03.03.25
Frau Meyer
Das Wichtigste zuerst:
Gläubiger versuchen über die verschiedenen Arten von Pfändungen offene Forderungen einzuholen. Wenn ein Auto gepfändet werden soll, muss zunächst erfragt werden, wer das Eigentum am Auto besitzt. Ist das Auto finanziert, ist der Schuldner zwar der Besitzer, die Bank hat jedoch das Eigentum am Auto und hat somit auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief).
Ist das Auto abbezahlt oder wurde es per Einmalzahlung erworben, ist der Schuldner Eigentümer. Soll in diesem Fall das Auto durch Pfändung verwertet werden, handelt es sich um eine sogenannte Sachpfändung.
Befindet sich bereits eine Parkkralle an Ihrem Auto, nehmen Sie direkt Kontakt zu Ihrem Gläubiger auf und bieten Sie die Rückzahlung Ihrer Schulden an, ggf. in Raten – auch eine Schuldnerberatung kann Ihnen dabei helfen, eine Ratenzahlung mit den Gläubigern zu vereinbaren.
Eine Sachpfändung wird von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt, der von einem Ihrer Gläubiger beauftragt wurde. Dies ist jedoch in der Regel nicht der erste Weg, den die Gläubiger wählen, da dieser für sie mit Aufwand verbunden ist. Bevor also Wertgegenstände wie Ihr Auto durch Pfändung zur Einholung der offenen Forderungshöhe in Anspruch genommen werden, probieren die Gläubiger meistens über eine Kontopfändung oder eine Lohnpfändung zum Erfolg zu kommen.
Eine Sachpfändung ist in den meisten Fällen das letzte Mittel für Gläubiger, um Ihre offenen Forderungen einzuholen. Sollte Ihnen also ein Gläubiger mit einer Autopfändung drohen, informieren Sie sich zunächst darüber, ob dieser überhaupt zu einer Pfändung berechtigt ist (also einen Titel besitzt).
Ist die angedrohte Pfändung rechtmäßig, suchen Sie sich so schnell wie möglich Hilfe bei einer seriösen Schuldnerberatung wie AdvoNeo. Als nach §305 InsO anerkannte Schuldnerberatung verhandeln wir mit Ihren Gläubigern, um Ihre Schulden zu regulieren – in vielen Fällen kann eine Pfändung noch abgewendet werden und Sie werden in wenigen Jahren schuldenfrei.
Kündigt sich der Gerichtsvollzieher bei Ihnen an, kann er Ihr Auto durch die Pfändung Ihrer Verfügungsgewalt entziehen. Dies geschieht, indem ein Pfandsiegel an Ihrem Fahrzeug angebracht wird. Jetzt ist das Auto gepfändet. Benutzen Sie es trotz des Siegels, machen Sie sich wegen Verstrickungs- und Siegelbruchs strafbar.
Benötigen Sie Ihr Auto für Ihr Berufsleben, kann es unter die unpfändbaren Gegenstände fallen – vorausgesetzt es ist ein angemessenes Fahrzeug. Ein Baustoffvertreter der einen schicken Sportwagen fährt wird wahrscheinlich eine Austauschpfändung erleben.
Mehr zur Pfändbarkeit von Gegenständen können Sie in unserem Lexikon „Was ist pfändbar und was nicht?“ nachlesen.
Parkkrallen werden zum Beispiel häufig angebracht, wenn die Kfz-Steuer oder der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt wurde. Dann lässt das Finanzamt als Gläubiger wegen der Steuerschulden eine Parkkralle am Auto anbringen, bis die offene Summe beglichen wurde.
In mehreren Städten, wie Düsseldorf oder Duisburg wird am Auto bei einer Pfändung mittlerweile nicht nur das Pfandsiegel angebracht, sondern zusätzlich sogenannte Ventilwächter. Diese kommen einer Parkkralle gleich. Denn sobald das Auto sich mehrere Meter in Bewegung setzt, entweicht die Luft aus den Reifen und das Auto der Pfändung steht mit Platten da. Nur mit einem geeigneten Schlüssel können die Ventilwächter wieder entfernt werden.
Grund hierfür ist, dass das bisherige Anbringen des Pfandsiegels zur Folge hatte, dass einige Schuldner ihr Auto trotz Pfändung gefahren und sogar an einen anderen Ort gebracht haben, um es vor dem Gerichtsvollzieher zu verstecken.
Wenn Sie sich rechtzeitig Hilfe suchen, müssen Sie sich keine Sorgen wegen einer Parkkralle oder Pfändung Ihres Autos machen. Droht ein Gläubiger solche Maßnahmen an, weil Sie Ihre Rechnungen nicht bezahlen, ist es höchste Zeit, sich Hilfe zu suchen.
Als nach §305 InsO staatlich anerkannte Schuldnerberatung kann AdvoNeo Ihnen helfen, wenn Sie mit Ihren Schulden überfordert sind. In vielen Fällen kann eine Pfändung noch verhindert werden, wenn Sie rechtzeitig Kontakt zu uns aufnehmen.
Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern, um die Gesamtsumme Ihrer Schulden zu senken, drohende Pfändungen abzuwenden und einen geregelten Plan zur Rückzahlung der Schulden in monatlichen Raten zu vereinbaren.