18.06.25

Frau Meiser

Das richtige Konto bei Schulden

Das richtige Konto bei Schulden

Bei Schulden besteht länger­fristig das Risiko, dass einer Ihrer Gläubiger eine Kontopfändung veranlasst. Haben Sie zuvor nicht vorgesorgt und Ihr Konto umwandeln lassen in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), kann durch die Kontopfändung Ihr gesamtes Einkommen und Ihre Ersparnisse auf dem Konto an Ihren Gläubiger abgeführt werden. Sie stehen komplett mit leeren Händen da.

Hürde Gemeinschaftskonto

Bei Schulden ist das Proble­matische an einem Gemeinschafts­konto, dass die Gefahr besteht, dass das gesamte Gehalt bzw. die gesamten Einnahmen beider Personen gepfändet wird. Das wäre der Fall, wenn beide Gehälter auf das Gemeinschaftskonto eingehen und mindestens eine der beiden Personen seit längerem Schulden hat, weswegen einer der Gläubiger eine Kontopfändung veranlasst.

Wer in einem solchen Falle seinem Partner nicht Bescheid gibt oder alles versucht zu ignorieren, steht schnell vor einem noch viel größerem Problem: Die gesamten Einnahmen für einen Monat und zusätzlich mögliche Ersparnisse sind weg. Denn kein Pfändungs­schutz­konto bedeutet kein Pfändungs­schutz. Und ohne diesen kann das gesamte Guthaben bis zur Höhe der offenen Verbindlich­keit an den pfändenden Gläubiger überwiesen werden.

Zudem wirkt Pfändungs­schutz nicht rück­wirkend. Ist das Geld einmal weg, kann man es nicht mehr zurück­holen.

Wenn das Konto erst einmal leer ist, muss für die lebens­notwendigen Ausgaben der Dispo angesprochen werden. Die hohen Zinsen wegen Inanspruch­nahme des Dispos lassen dann die Schulden rasant anwachsen. So schnell gerät man in eine steile Abwärts­spirale.

Wie bekommt man auf einem Gemeinschaftskonto Pfändungsschutz?

Direkt auf dem Gemeinschafts­konto gibt es keine Möglichkeit des Pfändungsschutzes.

Haben Sie ein Gemeinschafts­konto, müssen Sie dieses zunächst zu einem Einzelkonto auf Guthaben­basis ändern lassen, bevor Sie dieses Einzelkonto wiederum in ein P-Konto umwandeln lassen können.

In vielen Fällen lohnt es sich, ein Guthaben­konto bei einer neuen Bank zu eröffnen, mit der Sie bisher noch keine Geschäfts­beziehung führen. Nach Eröffnung des Guthabenkontos können Sie dieses dann in ein P-Konto umwandeln lassen und Ihre Einnahmen auf das neue Konto einzahlen lassen.

Vorgehen: Das richtige Konto bei Schulden

Wer längerfristig offene Verbind­lich­keiten bei einem oder mehreren Gläubigern hat, muss damit rechnen, dass Gläubiger pfänden könnten. Wer sich vor dem Fall der Fälle darum kümmert, Pfändungs­schutz zu erhalten, sichert zumindest seinen Freibetrag und steht nicht plötzlich ohne finanzielle Mittel da.

Der Pfändungs­schutz greift erst dann, wenn tat­sächlich eine Konto­pfändung aktiv ist. Vorher gibt es keinen Unterschied zu einem „normalen“ Girokonto. Sie können wie gewohnt über Ihr vollständiges Guthaben verfügen.

  1. Vergewissern Sie sich, dass noch kein P-Konto auf Ihren Namen läuft
  2. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Gehaltskonto bzw. das Konto, auf das Ihre Einnahmen gehen, ein Einzelkonto ist
  3. Lassen Sie dieses Konto von Ihrer Bank zu einem P-Konto umwandeln
  4. Prüfen Sie, ob Sie Ihren Freibetrag beim P-Konto erhöhen können (z.B. bei gesetzlichen Unterhaltspflichten)
  5. Melden Sie Ihrer Bank Sozialleistungen (Kindergeld, etc.), diese sind pfändungsfrei
  6. Ist eine Kontopfändung aktiv, achten Sie darauf, dass Ihr Freibetrag eingehalten wird

Alle wichtigen Informationen zum P-Konto finden Sie unter Pfändungsschutzkonto.

Kapitel

Sie benötigen Hilfe? Zur Anfrage