07.04.25

Herr Filipovic

Eine Geldstrafe als Ratenzahlung begleichen

Eine Geldstrafe als Ratenzahlung begleichen

Wer eine Geldstrafe nicht auf einmal zahlen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft, worauf Sie achten müssen und welche Alternativen es gibt.

Eine Geldstrafe als Ratenzahlung begleichen

Eine Geldstrafe wird durch das rechts­kräftige Urteil eines Gerichts oder einen Strafbefehl (zum Beispiel bei Freiheits­beraubung oder Körperver­letzung) verhängt. Die Höhe eines Tages­satzes richtet sich nach dem Netto­ein­kommen. Als Anzahl kann das Gericht 5 bis 360 Tages­sätze verhängen. Finanziell schlechter gestellte oder stark verschuldete Verurteilte können diese Geldstrafe als Ratenzahlung leisten.

Voraussetzungen um eine Geldstrafe als Ratenzahlung zu begleichen

Sind Sie nicht in der Lage, die Geld­strafe auf einmal zu begleichen, können Sie gemäß § 42 Strafgesetzbuch (StGB) für das Begleichen der Geldstrafe eine Ratenzahlung bean­tragen.

Die Voraus­setzung für eine Bewilligung einer Zahlung in Teil­beträgen ist, dass es Ihnen wegen Ihrer persön­lichen oder wirtschaft­lichen Verhält­nisse nicht zuzumuten ist, die Geldstrafe als Einmal­zahlung zu leisten.

Darüber müssen Sie einen Nachweis erbringen, um dem Gericht nachzu­weisen, dass Sie Ihren Lebens­unterhalt durch eine ein­malige Zahlung nicht weiter be­streiten können.

Ratenzahlung der Geldstrafe beantragen

Sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, kann ein Antrag auf Ratenzahlung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden. Es gibt keine vorgegebene Form für diesen Antrag, allerdings sollte Folgendes beachtet werden:

  • Sachliche und ausführliche Erläuterung, warum keine Einmal­zahlung erfolgen kann, sondern eine Raten­zahlung notwendig ist
  • Die Geldstrafe sollte in diesem Schreiben nicht mehr infrage gestellt werden (ein Einspruch gegen den Strafbefehl ist nur innerhalb 2 Wochen ab Zustellung möglich)
  • Der oben genannte Nachweis, dass keine Einmal­zahlung erfolgen kann, sollte mitgeschickt werden (z.B. Gehalts­nachweis)

Wenn Sie Ihre Geldstrafe durch Ratenzahlung begleichen, müssen Sie den ange­wiesenen Betrag pünktlich über­weisen. Sobald Sie eine der Raten, die durch das Gericht ange­ordnet wurden, nicht recht­zeitig bezahlen, steht es dem Gericht frei, die vereinbarte Raten­zahlung aufzuheben.

Bei kurz­fristigen finanziellen Schwierig­keiten können Sie beim Gericht eine Stundung beantragen. Mehr hierüber lesen Sie unter Was heißt Schulden stunden?

Alternative: Gemein­nützige Arbeit

Ist für Sie wegen Ihrer finanziellen Situation selbst das Begleichen der Geldstrafe als Ratenzahlung nicht möglich, können Sie zur Tilgung gemein­nützige Arbeit leisten. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen, damit die Geldstrafe sozu­sagen umge­wandelt wird. Je nach Bundes­land variiert die Stunden­zahl, die zum Ausgleich eines Tages­satzes nötig ist. Aktuell gilt in der jeweiligen Verordnungen der Bundes­länder zur Ersatz­freiheits­strafe:

  • Baden-Württemberg: 4 Stunden
  • Bayern: 6 Stunden
  • Berlin: 6 Stunden
  • Brandenburg: 6 Stunden
  • Bremen: 4 Stunden
  • Hamburg: 5 Stunden
  • Hessen: 6 Stunden
  • Mecklenburg-Vorpommern: 6 Stunden
  • Niedersachsen: 6 Stunden
  • Nordrhein-Westfalen: 6 Stunden
  • Rheinland-Pfalz: 6 Stunden
  • Sachsen: 5 Stunden
  • Sachsen-Anhalt: 6 Stunden
  • Schleswig-Holstein: 6 Stunden
  • Saarland: 6 Stunden
  • Thüringen: 6 Stunden

Diese Werte können sich ändern – aktuelle Informationen finden Sie bei der örtlichen Staatsanwaltschaft

Was passiert, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird?

Wenn Sie eine verordnete Geldstrafe als Ratenzahlung oder Einmalzahlung einfach nicht bezahlen, kann gemäß § 43 StGB eine Ersatz­freiheits­strafe verhängt werden. Das bedeutet, sie müssen die Anzahl an Tages­sätzen, die das Gericht Ihnen als Geldstrafe auferlegt hat, in Haft absitzen.

Sie können die Freiheits­strafe jedoch jederzeit durch voll­ständige Zahlung der Geldstrafe abwenden. Sowohl vor Voll­streckung der Freiheits­strafe als auch während­dessen.

Wichtig bei Geldstrafen: Rechtzeitig handeln

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Ein persönliches Beratungsgespräch kann helfen, eine Ratenzahlung der Geldstrafe zu beantragen und rechtzeitig Lösungen zu finden.

Sich mit seinen Schulden und dann auch noch mit einer Geldstrafe ausein­ander­setzen zu müssen ist unangenehm. Trotz­dem raten wir Ihnen, sich recht­zeitig um einen Antrag auf Begleichen der Geldstrafe als Ratenzahlung, auf Stundung oder auf Tilgung durch gemein­nützige Arbeit zu kümmern.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Geldstrafe nicht zahlen können und zusätzlich noch weitere Schulden haben. Zwar kann die Höhe der Zahlung nicht verringert werden, aber wegen der Besonder­heit der Geldstrafe und den Folgen einer Nicht­zahlung kann ggf. bei anderen Gläubigern eine Stundung oder deutliche Redu­zierung Ihrer Raten verein­bart werden, damit Sie die Geldstrafe pünktlich zahlen können.

Wir helfen Ihnen als Staatlich anerkannte Schuldnerberatung nach §305 InsO aus der Klemme, indem wir mit Ihren Gläubigern verhandeln, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Das Ziel dabei: Ihre Schulden reduzieren, die Raten senken und Ihnen den finanziellen Druck nehmen.

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