03.04.25
Herr Filipovic
Viele Bürgergeld-Empfänger fragen sich: Wird eine Erbschaft vom Jobcenter als Einkommen angerechnet? Was passiert, wenn ich geerbtes Geld zur Schuldentilgung verwende? Dieser Beitrag klärt umfassend auf – basierend auf aktueller Gesetzeslage und früherer Rechtsprechung.
Vor der Einführung des Bürgergeldes würde eine Erbschaft beim Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) vollständig als Einkommen gewertet – unabhängig davon, ob das Geld zu Schuldentilgung genutzt wurde. Ein Urteil des Bundessozialgerichts bestätigte diese Praxis.
Beispiel:
Ein Mann erbte 8.000,00 €, wovon 3.000,00 € direkt zur Kontoausgleichung verwendet wurden. Trotzdem rechnete das Jobcenter den gesamten Betrag an – das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit (Az.: B14 AS 10/14 R)
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Juli 2023 würde die rechtliche Grundlage grundlegend überarbeitet. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Bewertung von Erbschaften:
Erbschaften gelten seitdem nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen.
Das ist ein entscheidender Unterschied – denn für Vermögen gelten deutlich höhere Freibeträge, wodurch ein großer Teil einer Erbschaft nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet wird.
Im ersten Bezugsjahr:
Ab dem zweiten Jahr:
Beispiel:
Ein Bürgergeld-Empfänger erbt 25.000,00 €. Im ersten Jahr bleibt das gesamte Erbe anrechnungsfrei, wenn er alleinstehend ist.
Wichtig: Auch wenn die Erbschaft unter die Freibeträge fällt, muss sie dem Jobcenter unverzüglich gemeldet werden. Andernfalls kann es zu Rückforderungen, Sanktionen oder im schlimmsten Fall zu einem Verfahren wegen Sozialbetrugs kommen.
Das Jobcenter prüft, ob die Erbschaft den Freibetrag überschreitet und wie sich dies auf den Leistungsanspruch auswirkt. Solange der Freibetrag eingehalten wird, bleibt das Bürgergeld unangetastet.
Für verschuldete Bürgergeld-Bezieher bietet die neue Regelung große Vorteile:
Die Reform zum Bürgergeld bringt mehr Fairness: Erbschaften schützen statt bestrafen. Mit den neuen Freibeträgen können viele Bürgergeld-Bezieher von einem geerbten Vermögen profitieren – auch zur Schuldenregulierung.
Wichtig: