07.04.25
Herr Filipovic
Wer eine Geldstrafe nicht auf einmal zahlen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft, worauf Sie achten müssen und welche Alternativen es gibt.
Eine Geldstrafe wird durch das rechtskräftige Urteil eines Gerichts oder einen Strafbefehl (zum Beispiel bei Freiheitsberaubung oder Körperverletzung) verhängt. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Als Anzahl kann das Gericht 5 bis 360 Tagessätze verhängen. Finanziell schlechter gestellte oder stark verschuldete Verurteilte können diese Geldstrafe als Ratenzahlung leisten.
Sind Sie nicht in der Lage, die Geldstrafe auf einmal zu begleichen, können Sie gemäß § 42 Strafgesetzbuch (StGB) für das Begleichen der Geldstrafe eine Ratenzahlung beantragen.
Die Voraussetzung für eine Bewilligung einer Zahlung in Teilbeträgen ist, dass es Ihnen wegen Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zuzumuten ist, die Geldstrafe als Einmalzahlung zu leisten.
Darüber müssen Sie einen Nachweis erbringen, um dem Gericht nachzuweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt durch eine einmalige Zahlung nicht weiter bestreiten können.
Sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, kann ein Antrag auf Ratenzahlung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden. Es gibt keine vorgegebene Form für diesen Antrag, allerdings sollte Folgendes beachtet werden:
Wenn Sie Ihre Geldstrafe durch Ratenzahlung begleichen, müssen Sie den angewiesenen Betrag pünktlich überweisen. Sobald Sie eine der Raten, die durch das Gericht angeordnet wurden, nicht rechtzeitig bezahlen, steht es dem Gericht frei, die vereinbarte Ratenzahlung aufzuheben.
Bei kurzfristigen finanziellen Schwierigkeiten können Sie beim Gericht eine Stundung beantragen. Mehr hierüber lesen Sie unter Was heißt Schulden stunden?
Ist für Sie wegen Ihrer finanziellen Situation selbst das Begleichen der Geldstrafe als Ratenzahlung nicht möglich, können Sie zur Tilgung gemeinnützige Arbeit leisten. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen, damit die Geldstrafe sozusagen umgewandelt wird. Je nach Bundesland variiert die Stundenzahl, die zum Ausgleich eines Tagessatzes nötig ist. Aktuell gilt in der jeweiligen Verordnungen der Bundesländer zur Ersatzfreiheitsstrafe:
Diese Werte können sich ändern – aktuelle Informationen finden Sie bei der örtlichen Staatsanwaltschaft
Wenn Sie eine verordnete Geldstrafe als Ratenzahlung oder Einmalzahlung einfach nicht bezahlen, kann gemäß § 43 StGB eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Das bedeutet, sie müssen die Anzahl an Tagessätzen, die das Gericht Ihnen als Geldstrafe auferlegt hat, in Haft absitzen.
Sie können die Freiheitsstrafe jedoch jederzeit durch vollständige Zahlung der Geldstrafe abwenden. Sowohl vor Vollstreckung der Freiheitsstrafe als auch währenddessen.
Sich mit seinen Schulden und dann auch noch mit einer Geldstrafe auseinandersetzen zu müssen ist unangenehm. Trotzdem raten wir Ihnen, sich rechtzeitig um einen Antrag auf Begleichen der Geldstrafe als Ratenzahlung, auf Stundung oder auf Tilgung durch gemeinnützige Arbeit zu kümmern.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Geldstrafe nicht zahlen können und zusätzlich noch weitere Schulden haben. Zwar kann die Höhe der Zahlung nicht verringert werden, aber wegen der Besonderheit der Geldstrafe und den Folgen einer Nichtzahlung kann ggf. bei anderen Gläubigern eine Stundung oder deutliche Reduzierung Ihrer Raten vereinbart werden, damit Sie die Geldstrafe pünktlich zahlen können.
Wir helfen Ihnen als Staatlich anerkannte Schuldnerberatung nach §305 InsO aus der Klemme, indem wir mit Ihren Gläubigern verhandeln, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Das Ziel dabei: Ihre Schulden reduzieren, die Raten senken und Ihnen den finanziellen Druck nehmen.