07.03.25
Frau Meyer
Das Wichtigste zuerst:
Wenn Sie von einem Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) zugeschickt bekommen haben, dann bedeutet das, dass Ihr Gläubiger staatliche Hilfe in Anspruch genommen hat, um das Geld einzutreiben, das Sie ihm schulden.
Ein PfÜB wird nur bei berechtigten Forderungen vom Vollstreckungsgericht ausgestellt. Er ermöglicht es dem Gläubiger, Zwang anzuwenden um die offene Forderung zu begleichen. In der Regel handelt es sich bei diesen Maßnahmen um Pfändungen, z.B. Lohnpfändungen, Kontopfändungen oder Sachpfändungen.
Den PfÜB muss der Gläubiger beim jeweiligen zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen. Darin ist neben Gläubiger und Schuldner auch der sogenannte „Drittschuldner“ aufgeführt. Als Drittschuldner wird im Zwangsvollstreckungsrecht der Schuldner einer gepfändeten Forderung bezeichnet. Der Drittschuldner ist also der Schuldner des Schuldners des Pfändungsgläubigers, der die Pfändung betreibt. In der Praxis sind dies häufig Arbeitgeber oder Banken.
Wird bei Ihnen also Lohn oder Gehalt gepfändet, so wird Ihr Arbeitgeber automatisch zum Drittschuldner. Und gibt es eine Kontopfändung, passiert dasselbe mit Ihrer Bank.
Den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in fertig ausgefüllter Form erhält der Schuldner als Kopie per Post zugestellt, sobald das Gericht dem Antrag des Gläubigers stattgegeben hat.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie also damit rechnen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie durchgeführt werden. Haben Sie noch keine Schuldnerberatung beauftragt, die Ihre Interessen gegenüber Ihrem Gläubiger vertritt, sollten Sie sich spätestens jetzt Hilfe suchen.
Durch den PfÜb wird der Gläubiger selbst zur Geltendmachung des gepfändeten Rechts ermächtigt. Nachdem dieser dem Drittschuldner zugestellt wurde, darf der Drittschuldner vereinfacht gesagt nicht mehr an den Schuldner zahlen und der Schuldner nicht mehr vom Drittschuldner fordern.
Auf diese Weise können Löhne und Gehälter, aber ebenso Kontoguthaben oder Sozialleistungen gepfändet werden.
Es sind jedoch stets bestimmte Pfändungsgrenzen einzuhalten, die bestimmen, wie viel monatlich gepfändet werden darf. Damit soll dem Schuldner zumindest die Erhaltung eines minimalen Lebensstandards gewährleistet bleiben. Hier müssen unter Umständen auch bestehende Unterhaltspflichten des Schuldners berücksichtigt werden.
Den pfändungsfreien Betrag in Ihrem Fall können Sie mit unserem kostenfreien Pfändungsrechner ausrechnen.
Der Erhalt eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bedeutet in der Regel eine ernste Situation für Sie. Denn was höchstwahrscheinlich als Nächstes folgt, sind Pfändungen. Und diese können das Geld, was Sie im Monat zur Verfügung haben deutlich einschränken.
Sobald Sie von einer Lohn– oder Kontopfändung betroffen sind, wird es umso schwieriger, laufende Kosten z.B. für Miete, Strom oder Lebensmittel zu decken. Suchen Sie sich Hilfe bei einer seriösen Schuldnerberatung, bevor es zu spät ist.
Seriöse Schuldnerberatungen sind z.B.:
Eine professionell arbeitende Schuldnerberatung wird bei einem laufenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zunächst versuchen, in Ihrer akuten Notlage Maßnahmen des Pfändungsschutzes zu ergreifen. So kann fürs Erste zumindest ein Teil Ihres Geldes geschützt werden, den Sie zum Leben brauchen.
Im nächsten Schritt werden die Gläubiger kontaktiert und Verhandlungen begonnen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. In vielen Fällen kann so die Schuldsumme stark reduziert werden und die restlichen Schulden in tragbaren monatlichen Raten abbezahlt wreden, sodass Sie in wenigen Jahren schuldenfrei sein können. Sollte es der Wunsch des Mandanten sein, unterstützen wir ihn oder sie auch gerne auf dem Weg der Privatinsolvenz, sodass nach 3 Jahren ebenfalls Schuldenfreiheit erzielt werden kann.
AdvoNeo bietet Ihnen eine individuelle Lösung für Ihre Schuldensituation. Unser Ziel ist es stets, für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Wir nehmen Ihre Sorgen ernst und helfen da, wo Sie nicht mehr weiterwissen.
Wir beraten Sie gern – das erste Gespräch ist garentiert kostenfrei.