17.06.25

Frau Bening

Muss man seine Schulden vererben?

Muss man seine Schulden vererben

In den letzten Jahren hat die Alters­armut zugenommen. Für immer mehr Menschen reicht die Rente nicht zum Leben. Auch unvorher­gesehene Schicksals­schläge können der Auslöser dafür sein, dass nicht genügend Einkünfte erzielt werden, um die Ausgaben zu decken.

Meist kommt bei Überschuldung irgend­wann die Frage auf: Muss man seine Schulden vererben oder kann man seine Kinder oder andere Erben vor dem Schulden­berg bewahren?

Schulden vererben vermeiden

Es gibt durch den soge­nannten Erb­verzicht die Möglichkeit, zu Leb­zeiten des Ver­erbenden (rechtlich wird dieser Erb­lasser genannt) mit berech­tigten Erben eine Verein­barung zu treffen, dass auf das Erbe verzichtet wird – von Rechts wegen werden diese im Erb­fall dann so behandelt, als würden sie zu diesem Zeit­punkt nicht leben. Ein solcher Erb­verzicht muss jedoch notariell beur­kundet werden, um gültig zu sein.

Ist der Erblasser verstorben und besteht kein oder nur ein ungültiges Testament, tritt die gesetzliche Erb­folge des BGB (Bürger­liches Gesetz­buch) in Kraft. Grundsätzlich kann innerhalb von 6 Wochen ein Erbe ausge­schlagen werden. Das ist in den meisten Fällen zu empfehlen, wenn es sich um einen Fall handelt, wo die Schulden wesentlich höher sind als das Vermögen. Der erste in der Erb­folge (in der Regel Ehe- oder Lebens­partner oder Kinder des Ver­storbenen) kann innerhalb von 6 Wochen persönlich beim Erb­gericht oder über einen Notar das Erbe aus­schlagen. Dies ist mit Kosten verbunden (je nach Höhe der Verbindlich­keiten um die 20 Euro).

Wurde das Erbe ausge­schlagen, wird es an den Nächst­berufenen in der Erb­folge weiter­gegeben. Haben Eltern beispiels­weise ein Erbe ausge­schlagen, kann dieses an deren Kinder weiter­gegeben werden. Auch sie müssen das Erbe ein weiteres Mal aus­schlagen, damit sie die Schulden nicht erben. Wird das Erbe von allen Erbbe­rechtigten ausgeschlagen, bekommt es der Staat.

Kann Schulden vererben auch sinnvoll sein?

In der Regel möchte niemand seine Schulden vererben. In manchen Fällen, kann dies jedoch Sinn machen. Ein Beispiel ist die Immobilien­finanzierung, die auch über mehrere Generationen hinweg funktionieren kann. Werden lediglich die Immobilien­schulden an die Erben weiter­gegeben, sodass diese den Kredit weiter abbe­zahlen, kann es durchaus Sinn machen, das Erbe trotz Schulden anzu­nehmen. Je nachdem, wie hoch der Restbetrag der Immbolien­finan­zierung ist und ob eine Rate für die Erben mit deren Einnahmen zahlbar ist.

Vorbeugen: Gegen Schulden vorgehen

Es ist zwar leichter gesagt als getan und mag hart klingen, aber wer früh genug handelt, kann durch professionelle Hilfe seine Schulden loswerden, bevor es zu spät ist. Dann ist die Last genommen, die eigenen Schulden vererben zu müssen. Stattdessen können zum Beispiel Gegen­stände von senti­mentalem Wert vererbt werden. Das wäre sonst nur über Umwege (z.B. Schenkung) möglich – aber diese muss man kennen, um sie rechts­gültig anwenden zu können. Ist das Erbe einmal ausge­schlagen, hat man auch keinen Anspruch mehr auf den Pflicht­teil.

  1. Haftungsumfang bei Überschneidung
    Erben haften sowohl für bereits bestehende Verbindlichkeiten (Erblasserschulden) als auch für solche, die erst mit dem Erbfall entstehen (Erbfalls- und Nachlasserbenschulden) .
  2. Drei Monats Einrede § 2014 BGB
    Der Erbe kann innerhalb der ersten drei Monate nach Annahme die Zahlung verweigern, um Zeit zur Prüfung und Entscheidung über Haftungsbeschränkung zu gewinnen .
  3. Erweiterte Fristregelung bei Auslandsaufenthalt
    Leben Erbe und/oder Verstorbener im Ausland, verlängert sich die Ausschlagungsfrist auf bis zu sechs Monate .
  4. Gesamtschuldnerische Haftung bei mehreren Erben
    Mehrere Erben haften gemeinschaftlich für die gesamte Schuld – ein einzelner Erbe kann jedoch vorrangig haften, muss sich aber intern das Geld zurückholen .
  5. Unterschied Erbausschlagung vs. Haftungsbeschränkung
    Eine Ausschlagung schließt sämtliche Folgen der Erbschaft aus; dagegen schränkt ein Nachlassinsolvenzverfahren lediglich die Haftung ein, erlaubt aber die Annahme des Erbes .
  6. Kosten und Ablauf der Verfahren
    Die Kosten für Ausschlagung, Nachlassverwaltung oder Insolvenzverfahren sind überschaubar und stehen in Relation zum Nutzen der Haftungsbeschränkung .

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