28.01.25
Frau Meyer
Sie haben Angst, dass Sie wegen Ihren Schulden ins Gefängnis müssen? In diesem Beitrag erklären wir genau, wann es zum Haftbefehl wegen Schulden kommen kann und was Sie tun können, um das zu verhindern.
Nur wegen Schulden können Sie in Deutschland nicht ins Gefängnis kommen. Es gibt aber Ausnahmen, die Sie kennen sollten, bei denen ein Haftbefehl trotzdem möglich ist.
Niemand kann nur wegen unbezahlter Rechnungen ins Gefängnis kommen. Es gibt aber folgende rechtliche Ausnahmen für Schuldner, die zum Haftbefehl führen können:
Wenn Sie vom Strafgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, müssen Sie diese binnen einer festgelegten Frist bezahlen. Tun Sie das nicht, kann es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen.
Ähnlich ist es bei der: Weigern Sie sich im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abzugeben, kann es zum Haftbefehl kommen.
Bei finanziellem Betrug ist unter Voraussetzung einer Strafanzeige ein Haftbefehl möglich. Auch wegen Steuerhinterziehung können Sie ins Gefängnis kommen.
Wer von einem Strafgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und diese nicht zahlt, kommt ins Gefängnis. Dies ist die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei sitzt man für jeden Tagessatz, den man hätte zahlen sollen, einen Tag lang in Haft.
Hier sind einige Beispiele, wie es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen kann:
Nichtzahlung einer Geldstrafe, die z. B. aus folgenden Gründen erteilt wurde:
Wenn Sie solche Geldstrafen nicht in der geforderten Frist zahlen, kann es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen, das heißt, sie müssen ins Gefängnis.
Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist immer eine Ersatzmaßnahme für die eigentlich verhängte Geldstrafe. Sie können die Freiheitsstrafe aber noch abwenden, indem Sie die Geldstrafe bezahlen. Noch besser ist es sicherlich, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen und sich rechtzeitig Hilfe zu suchen.
Haben Sie das Geld hierfür nicht oder Sie weigern sich, es zu bezahlen, müssen Sie die Geldstrafe im Gefängnis absitzen.
Im Fall einer Zwangsvollstreckung oder Privatinsolvenz kann es dazu kommen, dass der Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft (früher: „eidesstattliche Versicherung“) verlangt. Der Schuldner ist verpflichtet, diese abzugeben.
Weigert sich der Schuldner ohne Grund, die Vermögensauskunft abzugeben, kann ein Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen.
Auch wenn der Schuldner den Termin ignoriert oder nicht wahrnimmt, ohne einen Grund zu nennen, kann es zum Haftbefehl kommen.
Dieser zivilrechtliche Haftbefehl wird nicht von vornherein von der Polizei vollstreckt (die Polizei vollstreckt strafrechtliche Haftbefehle), sondern vom Gerichtsvollzieher (§ 802g ZPO).
Nur wenn es wirklich zur Verhaftung des Schuldners kommen muss, ruft der Gerichtsvollzieher die Polzei hinzu. Laut Gesetz darf die Erzwingungshaft nicht länger als 6 Monate dauern (§ §802j ZPO).
Die kurze Antwort: Nein, es kommt nicht oft zum Haftbefehl.
Trotzdem sollte man sich als Schuldner nicht darauf verlassen, dass der Gläubiger keinen Haftbefehl erlässt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Vollstreckung. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen, zum Beispiel bei einer seriösen Schuldnerberatung.
Der Gläubiger muss einen Antrag auf Vollstreckung stellen, den er bezahlen muss. Hinzu kommt, dass eventuelle Kosten für Öffnen von Türschlössern durch einen Schlüsseldienst, etc. anfallen können. Außerdem: wer direkt seine Vermögensauskunft abgibt, muss auch keinen Haftbefehl befürchten.
Außerdem haben andere Vollstreckungsmaßnahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens in einigen Fällen Erfolg, sodass eine Vermögensauskunft nicht immer notwendig ist. Wenn der Schuldner die Vermögensauskunft abgibt, kommt es erst gar nicht zum Haftbefehl.
Auch werden viele Schuldner vorher aktiv und suchen sich Hilfe, sodass die Schulden-Situation sich nur sehr selten zu einer Gefängnisstrafe zuspitzt.
Wenn Sie starke Geldsorgen haben und sich Hilfe wegen Ihren Schulden wünschen, kann Ihnen eine seriöse Schuldnerberatung wie AdvoNeo weiterhelfen. Als staatlich anerkannte, seriöse Schuldnerberatung (nach §305 InsO) verhandeln wir mit Ihren Gläubigern, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Unser oberstes Ziel bei den Verhandlungen ist es, die Höhe Ihrer Schulden zu senken und einen festen Zahlungsplan mit gleichbleibenden, tragbaren monatlichen Raten für Sie auszuhandeln. So können Sie in wenigen Jahren schuldenfrei werden und behalten zudem Ihre finanzielle Freiheit.
Alternativ zur außergerichtlichen Einigung können wir auch die Privatinsolvenz für Sie vorbereiten. Mit diesem Verfahren können Sie in 3 Jahren schuldenfrei sein, wenn Sie sich an die gesetzlichen Auflagen halten.
Mit beiden Verfahren können Sie mit uns schuldenfrei werden – so kommt es erst gar nicht zum Haftbefehl wegen Schulden.
Wir beraten Sie gern über Ihre Optionen und die beiden Verfahren in einem kostenlosen Erstgespräch. Vereinbaren Sie heute noch einen unverbindlichen Beratungstermin!