12.06.25

Frau Meiser

Inkasso Betrug per E-Mail – So erkennen Sie Betrugsversuche

Inkasso Betrug per E-Mail – So erkennen Sie Betrugsversuche

Vorsicht vor falschen Inkasso E-Mails. Denn Betrüger versuchen es immer wieder. Hier als Beispiel eine Betrugs-E-Mail, die angeblich von einem Inkassounternehmen namens „Steinbach & Partner“ stammt und die Zahlung einer Forderung von routenplaner-maps.com verlangt, ansonsten würde das Inkassounternehmen vorbeikommen und die alle Wert­gegen­stände pfänden.

Die Betrüger versuchen von der Angst von Schuldnern vor einer Sachpfändung zu profitieren. Niemand will, dass ein Fremder sein zu Hause auf den Kopf stellt und alles vermeintlich Wertvolle einfach mitnimmt. Da zahlt man lieber schnell die 50 € bevor noch Fernseher, Computer und Co. mitgenommen werden. Genau darauf baut der Inkasso Betrug auf.

Auch einige unserer Mandanten hat der Betrugsversuch damals erreicht.
Wir haben für Sie in diesem Bild die Stellen markiert, an denen Sie direkt erkennen, dass es sich um einen Inkasso Betrug handelt:

So erkennen Sie Betrugsversuche
Inkasso Betrug per E-Mail – So erkennen Sie Betrugsversuche

Ein Inkassounternehmen darf nicht selbst pfänden. Niemals darf sich ein Inkasso­mitarbeiter Zutritt zu Ihrer Wohnung z.B. über einen Schlüssel­dienst verschaffen!

Wenn ein Inkassounternehmen wirklich einen vollstreck­baren Titel (Urteil eines Gerichts, Vollstreckungs­bescheid oder eine notarielle Urkunde) besitzt, dann wird ein entsprechender Zwangs­vollstreckungs­auftrag beim Amts­gericht erteilt und ein Gerichtsvollzieher vollzieht dann diesen Auftrag. Wenn überhaupt steht dieser dann vor ihrer Tür, wobei er seinen ersten Besuch in der Regel nicht ankündigt. Nur er darf dann auch einzelne Gegen­stände pfänden. Wenn der Gerichts­vollzieher einen Durchsuchungs­beschluss hat, darf er sich auch Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen.

Abgesehen davon, dass beim Inkasso Betrug ohnehin nur mit der Angst des Schuldners gespielt wird, müssen Sie auch einen „echten“ Inkasso­mitarbeiter nicht in die Wohnung lassen. Selbst dann nicht, wenn dieser tat­sächlich einen vollstreck­baren Titel besitzt.

Niemals würde ein Inkassounternehmen eine Bezahlung über Amazon-Gutscheine verlangen. Zudem sind die als registrierte Daten ausge­wiesenen Informationen, die Ihnen vermitteln sollen, dass es sich um eine seriöse E-Mail handelt, vollkommen zusammenhang­los und aus einer Datensammel­stelle entnommen.

Wie erkennt man Inkasso Betrug?

Sie haben Zweifel daran, ob die E-Mail, die Sie erhalten haben wirklich von einem echten Inkasso­unternehmen stammt? Dann können folgende Schritte helfen, um einen Betrugsversuch zu erkennen.

Seriöse Inkassounternehmen benötigen eine Erlaubnis und müssen im Rechts­­dienst­leistungs­­register eingetragen sein. Werfen Sie auch einen Blick in das Mitglieder­verzeichnis des Bundes­verband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU). Die meisten Inkassofirmen sind hier Mitglied.

  1. Werfen Sie einen Blick auf den Absender.
    Handelt es sich um eine stimmige E-Mail Adresse? Taucht der Name des Inkassounternehmens auf?
  2. Nehmen Sie den Inhalt genauer unter die Lupe.
    Ist die Grammatik stimmig oder handelt es sich eher um einen automatisch übersetzten Text? Werden Sie direkt mit Ihrem Namen angesprochen oder gibt es eine allgemeine Anrede wie „Sehr geehrte Damen und Herren“? Kommen plötzlich Absätze mit Links vor, die nicht zum Thema passen? Werden Sie aufgefordert auf einen bestimmten Link zu drücken? Werden Sie zu seltsamen Zahlungs­methoden (Zahlung über Gutscheine oder via PayPal zu einer Privat­person) aufgefordert? Ist eine ausländische Bankverbindung angegeben?
  3. Prüfen Sie Ihre Unterlagen oder Online-Benutzer­konten.
    Haben Sie tatsächlich bei dem aufgeführten Unternehmen bestellt? Kennen Sie es überhaupt?
  4. Prüfen Sie, ob das Inkassounternehmen existiert.
    Ein erster Schritt kann die Suche nach dem in der E-Mail angegebenen Namen über eine Such­maschine wie Google oder Bing sein. Gibt es eine Webseite? Ist der Firmensitz der gleiche wie in der E-Mail-Adresse? Ist eine glaubwürdige und orts­ansässige Telefonnummer angegeben – also passt die Vorwahl zu den Standortangaben der Webseite?
  5. Verifizieren Sie die E-Mail durch Nachfrage per Telefon.
    Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich tatsächlich um eine echte E-Mail von einem Inkassounternehmen handelt, dann rufen Sie dieses vorher anhand der Telefonnummer, die Sie über eine Suchmaschine herausgefunden haben, an. Fragen Sie nach, ob unter Ihrem Namen eine offene Forderung gelistet ist und in welcher Höhe.

Schuldner sei achtsam

Betrüger versuchen stets, zu verun­sichern und einzu­schüchtern. Gerade Schuldner, die mit hoher Wahrscheinlich­keit regelmäßig Nach­richten von Inkassodiensten erhalten, sind immer wieder Ziel der Kriminellen. Sie stehen wegen Zahlungsrückständen unter Druck und haben in ihrer angespannten Situation Angst davor, ihr Hab und Gut zu verlieren.

Häufig haben sie auch den Überblick verloren, bei wem noch Rechnungen offen sind. In dem uns vor­liegenden Fall wird eine angebliche Rechnung aus dem Dezember 2015 angemahnt, an die man sich u.U. ohnehin nicht mehr genau erinnern kann.

Betrüger senden nicht nur falsche Inkasso­schreiben per E-Mail raus sondern auch SMS oder Briefe werden verschickt – sogar mit den Logos der echten Unternehmen. Jedes Inkassoschreiben sollte deshalb auf seine Echtheit überprüft werden.

Schauen Sie deshalb genau hin und lassen Sie sich von dem Inkassounternehmen telefonisch oder per E-Mail bestätigen, dass die Forderung besteht, bevor Sie die Zahlung leisten.

Haben Sie eine Schuldnerberatung beauftragt, können Sie in der Regel dieser Ihre Inkassoschreiben zur Prüfung zukommen lassen.

Unter Inkasso finden Sie in unserem Ratgeber weitere Informationen rund um das Thema

Fazit

  1. Pflicht zur Schriftform vs. E-Mail
    Nach geltendem Recht muss ein Inkassounternehmen den Schuldner nicht zwingend per Post kontaktieren – auch E-Mail oder SMS sind rechtlich gültig, solange die Nachricht formelle Anforderungen erfüllt (Textform) .
  2. Registrierungspflicht
    Achten Sie darauf, ob das Inkasso-Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Fehlt dies, liegt sofortiger Verdacht auf Betrug vor .
  3. Vorgehensweise bei Verdacht
    Überweisen Sie niemals ins Ausland oder per Gutschein .

Widersprechen Sie schriftlich und mit Einwurfeinschreiben unter Angabe konkreter Gründe .

Recherchieren Sie nach Erfahrungsberichten im Internet (z. B. BDIU-Sperrlisten, Verbraucherzentralen) .

Ein Inkasso-Schreiben per E-Mail kann rechtlich verbindlich sein – aber nur, wenn bestimmte formelle Kriterien erfüllt sind (z. B. gültige E-Mail-Adresse, klare Kontaktdaten). Fehlen solche Angaben oder ist das Unternehmen nicht in den offiziellen Registern zu finden, besteht hoher Betrugsverdacht. Im Zweifel hilft schnell schriftlicher Widerspruch – und im Ernstfall Unterstützung durch die Verbraucherzentrale oder Polizei.

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