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23.10.25

Frau Meiser

Pfändung der Mietkaution oder Nebenkostenrückzahlung – was ist erlaubt?

Pfändung Mietkaution: Mieterin diskutiert mit Vermieter, ist eine Pfändung erlaubt?

Wer Schulden hat, denkt oft zuerst an Konto-, Lohn– oder Rentenpfändungen.
Doch viele wissen nicht: Auch die Mietkaution oder eine Rückzahlung aus der Nebenkostenabrechnung kann unter bestimmten Umständen gepfändet werden.

Das trifft besonders Mieterinnen und Mieter, die ohnehin finanziell angespannt sind.
Die Angst, durch Schulden auch noch ihre Wohnung oder wichtige Rückzahlungen zu verlieren, ist verständlich – aber nicht immer begründet.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Pfändung der Mietkaution oder Nebenkostenrückzahlung tatsächlich möglich ist, welche rechtlichen Grenzen gelten und wie Sie sich davor schützen können.

Pfändung der Mietkaution – wann ist das erlaubt?

Die Mietkaution dient als Sicherheit für den Vermieter.
Nach § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darf der Vermieter sie bis zu einer Höhe von drei Monatsmieten verlangen.
Sie deckt mögliche Mietrückstände oder Schäden an der Wohnung ab.
Doch wem gehört die Kaution eigentlich – und darf ein Gläubiger darauf zugreifen, wenn der Mieter Schulden hat?

Wem gehört die Mietkaution rechtlich?

Rechtlich gehört die Kaution zunächst dem Mieter, sie ist aber zugunsten des Vermieters verpfändet.
Das bedeutet: Der Mieter bleibt Eigentümer, doch der Vermieter darf das Geld nur dann einbehalten, wenn berechtigte Ansprüche bestehen – etwa bei Schäden oder ausstehenden Mieten.

Kann ein Gläubiger die Mietkaution pfänden?

Ja, grundsätzlich ist das möglich – aber nur unter engen Voraussetzungen.
Ein Gläubiger darf eine Mietkaution nur dann pfänden, wenn:

  • ein vollstreckbarer Titel (z. B. Urteil oder Vollstreckungsbescheid) vorliegt,
  • und der Vermieter seine Rechte bereits erfüllt oder nicht mehr benötigt.

Da die Kaution in der Regel als Sicherheit dient, steht sie zuerst dem Vermieter zu.
Solange ein Mietverhältnis besteht, ist das Geld nicht direkt verfügbar und kann daher meist nicht sofort gepfändet werden.

Praxisbeispiel

Eine Schuldnerin lebt seit mehreren Jahren in derselben Wohnung.
Ein Gläubiger versucht, ihre Mietkaution zu pfänden.
Der Vermieter legt Widerspruch ein – mit Erfolg: Solange das Mietverhältnis läuft und noch Ansprüche ausstehen können, bleibt die Kaution geschützt.

Erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abrechnung durch den Vermieter kann ein Gläubiger tatsächlich Zugriff verlangen.

Wann wird die Mietkaution gepfändet?

In der Praxis kommt es meist nach Beendigung des Mietverhältnisses zu einer Pfändung, wenn:

  • der Vermieter die Kaution bereits abgerechnet hat,
  • ein Guthaben an den Mieter zurückgezahlt werden soll,
  • und der Gläubiger das Rückzahlungsrecht des Mieters pfändet.

Dann gilt das Guthaben als Vermögenswert des Schuldners, auf den Gläubiger zugreifen können.

Wichtig zu wissen:

Wenn die Pfändung wirksam ist, verliert der Mieter den Anspruch auf Rückzahlung.
Das Geld wird entweder direkt an den Gläubiger oder – bei mehreren Forderungen – anteilig verteilt.

Tipp: So lässt sich die Pfändung vermeiden

  • Mietkaution separat anlegen lassen:
    Bitten Sie den Vermieter, die Kaution auf einem verpfändeten Kautionskonto zu führen.
    Dadurch bleibt sie rechtlich sauber getrennt und kann von Gläubigern nicht einfach eingezogen werden.
  • Pfändungsschutz prüfen:
    Wenn die Kaution bereits auf Ihrem Konto eingegangen ist, sollte sie über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) laufen.
    So kann das Guthaben bis zu den Freigrenzen gesichert werden.
  • Frühzeitig Schuldnerberatung kontaktieren:
    Professionelle Hilfe kann verhindern, dass Gläubiger auf Ihr Mietguthaben zugreifen, oder rechtzeitig Widerspruch einlegen.

Pfändung der Nebenkostenrückzahlung

Ein zweiter häufiger Fall betrifft die Rückzahlung aus der Betriebskostenabrechnung.
Viele Mieter freuen sich auf ein kleines Guthaben – bis plötzlich eine Pfändungsnachricht kommt.

Ist eine Nebenkostenrückzahlung pfändbar?

Ja – aber nur, wenn das Guthaben dem Mieter zusteht.
Das ist dann der Fall, wenn:

  • die Abrechnung des Vermieters ein Guthaben ausweist,
  • der Betrag dem Mieter ausgezahlt werden soll,
  • und das Geld noch nicht auf einem geschützten Konto liegt.

In diesem Moment kann der Gläubiger eine Forderungspfändung erwirken.
Der Vermieter darf das Guthaben dann nicht mehr an den Mieter, sondern nur noch an den Gläubiger auszahlen.

Wann ist die Rückzahlung geschützt?

Anders als bei der Kaution handelt es sich bei der Nebenkostenrückzahlung nicht um eine Sicherheitsleistung, sondern um eine Erstattung.
Deshalb ist sie grundsätzlich pfändbar, sobald sie dem Mieter zusteht.

Allerdings gibt es Ausnahmen:
Wenn die Rückzahlung auf einem Pfändungsschutzkonto eingeht, bleibt sie bis zur Höhe des Freibetrags geschützt (§ 850k ZPO).

Achtung bei gemeinschaftlichen Mietverhältnissen

Lebt man in einer Wohngemeinschaft oder Ehe, kann die Pfändung komplizierter werden.
Dann hängt es davon ab, wem der Rückzahlungsanspruch zusteht – also wer im Mietvertrag steht.
In solchen Fällen sollte man unbedingt rechtlichen Rat oder eine Schuldnerberatung hinzuziehen.

Was tun bei drohender oder laufender Pfändung?

Sobald Sie erfahren, dass eine Pfändung bevorsteht oder bereits eingeleitet wurde, handeln Sie sofort.
Je früher Sie reagieren, desto größer ist die Chance, das Geld zu sichern.

a) Unterlagen prüfen

  • Welche Forderung wird gepfändet?
  • Liegt ein vollstreckbarer Titel vor?
  • Ist die Pfändung an den richtigen Empfänger (z. B. Vermieter) zugestellt worden?

Oft sind Pfändungen formell fehlerhaft – und können angefochten werden.

b) Schuldnerberatung einschalten

Eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung wie AdvoNeo kann:

  • Ihre finanzielle Situation prüfen,
  • Pfändungsschutz beantragen,
  • bei Gläubigern um Stundung oder Vergleich bitten,
  • rechtliche Schritte zur Freigabe des Guthabens einleiten.

In vielen Fällen lässt sich durch eine außergerichtliche Einigung oder eine Schutzanordnung (§ 765a ZPO) verhindern, dass Mieter ihre Kaution oder Nebenkostenrückzahlung verlieren.

c) Pfändungsschutzkonto einrichten

Ein P-Konto schützt Ihr Guthaben bis zu einem monatlichen Freibetrag.
Geht das Geld auf einem normalen Girokonto ein, kann die Bank es sofort an Gläubiger weiterleiten.
Deshalb: Immer prüfen, ob das Konto bereits als P-Konto geführt wird.

Fallbeispiel – Pfändung der Kaution nach Auszug

Frau M. zog nach zehn Jahren aus ihrer Mietwohnung aus.
Der Vermieter teilte ihr mit, dass sie eine Kaution von 1.200 Euro zurückerhalte.
Kurz darauf erhielt sie Post vom Gerichtsvollzieher: Ihr Gläubiger hatte die Rückzahlung gepfändet.
Frau M. wandte sich an die AdvoNeo Schuldnerberatung.
Dort stellte sich heraus, dass die Pfändung formal fehlerhaft war – sie war an den falschen Gläubigeradressaten zugestellt worden.
Die Schuldnerberatung half, Widerspruch einzulegen und die Auszahlung an Frau M. freizugeben.
Durch die rechtzeitige Unterstützung konnte sie die Rückzahlung behalten und weitere Pfändungen vermeiden.

Prävention – wie Sie sich vor solchen Pfändungen schützen

  • Kautionskonto prüfen: Lassen Sie sich vom Vermieter bestätigen, dass das Konto als verpfändetes Kautionskonto geführt wird.
  • Nebenkostenrückzahlungen aufs P-Konto: So sind Rückzahlungen innerhalb des Freibetrags sicher.
  • Gläubiger frühzeitig kontaktieren: Wer offen kommuniziert, vermeidet häufig Vollstreckungsmaßnahmen.
  • Schuldnerberatung einschalten: Professionelle Hilfe zeigt rechtliche Wege, um Guthaben zu sichern.

FAQ – Häufige Fragen

Kann der Vermieter meine Mietkaution an den Gläubiger auszahlen?

Nur, wenn das Mietverhältnis beendet ist und der Vermieter keine Ansprüche mehr hat.

Was passiert, wenn die Kaution gepfändet wird, ich aber noch in der Wohnung wohne?

Dann bleibt die Pfändung zunächst ohne Wirkung, da die Kaution dem Vermieter als Sicherheit zusteht.

Kann ich gegen eine Pfändung Widerspruch einlegen?

Ja – z. B. wenn die Pfändung formal fehlerhaft oder rechtlich unzulässig ist. Eine Schuldnerberatung kann Sie dabei unterstützen.

Sind Nebenkostenrückzahlungen immer pfändbar?

Nein. Wenn sie auf einem P-Konto eingehen und unterhalb der Freibetragsgrenze bleiben, sind sie geschützt.

Hilft AdvoNeo bei solchen Fällen?

Ja. AdvoNeo prüft Ihre Situation, berät zu Pfändungsschutz, verhandelt mit Gläubigern und hilft, rechtzeitig Anträge zu stellen.

AdvoNeo Mandantin Beratungsgespräch
Das Team der AdvoNeo Schuldnerberatung hilft diskret und schnell bei Schulden - seit über 25 Jahren.

Fazit

Pfändungen sind belastend – besonders, wenn sie das eigene Zuhause oder wichtige Rückzahlungen betreffen.
Doch nicht jede Pfändung ist rechtmäßig, und viele können abgewehrt oder gemildert werden.
Wichtig ist, nicht zu warten, bis das Geld verloren ist.

Mit rechtzeitiger Beratung, einem Pfändungsschutzkonto und klaren Informationen über Ihre Rechte lassen sich finanzielle Schäden vermeiden.

AdvoNeo Schuldnerberatung – staatlich anerkannt, mit Sitz in Hamburg, bundesweit tätig.
Wir helfen Menschen, die von Pfändung, Schulden oder drohendem Verlust von Guthaben betroffen sind –
kompetent, diskret und individuell.

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