10.04.25

Herr Filipovic

Erbe sichern: Gläubiger dürfen für Pfändung nicht zur Erbannahme zwingen

Erbe sichern: Gläubiger dürfen für Pfändung nicht zur Erbannahme zwingen

Viele überschuldete Menschen stehen vor einem Dilemma, wenn sie Erben: Nehme ich das Erbe an und riskiere, dass Gläubiger darauf zugreifen? Oder schlage ich es aus – obwohl damit möglicherweise wertvolles Vermögen verloren geht?

Was viele nicht wissen: Gläubiger dürfen Schuldner nicht zur Annahme einer Erbschaft zwingen.

Rechtliche Grundlagen

Nach deutschem Erbrecht (§1942 BGB) steht es jedem Erben frei, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Diese Entscheidung ist höchstpersönlich – niemand, auch kein Gläubiger oder Insolvenzverwalter, kann sie erzwingen.

Urteile stärken die Rechte von Schuldnern

Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 31 Wx 370/14) stellte klar: Gläubiger haben keinen Anspruch darauf, dass ein Schuldner eine Erbschaft annimmt, nur damit sie anschließend das Erbe pfänden können.
Auch das Landgericht Frankenthal (Az. 8 O 189/24) entschied im März 2025, dass ein Schuldner, der eine überschuldete Erbschaft irrtümlich angenommen hat, diese wirksam anfechten kann – mit der Begründung, dass die Annahme auf einem Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte.

Pflichtteil: Ein Sonderfall

Wird ein Schuldner enterbt, steht ihm unter Umständen ein Pflichtteil zu. Dieser kann grundsätzlich gepfändet werden – aber nur, wenn er geltend gemacht wurde. Schuldner sind nicht verpflichtet, ihren Pflichtteilanspruch aktiv einzufordern. Das bedeutet: Auch hier ist die Entscheidung freiwillig. Wird der Anspruch nicht geltend gemacht, bleibt Gläubigern der Zugriff verwehrt.

Insolvenzverfahren: Kein Annahmezwang

Selbst in einem laufendem Insolvenzverfahren, darf der Insolvenzverwalter den Schuldner nicht dazu zwingen, ein Erbe anzunehmen. Zudem darf dem Schuldner nicht die Restschuldbefreiung versagt werden, nur weil er ein Erbe ausgeschlagen oder seinen Pflichtteil nicht eingefordert hat.

Steuerliche Änderungen 2025

Das Jahressteuergesetz 2024 brachte einige Verbesserungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit sich, die seit dem 1. Januar 2025 gelten. Diese betreffen jedoch nur steuerliche Aspekte – an der erbrechtlichen Entscheidungsfreiheit ändert sich dadurch nichts.

Fazit

Schuldner haben das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen – auch wenn Gläubiger damit leer ausgehen. Weder Gläubiger noch Insolvenzverwalter können einen Schuldner zur Annahme zwingen. Wer erbt, sollte sich dennoch rechtzeitig beraten lassen – denn je nach Höhe und Zusammensetzung des Nachlasses kann die Annahme auch Vorteile bringen.

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