28.01.25

Frau Meyer

Haftbefehl wegen Schulden

Haftbefehl wegen Schulden Titelbild: Gefängniszelle mit Lampe auf Tisch

Sie haben Angst, dass Sie wegen Ihren Schulden ins Gefängnis müssen? In diesem Beitrag erklären wir genau, wann es zum Haft­befehl wegen Schulden kommen kann und was Sie tun können, um das zu verhindern.

 

Das Wichtigste in Kürze:

Nur wegen Schulden können Sie in Deutsch­land nicht ins Gefängnis kommen. Es gibt aber Ausnahmen, die Sie kennen sollten, bei denen ein Haft­befehl trotz­dem möglich ist.

So kann es mit Schulden zum Haftbefehl kommen

Niemand kann nur wegen unbe­zahlter Rechnungen ins Gefängnis kommen. Es gibt aber folgende recht­liche Aus­nah­men für Schuldner, die zum Haft­befehl führen können:

 

Geldstrafe nicht bezahlt

Wenn Sie vom Straf­gericht zu einer Geld­strafe verurteilt wurden, müssen Sie diese binnen einer fest­ge­legten Frist bezahlen. Tun Sie das nicht, kann es zu einer Ersatz­frei­heits­strafe kommen.

 

Vermögensauskunft verweigert

Ähnlich ist es bei der: Weigern Sie sich im Rahmen einer Zwangs­voll­streckung, die Vermögensauskunft beim Gerichts­vollzieher abzugeben, kann es zum Haftbefehl kommen.

 

Vermögensauskunft verweigert

Bei finanziellem Betrug ist unter Voraus­setzung einer Straf­anzeige ein Haftbefehl möglich. Auch wegen Steuerhinterziehung können Sie ins Gefängnis kommen.

Geldstrafe nicht bezahlt: Die Ersatzfreiheitsstrafe

Handschellen: Ersatzfreiheitsstrafe mit Haftbefehl bei unbezahlter Geldstrafe
Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann in Ausnahmefällen bei Schulden verhängt und mit einem Haftbefehl durchgesetzt werden.

Wer von einem Straf­gericht zu einer Geld­strafe verurteilt wurde und diese nicht zahlt, kommt ins Gefängnis. Dies ist die soge­nannte Ersatz­freiheits­strafe. Dabei sitzt man für jeden Tages­satz, den man hätte zahlen sollen, einen Tag lang in Haft.

Hier sind einige Beispiele, wie es zu einer Ersatz­frei­heits­strafe kommen kann:

 

Beispiele

Nicht­zahl­ung einer Geld­strafe, die z. B. aus folgenden Gründen erteilt wurde:

  • man hat sich Sozial­leis­tungen erschlichen, wie z. B.
    • BaföG, nachdem das Studium ab­ge­brochen wurde
    • Pflegegeld, wenn kein Pfle­ge­be­darf mehr vor­liegt
  • wieder­holtes Schwarz­fah­ren
  • andere Ord­nungs­wid­rig­kei­ten

Wenn Sie solche Geld­strafen nicht in der gefor­derten Frist zahlen, kann es zu einer Ersatz­frei­heits­strafe kommen, das heißt, sie müssen ins Gefängnis.

Was kann man tun, um die Freiheitsstrafe zu verhindern?

Eine Ersatz­frei­heits­strafe ist immer eine Ersatz­maß­nahme für die eigent­lich verhängte Geld­strafe. Sie können die Frei­heits­strafe aber noch abwenden, indem Sie die Geld­strafe bezahlen. Noch besser ist es sicherlich, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen und sich rechtzeitig Hilfe zu suchen.

Haben Sie das Geld hierfür nicht oder Sie weigern sich, es zu bezahlen, müssen Sie die Geld­strafe im Gefängnis absitzen.

Erzwingungshaft bei ver­wei­ger­ter Ver­mö­gens­aus­kunft

Im Fall einer Zwangs­voll­streck­ung oder Privat­insol­venz kann es dazu kommen, dass der Gerichts­voll­zieher eine Ver­mögens­aus­kunft (früher: „eides­statt­liche Ver­sich­erung“) verlangt. Der Schuldner ist ver­pflich­tet, diese abzu­geben.

Weigert sich der Schuldner ohne Grund, die Vermögens­auskunft abzugeben, kann ein Amts­gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haft­befehl erlassen.

Auch wenn der Schuldner den Termin ignoriert oder nicht wahr­nimmt, ohne einen Grund zu nennen, kann es zum Haftbefehl kommen.

Frau mit Schulden sitzt vor Stapel Rechnungen
Die Vermögensauskunft sollten Sie auf keinen Fall verweigern, sonst kann es zu einem Haftbefehl gegen Sie kommen.

Dieser zivil­recht­liche Haft­be­fehl wird nicht von vorn­he­rein von der Polizei voll­streckt (die Polizei voll­streckt straf­recht­liche Haft­be­fehle), sondern vom Gerichts­voll­zieher (§ 802g ZPO).

Nur wenn es wirklich zur Verhaftung des Schuldners kommen muss, ruft der Gerichts­voll­zieher die Polzei hinzu. Laut Gesetz darf die Er­zwin­gungs­haft nicht länger als 6 Monate dauern (§ §802j ZPO).

Haftbefehl wegen Schulden: Passiert das oft?

Die kurze Antwort: Nein, es kommt nicht oft zum Haftbefehl.

 

Trotzdem sollte man sich als Schuldner nicht darauf verlassen, dass der Gläu­bi­ger keinen Haft­befehl erlässt. Grund­sätzlich besteht die Mög­lich­keit zur Voll­streck­ung. Daher ist es ratsam, sich recht­zeitig Hilfe zu suchen, zum Beispiel bei einer seriösen Schuldnerberatung.

Warum ist das so?

Der Gläubiger muss einen Antrag auf Voll­streck­ung stellen, den er bezahlen muss. Hinzu kommt, dass even­tu­elle Kosten für Öffnen von Tür­schlös­sern durch einen Schlüs­sel­dienst, etc. anfallen können. Außer­dem: wer direkt seine Ver­mö­gens­aus­kunft abgibt, muss auch keinen Haft­befehl befürchten.

Außerdem haben andere Voll­streckungs­maßnahmen des gericht­lichen Mahn­verfahrens in einigen Fällen Erfolg, sodass eine Ver­mögens­aus­kunft nicht immer not­wendig ist. Wenn der Schuldner die Ver­mögens­aus­kunft abgibt, kommt es erst gar nicht zum Haft­befehl.

Auch werden viele Schuldner vorher aktiv und suchen sich Hilfe, sodass die Schulden-Situation sich nur sehr selten zu einer Gefängnis­strafe zuspitzt.

AdvoNeo Mandantin Beratungsgespräch
Damit es erst gar nicht zum Haftbefehl kommt, ist es wichtig, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen.

AdvoNeo hilft bei Schulden

Wenn Sie starke Geldsorgen haben und sich Hilfe wegen Ihren Schulden wünschen, kann Ihnen eine seriöse Schuldnerberatung wie AdvoNeo weiterhelfen. Als staatlich anerkannte, seriöse Schuldnerberatung (nach §305 InsO) verhandeln wir mit Ihren Gläubigern, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Unser oberstes Ziel bei den Verhandlungen ist es, die Höhe Ihrer Schulden zu senken und einen festen Zahlungsplan mit gleichbleibenden, tragbaren monatlichen Raten für Sie auszuhandeln. So können Sie in wenigen Jahren schuldenfrei werden und behalten zudem Ihre finanzielle Freiheit.

Alternativ zur außergerichtlichen Einigung können wir auch die Privatinsolvenz für Sie vorbereiten. Mit diesem Verfahren können Sie in 3 Jahren schuldenfrei sein, wenn Sie sich an die gesetzlichen Auflagen halten.

Mit beiden Verfahren können Sie mit uns schuldenfrei werden – so kommt es erst gar nicht zum Haftbefehl wegen Schulden.

Wir beraten Sie gern über Ihre Optionen und die beiden Verfahren in einem kostenlosen Erstgespräch. Vereinbaren Sie heute noch einen unverbindlichen Beratungstermin!

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