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08.12.25

Herr Bening

Bürgergeld und Erbschaft: Was gilt bei geerbtem Vermögen?

Bürgergeld und Erbschaft: Was gilt bei geerbtem Vermögen?

Viele Bürgergeld-Empfänger stehen früher oder später vor der Frage, wie das Jobcenter mit einer Erbschaft umgeht. Wird geerbtes Geld wie Einkommen behandelt? Muss man befürchten, dass Leistungen gekürzt werden? Und was passiert, wenn die Erbschaft direkt zur Schuldentilgung eingesetzt wird?

Die Rechtslage hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Dieser Beitrag erklärt verständlich, was früher galt, welche Regeln heute gelten und wie Erben ihre Ansprüche schützen können.

Alte Regelung: Erbschaft zählte als Einkommen beim Jobcenter

Unter dem früheren Hartz-IV-System (Arbeitslosengeld II) wurde eine Erbschaft grundsätzlich als Einkommen gewertet. Dabei spielte es keine Rolle, wofür das Geld verwendet wurde – selbst wenn es unmittelbar zur Schuldentilgung eingesetzt wurde.
Die Rechtsprechung war an dieser Stelle klar: Der gesamte Betrag wurde im Monat des Zuflusses als Einkommen angerechnet.

Beispiel aus der Praxis:

Ein Mann erbte 8.000 Euro, davon verwendete er 3.000 Euro sofort zur Kontoausgleichung. Dennoch rechnete das Jobcenter den vollen Erbschaftsbetrag an. Das Bundessozialgericht bestätigte diese Vorgehensweise (Az.: B14 AS 10/14 R).
Für Betroffene führte das oft zu erheblichen Rückforderungen und einer sofortigen Reduzierung der Leistungen.

Seit Juli 2023: Erbschaften gelten beim Bürgergeld als Vermögen

Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde die Behandlung von Erbschaften grundlegend reformiert. Seit dem 1. Juli 2023 gilt:

Erbschaften werden nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen behandelt.

Das ist ein entscheidender Unterschied. Während Einkommen sofort auf die Leistungen angerechnet wird, gelten beim Vermögen deutlich großzügigere Freibeträge. Dadurch bleibt ein großer Teil einer Erbschaft häufig anrechnungsfrei – insbesondere im ersten Bezugsjahr.

Für viele Leistungsbeziehende bedeutet das erstmals die Möglichkeit, ein Erbe sinnvoll einzusetzen, ohne sofort existenzielle Leistungskürzungen befürchten zu müssen.

Freibeträge für Erbschaften beim Bürgergeld

Erstes Bezugsjahr (Karenzzeit)

In den ersten zwölf Monaten des Bürgergeld-Bezugs gelten besonders hohe Vermögensfreigrenzen:

  • 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft
  • 15.000 Euro für jede weitere Person#

Ab dem zweiten Bezugsjahr

Nach Ablauf des ersten Jahres gelten die regulären Vermögensfreigrenzen:

  • 15.000 Euro pro Person

Beispiel:
Erbt eine alleinstehende Person 25.000 Euro, bleibt die gesamte Erbschaft im ersten Jahr vollständig anrechnungsfrei. Das Bürgergeld wird unverändert weitergezahlt, solange keine weiteren Vermögenswerte die Grenze überschreiten.

Erbschaft immer melden – trotz Freibeträgen

Auch wenn eine Erbschaft unterhalb der Freibeträge liegt, muss sie dem Jobcenter sofort gemeldet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine unterlassene Meldung kann zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Rückforderungen
  • Leistungskürzungen
  • im Extremfall ein Verfahren wegen Sozialleistungsbetrugs

Das Jobcenter prüft anschließend, ob das Vermögen innerhalb der Freibeträge bleibt und welche Auswirkungen sich daraus ergeben. Solange die Freigrenzen nicht überschritten werden, bleibt das Bürgergeld unberührt.

Was tun, wenn Schulden vorhanden sind?

Gerade für verschuldete Bürgergeld-Empfänger bietet die neue Rechtslage spürbare Vorteile. Erbschaften können nun zur Schuldentilgung verwendet werden, ohne dass die Leistung automatisch gemindert wird – solange der Erbschaftsbetrag die Freibeträge nicht übersteigt.

Das bedeutet:

  • Eine Erbschaft kann zur Entschuldung genutzt werden, ohne Leistungsnachteil.
  • Das Ausschlagen einer Erbschaft ist seltener erforderlich.
  • Schuldnerberatungen können deutlich flexibler und strategischer beraten.

Viele Menschen, die früher aus Angst vor Anrechnung lieber auf ein Erbe verzichteten, haben heute erstmals echte Gestaltungsmöglichkeiten.

FAQ

Muss ich eine Erbschaft dem Jobcenter melden?

Ja. Eine Erbschaft ist meldepflichtig – unabhängig von der Höhe. Liegt sie unter den Freibeträgen, bleibt das Bürgergeld trotzdem unverändert, aber die Information muss vorliegen.

Wird eine Erbschaft beim Bürgergeld als Einkommen angerechnet?

Nein. Seit Juli 2023 gilt eine Erbschaft als Vermögen. Dadurch können Leistungsbeziehende deutlich höhere Freibeträge nutzen.

Was passiert, wenn die Erbschaft höher ist als der Freibetrag?

In diesem Fall prüft das Jobcenter, ob ein Teil der Leistungen ruht oder ob Vermögen zunächst für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss. Der geschützte Freibetrag bleibt aber bestehen.

Kann ich eine Erbschaft zur Schuldentilgung verwenden, ohne dass mein Bürgergeld gekürzt wird?

Ja – sofern die Erbschaft innerhalb der Freibeträge liegt. Die Verwendung zur Schuldentilgung führt nicht automatisch zur Anrechnung.

Sollte man eine Erbschaft ausschlagen, wenn man Bürgergeld bezieht?

In vielen Fällen nicht mehr nötig. Durch die neuen Freibeträge ist das Ausschlagen seltener sinnvoll. Eine Beratung hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Fazit: Neue Chancen für Erben trotz Bürgergeld

Die Reform des Bürgergeldes hat dazu geführt, dass Erbschaften nicht mehr automatisch zu einer Belastung werden. Statt wie früher zu Leistungen zu führen, die umgehend gekürzt wurden, ermöglichen die neuen Regelungen mehr Sicherheit und spürbar mehr Fairness.
Wichtig ist jedoch, die zentralen Punkte im Blick zu behalten:

  • Eine Erbschaft muss immer gemeldet werden.
  • Die geltenden Freibeträge sollten bekannt sein und aktiv genutzt werden.
  • Bei Unsicherheiten oder Schulden lohnt sich professionelle Beratung, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Wer die neuen Regeln kennt, kann ein Erbe sinnvoll einsetzen – und in vielen Fällen sogar den Weg in eine finanziell stabilere Zukunft ebnen.

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