12.07.24

Frau Meyer

Gerichtsvollzieher Termin absagen oder verschieben?

Gerichtsvollzieher Termin absgen - ratloser Mann mit Handy möchte Termin verschieben

Gerichtsvollzieher Termin: das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel werden Sie zuvor per Post über den Besuch des Gerichtsvollziehers benachrichtigt
  • Eine Absage des Termins ist nicht möglich
  • Auch das Verstecken oder Ignorieren nützt nichts – Besser ist es, den Weg aus den Schulden zu finden

 

Sollte ein Gläubiger ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid – den sogenannten Titel – gegen Sie erwirkt haben, dann kommt meistens der Gerichtsvollzieher mit ins Spiel. Dieser führt die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus.

Laut §753 BGB kann der Gerichts­vollzieher die Zwangs­voll­streckung durchgeführen. Dieser darf sogar Ihren aktuellen Wohnsitz ermitteln, die Wohnung im Rahmen der Sachpfändung nach Wert­gegen­ständen durchsuchen, Haustüren aufbrechen und als letztes Mittel Gewalt unter Hinzuziehung von Polizei­beamten anwenden.

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt: Das ist zu tun

Sollte sich der Gerichtsvollzieher bei Ihnen ankündigen, geraten Sie nicht in Panik. Die meisten Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen kennen Ihre Situation und sind mit den Problemen verschuldeter Personen vertraut. Demnach bringen Sie meist Verständnis und Empathie mit.

Der Gerichtsvollzieher wird Ihnen auch nicht Ihr Zuhause leer räumen, denn viele Gegenstände sind pfändungssicher, wie zum Beispiel der Fernseher, die Waschmaschine oder ein Computer, der beruflich genutzt wird. Also Gegenstände des täglichen Bedarfs.

Gläubiger beauftragen dann einen Gerichtsvollzieher, wenn sie glauben, dass sie hierdurch die offene Forderung eintreiben können. Der Ablauf einer Zwangsvollstreckung sieht folgendermaßen aus:

Grafik Gerichtsvollzieher 5 Schritte zur Zwangsvollstreckung: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung.
Wenn der Gerichtsvollzieher kommt - diese 5 Schritte führen zur Zwangsvollstreckung.

Kann man einen Gerichtsvollzieher Termin verschieben?

Es gibt kein Recht darauf, einen Gerichts­vollzieher Termin verschieben oder absagen zu können.
Trotzdem lassen sich die meisten Gerichts­vollzieher auf eine Verschiebung des ersten Termins ein, wenn Sie sich im Vorfeld bei ihnen melden.

Zeigen Sie, dass Sie zur Kooperation bereit sind.

Dies wird er aber nur tun, wenn Sie hinreichend darlegen können, wann und wie Sie die Forderung begleichen wollen.

Hat der Gerichts­vollzieher ein kooperatives Bild von Ihnen, wird er sich eher auf einen zeit­lichen Aufschub einlassen. Es geht nicht zuletzt auch um Vertrauen.

Muss ich den Gerichtsvollzieher in die Wohnung lassen?

Sie müssen den Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung lassen. Leider ist diese Handlung nur eine kurzfristige Problemlösung, denn der Gerichtsvollzieher wird wiederkommen und spätestens beim erneuten Besuch sollten Sie ihm den Zugang zur Wohnung gewähren. Sollte der Gerichtsvollzieher Sie nicht antreffen oder Sie verweigern diesem erneut den Zutritt, kann der Justizbeamte weitere Schritte einleiten, um sich den Eintritt in Ihr Zuhause zu verschaffen.

Mit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung kann Ihre Wohnung gewaltsam geöffnet und vom Gerichtsvollzieher durchsucht werden. Die Mehrkosten, auch für die Öffnung der Tür, fallen ebenfalls auf Sie zurück.

Was tun, wenn ich krank bin?

Sollten Sie aufgrund einer Krankheit ver­hindert sein, ist es ratsam, den Gerichtsvollzieher zu informieren und besten­falls ein Attest vorzulegen.

Muss ich den Gerichtsvollzieher in die Wohnung lassen?

Sie müssen den Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung lassen. Leider ist diese Handlung nur eine kurzfristige Problemlösung, denn der Gerichtsvollzieher wird wiederkommen und spätestens beim erneuten Besuch sollten Sie ihm den Zugang zur Wohnung gewähren. Sollte der Gerichtsvollzieher Sie nicht antreffen oder Sie verweigern diesem erneut den Zutritt, kann der Justizbeamte weitere Schritte einleiten, um sich den Eintritt in Ihr Zuhause zu verschaffen.

Mit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung kann Ihre Wohnung gewaltsam geöffnet und vom Gerichtsvollzieher durchsucht werden. Die Mehrkosten, auch für die Öffnung der Tür, fallen ebenfalls auf Sie zurück.

Achtung

Mitarbeiter oder Vertreter von Inkassobüros bekommen keine richterliche Durchsuchungsanordnung und dürfen daher auch nicht ohne Ihr Einverständnis in Ihre Wohnung.

Kann man einen Gerichtsvollzieher Termin absagen?

Nein, einen Termin mit dem Gerichts­vollzieher können Sie nicht absagen.

Letztlich ist die die Zwangs­voll­streckung ein Mittel, um einen rechts­kräftigen Anspruch des Gläubigers durchzu­setzen. Daher gibt es kein Recht, diese Zwangs­voll­streckung zu verlegen oder gar abzusagen.

Wir können Ihnen helfen

Die Zwangsvollstreckung ist für Schuldner sehr unangenehm. Als gesetzlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle verstehen wir die Probleme unserer Mandanten sehr gut. Mit über 25 Jahren Erfahrung und Verhandlungsgeschick können wir in den meisten Fällen eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erzielen, sodass es gar nicht erst zur Zwangsvollstreckung kommt und der Gerichtsvollzieher für Sie nicht zum Problem wird.

Vertrauen Sie uns als Experten – wir helfen da, wo Sie nicht mehr weiterwissen.

Zur Anfrage

Mandantin füllt das AdvoNeo Kontaktformular aus. AdvoNeo hilft bei Schulden
Es ist wichtig, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen, um die Zwangsvollstreckung zu verhindern.

Welche Rechte haben Sie, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?

Sie haben das Recht, …

  • … dem Gerichtsvollzieher 1x den Zutritt zur Wohnung zu verweigern
  • … sich den Titel (Vollstreckungsbescheid) und den Dienstausweis zeigen zu lassen
  • … Sie hingegen müssen keinerlei Informationen preisgeben, außer der Vermögensauskunft
  • … dass bei der Pfändung von Bargeld die Pfändungsfreigrenzen genau errechnet werden. Den nicht-pfändbaren Teil dürfen Sie behalten.
  • … das Vorgehen der Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht überprüfen zu lassen, wenn Sie Unstimmigkeiten feststellen.

Gerichtsvollzieher Termin verpasst: Was nun?

In der Praxis wird die Sach­pfändung nur noch selten durch­geführt, weil sich diese in den meisten Fällen nicht lohnt. Deswegen bedeutet ein Termin mit Gerichts­vollzieher meistens, dass Sie die Vermögens­auskunft abgeben sollen (§ 802f ZPO).

Wenn Sie bereits den ersten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft mit dem Gerichtsvollzieher verpassen oder einfach nicht wahrnehmen, kann und wird der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl gegen Sie erwirken.

Haftbefehl wegen verweigerter Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher: Gefängniszelle
Wenn Sie nicht mit dem Gerichtsvolzieher kooperieren, kann es im schlimmsten Fall zum Haftbefehl kommen.

Beim zweiten Termin wird dann die Abgabe der Vermögensauskunft erzwungen – sollten Sie sich weigern, kommt der Gerichtsvollzieher mit der Polizei, sie werden verhaftet und sitzen solange in Zwangshaft, bis Sie die Vermögensauskunft abgeben – maximal jedoch sechs Monate.

In bestimmten Fällen macht es Sinn, Widerspruch einzulegen. Damit kann Zeit gewonnen werden, um eine eventuelle gütliche Einigung mit dem Gläubiger anzustreben.

Vergessen Sie nicht, dass der Gerichts­voll­zieher auch ein Mensch ist. Es lässt sich in der Regel mit ihm reden. Oftmals kann ein Termin zur Zwangsvollstreckung um einige Wochen verlegt werden, soweit Sie einen plausiblen Plan vorlegen, wie Sie den Gläubiger befriedigen können

Tipp

Wenn Sie eine professionelle Schuldner­beratung beauftragen, geben Ihnen manche Gerichtsvollzieher mehr Zeit, damit eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zustande kommen kann.

Wichtig: rechtzeitig Hilfe suchen

Es ist nicht immer leicht, den Schritt zu wagen und sich Hilfe zu suchen. Aber es lohnt sich. In vielen Fällen kann durch frühzeitiges Handeln vermieden werden, dass ein Gerichtsvollzieher Termin notwendig wird. Denn aus Erfahrung wissen wir:

Der Weg der Zwangs­vollstreckung über die Abgabe der Vermögensauskunft ist langwierig und kostet den Gläubiger Geld. Daher geht auch der Gläubiger diesen Weg nur, wenn er keine andere Möglichkeit sieht, sein Geld zu bekommen. Hier kann eine seriöse Schuldnerberatung für Sie vermitteln und eine gute Lösung für beide Seiten finden.

 

Eine gesetzlich anerkannte Schuldnerberatung wie AdvoNeo kann für Sie eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern treffen, durch die ein Gläubiger in der Regel mehr Geld zurückbekommt und Ihnen als Schuldner der Gerichtsvollzieher erspart bleibt. Bei Erfolg muss nicht mehr die gesamte Schuldsumme zurückgezahlt werden und die monatlichen Raten des Schuldners werden reduziert.

 

Mehr zu dieser Möglichkeit der Entschuldung unter außergerichtlicher Vergleich.

Zwangsvollstreckung unrechtmäßig - was nun?

In der Zivil­prozess­ordnung (ZPO) sind einige Rechts­behelfe geregelt, mit denen Sie sich gegen Zwangs­vollstreckungs­maßnahmen wehren können. Diese finden sich unter anderem in den §§ 766, 767, 771 ZPO. Zudem steht Ihnen die sofortige Beschwerde gemäß §793 ZPO zur Verfügung. Da es sich hier um prozessuale Maßnahmen handelt, sollte anwaltlicher Rat hinzuge­zogen werden – so müssen zum Beispiel Fristen eingehalten werden und je nach Einzel­fall bringen andere Rechts­normen ein günstigeres Ergebnis.

Sie brauchen Hilfe? Kontaktieren Sie uns gern.

Als anerkannte Schuldnerberatung nach §305 InsO ist AdvoNeo der seriöse und kompetente Ansprechpartner an Ihrer Seite, wenn es um Schulden geht. Mit über 25 Jahren Erfahrung haben wir uns bei den Gläubigern längst einen Namen gemacht und konnten bereits zahlreiche Erfolge verzeichnen. Wollen auch Sie schuldenfrei werden?

Wir helfen auch Ihnen gern weiter. Lassen Sie sich von uns beraten – das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenlos.

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