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16.02.26

Herr Riebe

Unterhalt, Schulden und die Düsseldorfer Tabelle

„Vater mit Baby am Küchentisch prüft Unterlagen zu Unterhaltszahlungen gemäß Düsseldorfer Tabelle – Familienalltag und finanzielle Verantwortung.

Nach einer Trennung geraten viele Eltern nicht nur emotional, sondern auch finanziell unter Druck. Die Frage nach dem Kindesunterhalt führt häufig zu Unsicherheit: Wie hoch ist der Betrag tatsächlich? Was bleibt zum Leben? Und was geschieht, wenn das Einkommen nicht ausreicht?

In unserer täglichen Schuldnerberatung erleben wir regelmäßig, dass Unterhaltsverpflichtungen zur zusätzlichen Belastung werden – bis hin zu Pfändungen oder neuen Schulden. Die Düsseldorfer Tabelle schafft Orientierung. Gleichzeitig wirft sie praktische Fragen auf, die eine individuelle Prüfung erfordern.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie ist kein Gesetz, wird jedoch bundesweit von Familiengerichten, Jugendämtern und Rechtsanwälten als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Sie legt fest, wie hoch der monatliche Unterhaltsbedarf eines Kindes ist – abhängig vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes.

So funktioniert die Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist in Einkommensgruppen und Altersstufen gegliedert:

  • Maßgeblich ist das unterhaltsrechtlich bereinigte Nettoeinkommen.
  • Je nach Einkommen erfolgt die Einordnung in eine Einkommensgruppe.
  • Das Alter des Kindes bestimmt die jeweilige Bedarfsstufe.
  • Vom Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld abgezogen, um den Zahlbetrag zu ermitteln.

Wichtig ist: Die Tabelle gibt den sogenannten Tabellenbetrag an – nicht automatisch den tatsächlich zu zahlenden Betrag.

Düsseldorfer Tabelle 2026
Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.01.2026 Quelle: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de

Was heißt „bereinigtes Nettoeinkommen“?

Entscheidend ist nicht das einfache Nettoeinkommen laut Gehaltsabrechnung, sondern das unterhaltsrechtlich bereinigte Nettoeinkommen.

Dabei können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden:

  • berufsbedingte Aufwendungen
  • angemessene zusätzliche Altersvorsorge
  • bereits bestehende Unterhaltsverpflichtungen

Nicht jede Ausgabe ist abziehbar. Konsumkredite oder freiwillige Ausgaben mindern den Unterhalt in der Regel nicht. Eine fehlerhafte Berechnung führt häufig zu dauerhaft zu hohen Zahlbeträgen – mit entsprechenden finanziellen Folgen.

Erfahrungsbericht von Stefan S. (42)

„Ich wollte alles richtig machen – und bin trotzdem in die Schulden gerutscht.

Nach meiner Trennung habe ich den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und pünktlich gezahlt. Ich verdiente rund 1.800 Euro netto und zahlte fast 800 Euro für meine beiden Kinder. Anfangs dachte ich, das werde ich schon schaffen.
Doch nach Miete, Strom und Lebenshaltungskosten blieb kaum etwas übrig. Ich begann, Rechnungen zu schieben. Dann kam eine Pfändung. Ich fühlte mich verantwortlich – aber gleichzeitig überfordert.
Erst in der Schuldnerberatung wurde meine Situation genau geprüft. Es stellte sich heraus, dass mein Einkommen für die volle Zahlung nicht ausreichte. Ein Mangelfall lag vor. Nach einer Anpassung zahle ich nun einen Betrag, der realistisch tragbar ist.

Ich hätte mir gewünscht, früher Unterstützung zu suchen.“

Wie wird Unterhalt im Mangelfall behandelt?

Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Mindestunterhalt aller Unterhaltsberechtigten zu zahlen, ohne den eigenen Selbstbehalt zu unterschreiten.

In solchen Fällen kann:

  • eine anteilige Verteilung erfolgen
  • ein Antrag auf Herabsetzung gestellt werden (§ 1603 BGB)
  • eine gerichtliche Anpassung erfolgen

Der Selbstbehalt dient dem Schutz des Existenzminimums des Unterhaltspflichtigen. Dennoch entstehen hier in der Praxis viele Unsicherheiten.

Wann sollten Sie Ihre Unterhaltssituation dringend prüfen lassen?

Eine Überprüfung ist besonders wichtig, wenn:

  • eine Lohn- oder Kontopfändung droht
  • sich Ihr Einkommen reduziert hat (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kurzarbeit)
  • mehrere Unterhaltspflichten bestehen
  • der bestehende Unterhaltstitel nicht mehr zur aktuellen Einkommenslage passt
  • Rückstände aufgelaufen sind

Eine frühzeitige Anpassung kann weitere Schulden vermeiden.

Was viele Schuldner nicht wissen

  • Unterhaltsrückstände können vollstreckt werden.
  • Eine titulierte Forderung bleibt bestehen, bis sie geändert wird.
  • Unterhalt beeinflusst die Pfändungsfreigrenzen.

Gerade diese Punkte führen häufig zu Fehlentscheidungen – etwa wenn Zahlungen eigenmächtig reduziert werden.

Was bedeutet „fiktives Einkommen“ bei Unterhalt?

Ein sogenanntes fiktives Einkommen wird angesetzt, wenn davon ausgegangen wird, dass der Unterhaltspflichtige bei ausreichender Erwerbsbemühung ein höheres Einkommen erzielen könnte.

Maßgeblich sind dabei:

  • konkrete Bewerbungsbemühungen
  • Arbeitsmarktsituation
  • Qualifikation
  • gesundheitliche Einschränkungen

Eine vorschnelle Reduzierung von Zahlungen kann hier zu erheblichen Rückständen führen.

FAQ – Häufige Fragen zur Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt

Muss ich zahlen, auch wenn ich selbst Schulden habe?

Ja, Kindesunterhalt hat Vorrang vor anderen Schulden. Aber: Es gibt Grenzen – das Existenzminimum muss Ihnen bleiben. Wir prüfen, ob eine Herabsetzung möglich ist.

Kann ich den Unterhalt in der Privatinsolvenz loswerden?

Nein. Unterhaltsschulden – sofern sie tituliert oder vorsätzlich nicht gezahlt wurden – sind nicht automatisch von der Restschuldbefreiung umfasst (§ 302 InsO). Sie müssen ggf. weitergezahlt werden.

Was ist, wenn ich plötzlich arbeitslos werde?

Dann kann eine Anpassung beantragt werden. Wichtig: Reagieren Sie sofort – sonst laufen Schulden weiter auf. Notfalls selbst zum Familiengericht gehen oder Schuldnerberatung kontaktieren.

Muss ich auch für volljährige Kinder zahlen?

Ja, aber anders: Bei volljährigen Kindern (ab 18) müssen beide Eltern barunterhaltspflichtig sein. Meist wird das Einkommen beider Elternteile herangezogen. Der Bedarf liegt höher (aktuell: ca. 930 €/Monat für Studierende auswärtig).

Gilt die Düsseldorfer Tabelle auch bei Umgang?

Ja. Nur wenn Sie tatsächlich einen erweiterten Umgang (z. B. 50:50) praktizieren, kann das zur Minderung der Unterhaltspflicht führen. Ein bloßes „jedes zweite Wochenende“ reicht nicht.

Fazit: Bei Unsicherheit frühzeitig handeln

Die Düsseldorfer Tabelle ist Orientierung – keine automatische Lösung

Die Tabelle liefert Richtwerte. Ob diese im Einzelfall tatsächlich in voller Höhe geschuldet sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab – insbesondere vom bereinigten Einkommen, dem Selbstbehalt und möglichen Mangelfällen.
Wer Unterhalt zahlt und gleichzeitig Schulden hat, sollte seine Situation strukturiert prüfen lassen, bevor sich Rückstände aufbauen.

Unterhalt ist rechtlich vorrangig – gleichzeitig darf das Existenzminimum nicht unterschritten werden. Zwischen diesen beiden Polen bewegen sich viele Betroffene in einer schwierigen finanziellen Lage.

Die Düsseldorfer Tabelle bietet eine Grundlage. Ob sie in Ihrem Fall korrekt angewendet wird, sollte jedoch individuell geprüft werden – insbesondere bei mehreren Unterhaltspflichten oder bereits bestehenden Schulden.

Unsere Schuldnerberatung unterstützt Sie dabei, Unterhalt, Pfändungsschutz und Schuldenregulierung sachlich und lösungsorientiert in Einklang zu bringen.

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