12.06.25
Frau Meiser
Vorsicht vor falschen Inkasso E-Mails. Denn Betrüger versuchen es immer wieder. Hier als Beispiel eine Betrugs-E-Mail, die angeblich von einem Inkassounternehmen namens „Steinbach & Partner“ stammt und die Zahlung einer Forderung von routenplaner-maps.com verlangt, ansonsten würde das Inkassounternehmen vorbeikommen und die alle Wertgegenstände pfänden.
Die Betrüger versuchen von der Angst von Schuldnern vor einer Sachpfändung zu profitieren. Niemand will, dass ein Fremder sein zu Hause auf den Kopf stellt und alles vermeintlich Wertvolle einfach mitnimmt. Da zahlt man lieber schnell die 50 € bevor noch Fernseher, Computer und Co. mitgenommen werden. Genau darauf baut der Inkasso Betrug auf.
Auch einige unserer Mandanten hat der Betrugsversuch damals erreicht.
Wir haben für Sie in diesem Bild die Stellen markiert, an denen Sie direkt erkennen, dass es sich um einen Inkasso Betrug handelt:
Ein Inkassounternehmen darf nicht selbst pfänden. Niemals darf sich ein Inkassomitarbeiter Zutritt zu Ihrer Wohnung z.B. über einen Schlüsseldienst verschaffen!
Wenn ein Inkassounternehmen wirklich einen vollstreckbaren Titel (Urteil eines Gerichts, Vollstreckungsbescheid oder eine notarielle Urkunde) besitzt, dann wird ein entsprechender Zwangsvollstreckungsauftrag beim Amtsgericht erteilt und ein Gerichtsvollzieher vollzieht dann diesen Auftrag. Wenn überhaupt steht dieser dann vor ihrer Tür, wobei er seinen ersten Besuch in der Regel nicht ankündigt. Nur er darf dann auch einzelne Gegenstände pfänden. Wenn der Gerichtsvollzieher einen Durchsuchungsbeschluss hat, darf er sich auch Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen.
Abgesehen davon, dass beim Inkasso Betrug ohnehin nur mit der Angst des Schuldners gespielt wird, müssen Sie auch einen „echten“ Inkassomitarbeiter nicht in die Wohnung lassen. Selbst dann nicht, wenn dieser tatsächlich einen vollstreckbaren Titel besitzt.
Niemals würde ein Inkassounternehmen eine Bezahlung über Amazon-Gutscheine verlangen. Zudem sind die als registrierte Daten ausgewiesenen Informationen, die Ihnen vermitteln sollen, dass es sich um eine seriöse E-Mail handelt, vollkommen zusammenhanglos und aus einer Datensammelstelle entnommen.
Sie haben Zweifel daran, ob die E-Mail, die Sie erhalten haben wirklich von einem echten Inkassounternehmen stammt? Dann können folgende Schritte helfen, um einen Betrugsversuch zu erkennen.
Seriöse Inkassounternehmen benötigen eine Erlaubnis und müssen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Werfen Sie auch einen Blick in das Mitgliederverzeichnis des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU). Die meisten Inkassofirmen sind hier Mitglied.
Betrüger versuchen stets, zu verunsichern und einzuschüchtern. Gerade Schuldner, die mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig Nachrichten von Inkassodiensten erhalten, sind immer wieder Ziel der Kriminellen. Sie stehen wegen Zahlungsrückständen unter Druck und haben in ihrer angespannten Situation Angst davor, ihr Hab und Gut zu verlieren.
Häufig haben sie auch den Überblick verloren, bei wem noch Rechnungen offen sind. In dem uns vorliegenden Fall wird eine angebliche Rechnung aus dem Dezember 2015 angemahnt, an die man sich u.U. ohnehin nicht mehr genau erinnern kann.
Betrüger senden nicht nur falsche Inkassoschreiben per E-Mail raus sondern auch SMS oder Briefe werden verschickt – sogar mit den Logos der echten Unternehmen. Jedes Inkassoschreiben sollte deshalb auf seine Echtheit überprüft werden.
Schauen Sie deshalb genau hin und lassen Sie sich von dem Inkassounternehmen telefonisch oder per E-Mail bestätigen, dass die Forderung besteht, bevor Sie die Zahlung leisten.
Haben Sie eine Schuldnerberatung beauftragt, können Sie in der Regel dieser Ihre Inkassoschreiben zur Prüfung zukommen lassen.
Unter Inkasso finden Sie in unserem Ratgeber weitere Informationen rund um das Thema
Widersprechen Sie schriftlich und mit Einwurfeinschreiben unter Angabe konkreter Gründe .
Recherchieren Sie nach Erfahrungsberichten im Internet (z. B. BDIU-Sperrlisten, Verbraucherzentralen) .
Ein Inkasso-Schreiben per E-Mail kann rechtlich verbindlich sein – aber nur, wenn bestimmte formelle Kriterien erfüllt sind (z. B. gültige E-Mail-Adresse, klare Kontaktdaten). Fehlen solche Angaben oder ist das Unternehmen nicht in den offiziellen Registern zu finden, besteht hoher Betrugsverdacht. Im Zweifel hilft schnell schriftlicher Widerspruch – und im Ernstfall Unterstützung durch die Verbraucherzentrale oder Polizei.