20.03.25

Frau Meyer

Schulden vor der Ehe: Der Überblick

Schulden vor der Ehe: Brautpaar auf Straße

Das Wichtigste zuerst:

  • Heiraten ist natürlich möglich, auch wenn Sie vor der Ehe Schulden haben. Ihre Schulden gehen durch die Eheschließung nicht auf Ihren Partner über.
  • Auch wenn Sie gerade die Privatinsolvenz durchlaufen, können Sie heiraten. Aufgrund der finanziellen Einschränkungen könnte die Hochzeit aber kleiner und weniger teuer ausfallen.
  • Die Haftbarkeit für Schulden und gemeinsame Ausgaben während der Ehe hängt vom Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) ab. Dazu weiter unten mehr.
  • Bei Schulden sollten Sie und Ihr Ehepartner am besten getrennte Konten führen. Sollte es zur Kontopfändung kommen, kann so nur das Konto des verschuldeten Partners gepfändet werden. Bei einem gemeinsamen Konto wäre sonst das Geld beider Partner in Gefahr.
  • Sie möchten etwas gegen Ihre Schulden vor der Ehe tun? Eine seriöse Schuldnerberatung kann Ihnen helfen, Ihre finanzielle Situation wieder ins Gleichgewicht zu bringen und schuldenfrei zu werden. Die Schuldenregulierung kann allerdings einige Jahre dauern, darüber sollten Sie sich im Klaren sein.

Kann man trotz Schulden heiraten?

Sie können Ihren Partner auch heiraten, wenn Sie verschuldet sind. Ihre Schulden gehen nicht auf Ihren Partner über.

Trotzdem gilt: wer heiratet, geht eine Gemeinschaft fürs Leben ein. Auch bei getrennten Konten ist man finanziell füreinander verantwortlich. Laut BGB müssen beide Ehegatten mit ihrer Arbeit und ihrem Vermögen ihren Beitrag dazu leisten, die gemeinsame Familie zu unterhalten. Vor und während der Ehe ist das für die meisten Menschen kein Problem – im Falle einer Trennung oder Scheidung kann es dadurch allerdings Konsequenzen geben, z.B. durch Zahlungen von Ehegattenunterhalt. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Blogbeitrag „Schulden nach der Ehe“.

Schulden vor der Ehe: Haftet der Ehepartner?

Grundsätzlich haftet bei Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, nur derjenige, der die Schulden verursacht hat. Wenn Sie selbst vor der Ehe verschuldet sind, entstehen Ihrem Partner nach der Hochzeit dadurch keine Nachteile. Das bedeutet auch, dass Sie nicht für Schulden Ihres Ehepartners haftbar gemacht werden können, wenn diese vor der Eheschließung entstanden sind.

Wer hoch verschuldet ist, kann allerdings indirekt auch für den Partner Nachteile mit in die Ehe bringen – zum Beispiel, wenn nach der Hochzeit ein gemeinsamer Kredit für ein Haus aufgenommen werden soll. Um negative Überraschungen und mögliche Konflikte zu vermeiden, sollten beide Partner vor der Eheschließung offen über ihre finanzielle Situation reden und sich gegebenenfalls Hilfe suchen, um die Schuldensituation rechtzeitig in den Griff zu bekommen.

Schulden vor der Ehe: Wer haftet? (Symbolbild) Paar mit Dokumenten
Für Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, kann der Ehepartner nicht haftbar gemacht werden.

Heiraten trotz Privatinsolvenz

Sie können Ihren Partner auch dann heiraten, wenn Sie gerade eine Privat­insolvenz durchlaufen. Niemand darf Ihnen verbieten, zu heiraten, auch nicht das Insolvenz­gericht oder Ihr Insolvenz­verwalter.

Allerdings gibt es finanzielle Ein­schränkungen, da Sie während der Wohl­ver­haltens­phase in der Privat­insolvenz keine neuen Schulden aufnehmen dürfen. Auf eine Luxus-Hochzeit und extra­vagante Flitter­wochen müssen Sie also wahr­scheinlich ver­zichten.

Die Privat­insolvenz gilt nur für denjenigen, der sie beantragt hat – Ihr Ehepartner ist nicht direkt betroffen. Achten Sie aber unbedingt auf getrennte Konten, wenn Sie heiraten, damit das Vermögen Ihres Partners nicht angetastet werden kann. Ein gemeinsames Konto kann bei Überschuldung zu unangenehmen Konsequenzen führen.

Tipp: Pfändungsfreies Einkommen in der Ehe

Wenn Sie heiraten, steigt üblicherweise Ihr pfändungs­freies Einkommen auf dem P-Konto, da Sie i.d.R. Ihrem Ehepartner gegenüber unterhalts­pflichtig sind, sofern Ihr monatliches Einkommen höher ist als das Ihres Partners.

 

Mit unserem kostenlosen Pfändungsrechner können Sie prüfen, um wieviel Ihr pfändungs­freier Betrag in der Ehe steigt.

Haftbarkeit in der Ehe

Schulden vor der Ehe - Grafik: Ausgaben des täglichen Bedarfs - wer haftet? Beide Ehepartner haften für alltägliche Ausgaben wie Lebensmittel, Kleidung etc. Nur ein Partner haftet für z.B. Luxusgegenstände oder allein geschlossene Verträge
Vor der Ehe sollten Sie das wissen: Für alltägliche Ausgaben haften in der Regel beide Ehepartner.

Wer in der Ehe für welche Ausgaben oder Schulden des Partners haftbar gemacht werden kann, hängt unter anderem davon ab, ob man in einer Zugewinn­gemein­schaft oder einen lebt oder einen Ehevertrag mit Gütertrennung oder Güter­gemein­schaft geschlossen hat. In der Regel gilt aber: es gibt nur wenige, rechtlich begrenzte Fälle, in denen Sie für die Schulden Ihres Ehepartners haften.

Beide Ehepartner sind laut § 1357 BGB berechtigt, für den jeweils anderen kleinere Anschaffungen des alltäglichen Bedarfs im Rahmen Ihres gemeinsamen Lebens­standards zu tätigen. Dies gilt allerdings nicht für getrennt lebende Ehe­partner. Für Anschaffungen wie u. a. Lebens­mittel, Haus­halts­gegen­stände, aber auch Kleidung und Einrichtungs­gegen­stände haften beide Ehe­partner.

Ausgenommen von dieser Regel sind Luxus­gegen­stände wie z.B. Antiquitäten oder teurer Schmuck. Eine weitere Ausnahme sind Miet­verträge, die nur ein Ehepartner unterzeichnet hat: Es haftet nur die Person, die den Vertrag unterschrieben hat (Urteil vom Landgericht Berlin, 15.06.2004, Az. 63 S 237/03).

Schulden in der Zugewinngemeinschaft

Schulden vor der Ehe_Grafik_Zugewinngemeinschaft: Vor und während der Ehe hat jeder Partner 100% sein eigenes Vermögen und eigene Schulden. Im Scheidungsfall wird das gemeinsame Vermögen geteilt, jeder behält eigene Schulden.
In der Zugewinngemeinschaft wird das gemeinsame Vermögen im Scheidungsfall zu je 50% geteilt, jeder behält seine eigenen Schulden.

Im Regelfall leben Ehepartner automatisch in einer Zugewinn­gemeinschaft, solange sie nicht in einem Ehe­vertrag etwas anderes vereinbart haben (§ 1363 BGB). Ihr eigenes Vermögen, das Sie bereits vor der Hochzeit hatten, wird durch die Ehe­schließung nicht zum gemeinsamen Vermögen.

Das Gleiche gilt für Schulden: wenn Sie vor der Ehe­schließung Schulden hatten, werden diese nach der Hochzeit nicht zu gemeinsamen Schulden.

Anders ist es bei Vermögen und Schulden, die nach der Eheschließung, also in der Ehe, entstehen. Diese gelten als gemeinsames Vermögen, bzw. gemeinsame Schulden.

Im Falle einer Scheidung oder auch im Todesfall kann es zu einem Zugewinn­aus­gleich kommen, bei dem das Vermögen auf die beiden Ehepartner aufgeteilt wird, genau wie die Schulden.

Tipp: Vermögen und Schulden vor der Ehe (Zugewinngemeinschaft)

Es ist ein Irrglaube, dass in einer Zugewinn­gemeinschaft das vorher getrennte Vermögen nach der Eheschließung beiden Partnern gemeinsam gehört!

Schulden bei Gütertrennung

Schulden vor der Ehe Grafik: Gütertrennung Vermögen und Schulden - vor, während und nach der Ehe behält jeder sein eigenes Vermögen und seine eigenen Schulden
Wird im Ehevertrag eine Gütertrennung festgelegt, haben beide Partner sowohl in als auch nach der Ehe nur Anspruch auf ihr eigenes Vermögen und die eigenen Schulden.

Der Güterstand der Gütertrennung kann nur in einem notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart werden. Güter­trennung bedeutet, dass Sie als Ehepartner im Fall einer Scheidung nicht nur das Vermögen behalten, das Sie vor der Ehe­schließung hatten, sondern auch alles, was Sie während der Ehe hinzugewonnen haben – das gilt natürlich auch für Schulden. Letztendlich bringt die Güter­trennung also erst zum Ende der Ehe spürbare Konsequenzen mit sich.

Die Eigentums­verhältnisse können bei einer Güter­trennung in der Ehe nur durch aktive Handlungen, wie zum Beispiel das Eintragen beider Partner in das Grundbuch einer Immobilie, beeinflusst werden.

Wenn Sie sich für die Güter­trennung entschieden haben, gibt es auch keinen Zugewinn­ausgleich nach der Scheidung. Allerdings schließt die Güter­trennung nicht sämtliche Ansprüche Ihres Partners aus: zum Beispiel bleiben mögliche Unterhalts­zahlungen oder Anspruch auf Ausgleich bei gemeinsamem Eigentum bestehen.

Gemeinsame Schulden bei Gütergemeinschaft

Schulden vor der Ehe Grafik: Gütergemeinschaft - während der Ehe werden Schulden und Vermögen gemeinsam verwaltet, im Scheidungsfall aufgeteilt. Beide Partner können eigenes Sondervermögen besitzen.
Bei einem Ehevertrag mit Gütergemeinschaft gelten alle Schulden und alles Vermögen, das in der Ehe entsteht, als gemeinsame Güter. Eigenes Sondervermögen ist möglich.

Die Güter­gemein­schaft ist wie die Gütertrennung ein Güterstand, der in einem notariellen Ehevertrag vereinbart wird. Durch die Güter­gemein­schaft können beide Ehepartner über das gesamte Vermögen verfügen. Sie haften aber auch gemeinsam für alle Schulden.

 

Die Güter­gemein­schaft ist aus juristischer Sicht deutlich komplizierter als die anderen Güterstände, da es aufgrund der unter­schied­lichen Aus­gestaltung der Verein­barung viele ver­schiedene und unter­schied­lich zu behan­delnde Vermögens­massen geben kann.

Auch in Fragen der Haftung kann die Güter­gemein­schaft durchaus kompliziert sein. Verursacht ein Ehepartner zum Beispiel einen Unfall, für den die Versicherung nicht aufkommt, kann, je nach den Vereinbarungen im Ehevertrag, auch der Partner voll haftbar gemacht werden. Ein Haftungs­ausschluss kann sicher­stellen, dass die Eheleute nicht in jeder Situation füreinander eintreten müssen.

Achtung bei Schulden: Gemeinsames Konto in der Ehe

Ein gemeinsames Konto kann für Ehepartner im Alltag sehr praktisch sein. Wenn Sie aber überschuldet sind und eine Konto­pfändung droht, kann theoretisch das gesamte Vermögen auf dem Konto gepfändet werden – das betrifft dann beide Partner gleichermaßen. Für Gemeinschaftskonten gilt außerdem die Pfändungs­frei­grenze nicht, die auf einem P-Konto zumindest einen Teil Ihres Vermögens schützen könnte.

Aus diesem Grund sollten Sie getrennte Konten einrichten, wenn Sie oder Ihr Partner überschuldet sind, insbesondere auch im Fall einer Privatinsolvenz. So können Sie vermeiden, dass die Pfändung beide Partner betrifft. Außerdem ist es ratsam, sich rechtzeitig Hilfe eines Experten zu suchen, wenn Sie die Kontrolle über Ihre finanzielle Situation zurückgewinnen möchten.

Eine seriöse Schuldnerberatung kann Sie dazu beraten, wie Sie sich vor Pfändung schützen können, und Ihnen helfen, langfristig schuldenfrei zu werden. Als nach §305 InsO staatlich anerkannte Schuldnerberatung mit über 25 Jahren Erfahrung hilft Ihnen unser Team von AdvoNeo gerne weiter – das Erstgespräch ist kostenlos. Ob vor der Ehe für Sie allein oder mit Ihrem Partner zusammen – gemeinsam finden wir eine individuelle Lösung für Ihre Schulden.

Zur Anfrage

Tipp: Getrennte Konten bei Schulden

Sind Sie oder Ihr Partner überschuldet, sind getrennte Konten wichtig. Sonst kann bei einer Konto­pfändung das gemeinsame Vermögen beider Partner eingezogen werden!

Hilfe bei Schulden vor der Ehe

AdvoNeo Mandantin Beratungsgespräch
Eine professionelle Schuldnerberatung kann Sie bei Schulden vor der Ehe unterstützen, damit Sie Ihren Ehepartner nach der Heirat nicht finanziell belasten.

Wenn Sie befürchten, dass Ihre Schulden vor der Ehe oder auch während der Ehe zum Problem werden könnten, ist es ratsam, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen. Denn Schulden und Geldsorgen können eine Beziehung auf unangenehme Weise belasten. Besonders die Auflagen während der Wohl­verhaltens­phase einer Privatinsolvenz können den gemeinsamen Lebensstil in der Ehe (z.B. Urlaube) beeinflussen. Aus diesem Grund kann eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern eine gute Lösung sein, um ohne die finanziellen Einschränkungen der Privatinsolvenz langfristig schuldenfrei zu werden. Auf diesem Weg begleiten wir Sie gern.

Gern beraten wir Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch darüber, wie Sie Ihre Schulden am besten loswerden können, und wie Sie eine Privatinsolvenz sogar vermeiden können. Füllen Sie dafür ganz einfach unser Kontakt­formular aus, und unsere Berater werden sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

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