10.06.25

Frau Meiser

Strom abgestellt und nun?

Strom abgestellt und nun?

Ein häufiger Grund, weswegen der Strom abgestellt wird, sind Nachzahlungen, die nicht bezahlt werden. Wenn die Einnahmen gerade so die Ausgaben für einen Monat abdecken, können unerwartet hohe Strom­nach­zahlungen eine gefährliche Schulden­falle sein, die zur Strom­sperre führen kann.

Wann darf der Strom abgestellt werden?

Stromschulden zählen zu den sogenannten Primärschulden. Diese sollten Sie unbedingt als Erstes begleichen. Denn wenn der Strom abgestellt wird, wird es ungemütlich. Kein Licht, kein Kühlschrank, kein Herd zum Kochen, keine Waschmaschine um die Kleidung zu waschen.

Bevor der Strom abgestellt werden kann, ist Ihr Strom­anbieter nach §19 Abs. 2 Strom­grundver­sorgungs­verordnung (StromGVV) gesetz­lich verpflichtet, Ihnen mindestens vier Wochen vor der angedrohten Stromsperre eine Ankündigung zu schicken. Diese enthält das Datum, an dem der Strom abgestellt werden soll und kann auch zusammen mit einer Mahnung geschickt werden.

Die Strom­grund­versorgungs­verordnung regelt genau, wann der Strom abgestellt werden darf:

  • die Unterbrechung der Versorgung muss vier Wochen vorher angedroht werden
  • der Zahlungsrückstand muss mindestens 100 € betragen
  • die tatsächliche Durchführung der Sperre muss drei Tage vorher angekündigt werden
  • die Folgen der Unterbrechung dürfen nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung (z.B. Nichtzahlung) stehen – durch die Unterbrechung darf nicht die Gesundheit von Kindern, Behinderten, Schwangeren oder Kranken gefährdet werden
  • der Kunde hat nicht darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen (bei Stromschulden dem Ausgleich der Zahlungsrückstände) nachkommt

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Strom­sperre nicht rechtens ist, können Sie zu Ihrem Amts­gericht gehen und eine einst­weilige Verfügung gegen diese be­antragen.

Was tun, wenn der Strom abgestellt wird?

Wenn Ihnen angedroht wird, dass der Strom abgestellt wird oder Sie merken, dass Sie Ihre Strom­rechnung nicht oder nicht ganz zahlen können, melden Sie sich unbedingt bei Ihrem Energie­versorger:

  1. Schildern Sie dem Kundenservice, warum Sie die Forderung nicht auf einmal in voller Höhe zurückzahlen können und machen Sie dabei Angaben zu Ihren wirtschaft­lichen und familiären Ver­hält­nissen.
  2. Sofern es Ihnen möglich ist, bieten Sie dem Energie­ver­sorger an,
  • Ihre Strom­schulden in Raten ab­zu­bezahlen.
  • eine Teilzahlung zu leisten und den Restbetrag nach und nach zusammen mit darauf­folgenden Rechnungen zu begleichen.

Zwar sind nicht alle Anbieter kulant, viele gewähren Ihnen jedoch je nach Situation die Zahlung der Strom­schulden in Raten. Insbesondere, wenn es sich um die Strom­nachzahlung handelt und die laufenden Kosten regelmäßig gezahlt werden.

Haben Sie keinerlei Möglichkeit, Ihre Strom­schulden zu bezahlen, können Sie als letzten Ausweg das Sozial­amt oder das Job­center aufsuchen.

Unter bestimmten Voraus­setzungen gewähren diese Ihnen ein Darlehen, damit Sie die Schulden beim Strom­anbieter begleichen können. Eine davon ist, dass Sie zuvor selbst versucht haben, die Situation zu lösen (zum Beispiel durch Anbieten von Ratenzahlungen). Wenn Ihnen ein Darlehen gewährt wird, müssen Sie dieses im Regelfall ebenfalls in monatlichen Raten zurückzahlen.

Empfangen Sie bereits Sozial­leistungen, ist die Strom­versorgung im Regelsatz enthalten und eine Beihilfe zur Strom­versorgung daher un­wahr­scheinlich. Stattdessen wird Ihnen als Sozialhilfe­empfänger bei drohender Strom­sperre in der Regel ein Darlehen gewährt, um die Geldleistungen für Strom­nach­zahlungen erbringen zu können. Dieses Darlehen wird meist dadurch beglichen, dass monatlich eine geringe Menge der Sozialhilfe einbehalten wird.

Ein solches Darlehen für Sozial­hilfe­empfänger kann vom Sozial­amt oder Job­center nur dann abgelehnt werden, wenn die hohe Strom­nach­zahlung nachweislich aus eigenem Verschulden entstanden ist.

Strom abgestellt - was tun?
Strom abgestellt - was tun?

Wann wird die Stromsperre wieder aufgehoben?

Wurde Ihnen wegen Zahlungs­verzug der Strom abgestellt, muss die Versorgungs­unter­brechung unverzüglich aufgehoben werden, sobald Sie die offene Forderung vollständig beglichen haben und die Kosten für die Entsperrung übernommen haben. Je nach Stromanbieter variieren diese. Die Ent­sperrungs­kosten liegen meistens zwischen 20 € und 50 €. Sind Sie deutlich höher als 50 €, sollten Sie sich an eine Hilfs­stelle, wie z.B. die Verbraucher­zentrale wenden und die Kosten überprüfen lassen.

Zusätzlich zur Begleichung der Strom­schulden fallen zur Aufhebung der Strom­sperre auch Kosten für die Entsperrung an.

Wie können Strom­schulden vermieden werden?

Um zu vermeiden, dass Strom­schulden ent­stehen und schlimmsten­falls der Strom abgestellt wird, kann es zum Beispiel helfen, beim Strom­verbrauch zu sparen. Hilf­reiche Tipps zum Energie­sparen haben wir in diesem Blog­beitrag zusammen­gestellt: „Energie sparen: Schulden bei Energie­anbietern verringern„.

Wenn Ihre Strom­schulden dadurch entstanden sind, dass Sie noch weitere offene Rechnungen oder Mahnungen haben, z.B. bei Banken, Kreditinstituten, Versandhäusern oder anderen Gläubigern, kann AdvoNeo Ihnen dabei helfen, wieder Ordnung in Ihre Finanzen zu bringen. Durch langjährige Erfahrung können wir nicht nur für Sie mit Ihrem Energie­versorger Raten­zahlungen aushandeln, sondern auch bei bei Schulden helfen, die Sie an anderer Stelle haben.

Das genaue Vorgehen und die Möglichkeiten der Entschuldung für Ihre individuelle Situation besprechen wir gerne in einem kostenlosen und für Sie unverbindlichen Beratungs­gespräch.

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