04.03.25

Frau Meyer

Ist der Lohnsteuer­jahresausgleich pfändbar?

Ist der Lohnsteuerjahresausgleich pfändbar? - Mann mit Dokument

Das Wichtigste zuerst:

  • Der Lohnsteuer­jahres­ausgleich ist pfändbar – auch in der Insolvenz
  • Er kann nicht automatisch gepfändet werden (Gläubiger brauchen einen PfÜB)
  • Der Lohnsteuer­jahres­ausgleich ist nicht identisch mit der Einkommenssteuererklärung
  • Der Ausgleich erfolgt durch den Arbeitgeber (ab 10 Arbeitnehmern)

Überblick: Ist der Lohnsteuerjahresausgleich pfändbar?

Zum Jahresende freuen sich viele Arbeitnehmer über den Lohnsteuerausgleich, den der Arbeitgeber ab einer Betriebsgröße von 10 Beschäftigten zahlen muss, falls im laufenden Jahr zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde.

Im Falle einer Pfändung oder Privatinsolvenz ist der Lohnsteuerjahresausgleich generell pfändbar. Gesetzlich geregelt ist das im § 46 Abs. 1 Abgabenordnung (AO). Die Pfändbarkeit gilt:

  • … für Schuldner, bei denen eine Pfändung droht oder bei denen eine Pfändung durchgeführt wird.
  • … in der Privatinsolvenz. Auch in der Insolvenz werden Steuererstattungen wie der Lohnsteuerausgleich vom Insolvenzverwalter abgeführt.

Tipp

Der Lohnsteuerjahresausgleich wird nicht automatisch gepfändet, sondern muss im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) gesondert aufgeführt werden.

 

Der Geldanspruch nach Lohnsteuer­jahresausgleich ist pfändbar, wenn dieser im Pfändungs­beschluss gesondert aufgeführt ist. Eine automatische Pfändung über die Lohnpfändung ist nicht zulässig.

 

Um wirksam zu sein, muss der Pfändungs- und Überweisungs­beschluss zur Pfändung des Lohnsteuer­jahresausgleichs gemäß § 46 Abs. 6 AO nach Ende des Kalender­jahres beim Arbeitgeber eingehen.

Hintergrund: Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?

Der Lohn­steuer­jahres­ausgleich ist eine Leistung vom Arbeitgeber und ist nicht identisch mit der Einkommen­steuer­erklärung, die vom Arbeitnehmer durchgeführt wird. Beim Lohnsteuer­jahresaus­gleich prüft der Arbeitgeber, ob im Laufe des Kalenderjahres zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde.Wenn ja, wird in der Regel im Dezember der Lohnsteuer­betrag auf der Gehalts­abrechnung entsprechend der zu viel gezahlten Summe gesenkt. Mit der Auswirkung, dass Sie mehr Geld auf Ihr Konto überwiesen bekommen.

Hat Ihr Arbeitgeber am 31. Dezember des Ausgleichs­jahres mindestens 10 Arbeit­nehmer, ist er nach § 42b Einkommen­steuergesetz (EStG) zum Lohn­steuer­jahres­ausgleich verpflichtet.

Taschenrechner Dokumente (Symbolbild) - Schulden Lohnsteuerjahresausgleich
Der Lohnsteuerjahresausgleich wird vom Arbeitgeber durchgeführt und ist unabhängig von Ihrer eigenen Steuererklärung.

Wer bekommt den Lohnsteuer­jahresausgleich?

Nicht jeder Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber die Steuer­rückzahlung über den Lohn­steuerjahres­ausgleich. Folgende Voraus­setzungen müssen für diesen vor­liegen:

  • Sie müssen im gesamten Jahr durch­gängig bei Ihrem Arbeit­geber beschäftigt gewesen sein.
  • Sie sind unbeschränkt einkommensteuer­pflichtig.
  • Sie erfüllen keinen der sogenannten Ausschluss­tatbestände nach § 42b EStG, wie zum Beispiel:
    • Lohnsteuerklasse V oder VI
    • Bezug von Kurzarbeiter­geld oder Schlechtwetter­geld
    • Zuschuss zum Mutterschafts­geld nach dem Mutterschutz­gesetz
    • Lohnsteuerfreie ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Wie kommt es dazu, dass zu viel Lohnsteuer gezahlt wird?

Wenn das Einkommen eines Arbeitnehmers innerhalb eines Jahres (z.B. durch eine Gehaltserhöhung) schwankt, kann es sein, dass er in den betreffenden Monaten mehr Steuern zahlen muss. Für die Berechnung der Jahreslohnsteuer gilt aber nicht das monatliche Einkommen, sondern das gesamte Jahreseinkommen. Hierbei lassen sich die Monate mit höherem Einkommen auf andere Monate umlegen. Dadurch kann die Jahreslohnsteuer am Ende geringer sein, als der Betrag, der schon ans Finanzamt gezahlt wurde.

Beispiel
Arbeitnehmerin, Steuerklasse 1, keine Kinder, 35 Jahre alt, Wohnort Hamburg – Gehaltserhöhung ab Juli

Bruttolohn Januar – Juni: 2.200 € (ca. 32,5% Steuern)
Bruttolohn Juli – Dezember: 3.000 € (ca. 36% Steuern)

Bruttolohn umgelegt auf 12 Monate: 2.600 € (ca. 34% Steuern)

ca. 10.770€ Jahreslohnsteuer gezahlt (einzelne Monate addiert)
– ca. 10.630€ Jahreslohnsteuer zu zahlen (auf gesamtes Jahreseinkommen)

= 140€ Lohnsteuerjahresausgleich

Tipp

In den meisten Fällen gehören die Arbeitnehmer, die den Lohnsteuer­jahres­jahres­ausgleich erhalten, zur Steuerklasse 1 und haben innerhalb des jeweiligen Jahres eine Gehaltserhöhung oder eine Sonderzahlung erhalten, wie z.B. Weihnachts­geld oder einen Bonus.

Warum ist der Lohnsteuer­jahresausgleich pfändbar?

Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind unpfändbar oder nur bedingt pfändbar. Warum also ist der Lohn­steuer­jahres­ausgleich pfändbar?

Zu erklären ist dies damit, dass insbesondere das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und andere Zuwendungen aus besonderen Betriebs­ergebnissen dem Arbeitnehmer als Zuschuss, sozusagen als Belohnung, zukommen sollen. Eine Steuer­rückzahlung hingegeben geschieht, wenn beispielsweise durch Gehalts­schwankungen zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde. Deswegen kann diese zum normalen Einkommen gezählt werden.

Tipp

Der Lohnsteuer­jahres­ausgleich ist pfändbar, weil er keine Sonder­zuwendung darstellt und somit nicht zu den unpfändbaren Bezügen des § 850a Zivil­prozess­ordnung zählt.

Lohn­steuer­jahres­ausgleich gepfändet - was tun?

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