumniszuschläge hinzu, die die Schulden stetig anwachsen lassen.
Wer beim Auswandern mit Schulden Deutschland ohne Angabe einer neuen Anschrift oder Abgabe der Vermögensauskunft verlassen hat, kann bei der Rückkehr ins Land sogar mit einer Strafanzeige wegen Betrugs oder einem vorliegenden Haftbefehl konfrontiert werden (mehr dazu in unserem Beitrag „Haftbefehl wegen Schulden„). Auch wenn nicht, kann es durch die negativen SCHUFA-Einträge schwer werden, eine Wohnung, einen Mobilfunkanbieter oder eine Bank zu finden.
In manchen Lebenssituationen kann es sinnvoll sein, einen Neuanfang in einem anderen Land zu wagen. Zum Beispiel:
Achtung: Beides funktioniert jedoch meist nur, wenn der Job bereits feststeht und vertraglich geregelt ist. Wer in einem fremden Land erst noch auf Arbeitssuche gehen muss, benötigt Geld, um dies zu finanzieren.
Der Wunsch, alles hinter sich zu lassen und in einem neuen Land von vorne anzufangen, kann ein starker Antrieb für Schuldner sein. Damit dieser Wunsch in Erfüllung gehen kann, muss jedoch viel bürokraktischer Aufwand betrieben werden:
Wer in ein anderes Land ziehen möchte, sollte in Erwägung ziehen, im Vorfeld die finanzielle Situation in Deutschland zu klären. Der Stress beim Auswandern mit Schulden und mögliche Schuldenfallen oder sogar ein Haftbefehl können nur so bei der Rückkehr vermieden werden.
Auszuwandern erscheint oft als der letzte Ausweg – aber das stimmt nicht! Besser ist es, wenn Sie sich rechtzeitig Hilfe suchen. Denn so können Sie effektiv gegen Ihre Schulden vorgehen, bevor es zu negativen Konsequenzen wie einem möglichen Haftbefehl kommt. Und sollte es trotzdem Ihr Wunsch sein, auszuwandern, können Sie das im Anschluss an die Schuldenregulierung immer noch tun – mit reinem Gewissen, und ohne strafrechtliche Folgen.
Am besten, Sie kontaktieren eine seriöse Schuldnerberatung. Das kann zum Beispiel eine öffentliche oder anwaltliche Schuldnerberatung oder eine andere staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle sein. Auch wir bei AdvoNeo sind nach §305 InsO eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung – wir helfen schnell, diskret und professionell. Bei uns können Sie zwischen einer außergerichtlichen Einigung und einer Privatinsolvenz wählen: mit beiden Verfahren können Sie in wenigen Jahren bereits schuldenfrei sein.
Das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenlos, im Anschluss erfahren Sie die Kosten für Ihr individuelles Verfahren. Schicken Sie uns heute noch eine Anfrage!