01.08.24

Frau Meiser

Ist die Pfändung der Mietkaution oder der Nebenkosten­erstattung erlaubt?

Pfändung Mietkaution: Mieterin diskutiert mit Vermieter, ist eine Pfändung erlaubt?

Sie wohnen zur Miete und haben Schulden? Dann sollten Sie bei einer drohenden Pfändung Folgendes wissen:

 

Im Rahmen der Zwangs­vollstreckung können neben Sachen (Sachpfändung) auch Forderungen gepfändet werden. Wie sieht es aber mit der Miet­kaution oder der Nebenkosten­erstattung aus? In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Umständen und in welcher Höhe Ihre Mietkaution und eventuelle Nebenkostenerstattungen pfändbar sind.

Pfändung der Mietkaution

Die Mietkaution kann grundsätzlich gepfändet werden. Dies unterliegt aber bestimmten Umständen. Wir erklären, wann Ihre Gläubiger Anspruch auf Ihre Mietkaution haben.

Wozu eine Mietkaution?

Die Mietkaution:
Gemäß §551 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann der Vermieter vom Mieter die Leistung einer Mietkaution in Höhe von maximal der dreifachen Monatskalt­miete verlangen. Die meisten Vermieter nutzen dies als finanzielle Sicherheit für etwaige Mietausfälle oder für Reparaturen von vom Mieter verursachte Schäden.

Auch wenn die Kaution vorrangig als Sicherheit des Vermieters dient, so ist die Kaution aber dennoch dem Mieter zuzu­rechnen, da es sich rechtlich um einen zweckgebundenen Vermögenswert handelt. Folglich steht dem Mieter bei pflicht­gemäßem Verhalten ein entsprechender Rückzahlungs­anspruch gegen den Vermieter zu.

Symbolbild Geld Schulden Pfändung Portemonnaie - AdvoNeo hilft bei Schulden
Grundsätzlich ist eine mögliche Pfändung der Mietkaution rechtlich nicht ausgeschlossen.

Wann wird die Mietkaution gepfändet?

Pfändung der Mietkaution:
Sollte ein Gläubiger seine Ansprüche gegen einen Schuldner durchsetzen, kann dieser die Vermögenswerte des Schuldners einfordern. Dazu zählen zum Beispiel Bargeld, das Auto und auch Möbel. Ebenfalls dazu gehören Vermögenswerte, wie die Mietkaution oder die Nebenkostenabrechnung. Auf diese darf aber nicht sofort zurückgegriffen werden, da sie in erster Linie dem Vermieter als Sicherheit zustehen.

Tipp: So kann die Pfändung aussehen

Im Falle einer Pfändung ist die Kaution grundsätzlich verloren. Es können sich folgende Szenarien abspielen:

  1. Vermieter benötigt die Kaution nicht Volle Kaution geht an den Gläubiger
  2. Vermieter benötigt einen Teil der Kaution, der Gläubiger bekommt den anderen Teil
  3. Der Vermieter behält die gesamte Kaution und Gläubiger kann seine Ansprüche nicht geltend machen

Möchte der Vermieter die Pfändung der Kaution zunächst verhindern, kann er in einer Dritt­schuldner­erklärung (§829 Abs. 1 ZPO) – die so genannte Sicherungs­einrede – entgegen­halten. Hiermit erklärt er, dass er die Kaution noch nicht an den Gläubiger auszahlen kann, da er sie noch zur Absicherung des Mietverhältnisses benötigt. Siehe auch Erläuterung zum Ablauf der Kautions­pfändung.

Pfändung einer Nebenkosten­erstattung

Nebenkostenerstattung:
Der Vermieter erstellt für das abgelaufene Jahr eine Betriebs- oder Nebenkosten­abrechnung. Daraus kann sich entweder eine Nachzahlung für den Mieter ergeben oder eine Nebenkosten­erstattung, weil der Mieter durch seine pauschalen monatlichen Zahlungen mehr Geld eingezahlt hat, als nach dem Ergebnis der Nebenkostenabrechnung nötig war.

Mietkostenabrechnung Beispiel Beitrag Mietkaution pfändbar
Beispiel einer Nebenkostenabrechnung: Auch eine Nebenkostenerstattung kann pfändbar sein.

Pfändung der Nebenkosten­erstattung:
Die meisten Schuldner können ein Guthaben aus einer Nebenkostenerstattung gut gebrauchen. Was aber, wenn die Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung pfänden? Ist das Guthaben wegen einer Pfändung der Nebenkosten­erstattung verloren?

Achtung!

Anders als die Mietkaution stellt ein Guthaben des Mieters aus einer Nebenkosten­abrechnung kein Sicherungs­mittel des Vermieters dar. Daher führt eine Pfändung der Neben­kosten­erstattung zu einer Auszahlung an den Gläubiger, ohne dass der Vermieter dieses Geld freigeben muss.

Die Nebenkosten­erstattung ist also grundsätzlich pfändbar.

Eine Ausnahme gilt jedoch für Bezieher vom Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder Hartz IV). Bei diesen ist die Nebenkosten­erstattung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundessozialgerichts (BSG) dann unpfändbar, wenn einem solchen Mieter im Folge­monat von der Agentur für Arbeit seine Leistungen für Unterkunft und Heizung reduziert werden und eine Verrechnung mit der Erstattung erfolgt. Denn in diesem Fall sichert der Rückzahlungs­anspruch zusammen mit den Leistungen lediglich das Existenz­minimum des Mieters.

Was tun bei drohender oder laufender Pfändung?

Hilfe bei Überschuldung und Pfändung:

 

Wenn man bereits überschuldet ist und vielleicht sogar eine Pfändung kurz bevor steht, kann eine Schuldenregulierung durch eine seriöse und nach §305 InsO anerkannte Schuldnerberatung wie AdvoNeo in vielen Fällen helfen.

AdvoNeo Mandantin Beratungsgespräch
Das Team der AdvoNeo Schuldnerberatung hilft diskret und schnell bei Schulden - seit über 25 Jahren.

Durch außergerichtliche Verhandlungen von AdvoNeo mit Ihren Gläubigern kann oftmals eine andere Lösung, z.B. in Form von Ratenzahlungen, gefunden und eine Pfändung abgewendet werden.

In manchen Fällen kann bei bereits laufender Pfändung der Miet­kaution oder Nebenkosten­erstattung durch die Beauftragung einer Schuldnerberatung auch eine Pause oder gar Aufhebung für die Laufzeit der Schulden­regulierung ausgehandelt werden.

Wenn Sie wissen möchten, was in Ihrer Situation bezüglich einer Pfändung möglich ist, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenfrei.

Kapitel