10.06.25
Frau Meiser
Ein häufiger Grund, weswegen der Strom abgestellt wird, sind Nachzahlungen, die nicht bezahlt werden. Wenn die Einnahmen gerade so die Ausgaben für einen Monat abdecken, können unerwartet hohe Stromnachzahlungen eine gefährliche Schuldenfalle sein, die zur Stromsperre führen kann.
Stromschulden zählen zu den sogenannten Primärschulden. Diese sollten Sie unbedingt als Erstes begleichen. Denn wenn der Strom abgestellt wird, wird es ungemütlich. Kein Licht, kein Kühlschrank, kein Herd zum Kochen, keine Waschmaschine um die Kleidung zu waschen.
Bevor der Strom abgestellt werden kann, ist Ihr Stromanbieter nach §19 Abs. 2 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) gesetzlich verpflichtet, Ihnen mindestens vier Wochen vor der angedrohten Stromsperre eine Ankündigung zu schicken. Diese enthält das Datum, an dem der Strom abgestellt werden soll und kann auch zusammen mit einer Mahnung geschickt werden.
Die Stromgrundversorgungsverordnung regelt genau, wann der Strom abgestellt werden darf:
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Stromsperre nicht rechtens ist, können Sie zu Ihrem Amtsgericht gehen und eine einstweilige Verfügung gegen diese beantragen.
Wenn Ihnen angedroht wird, dass der Strom abgestellt wird oder Sie merken, dass Sie Ihre Stromrechnung nicht oder nicht ganz zahlen können, melden Sie sich unbedingt bei Ihrem Energieversorger:
Zwar sind nicht alle Anbieter kulant, viele gewähren Ihnen jedoch je nach Situation die Zahlung der Stromschulden in Raten. Insbesondere, wenn es sich um die Stromnachzahlung handelt und die laufenden Kosten regelmäßig gezahlt werden.
Haben Sie keinerlei Möglichkeit, Ihre Stromschulden zu bezahlen, können Sie als letzten Ausweg das Sozialamt oder das Jobcenter aufsuchen.
Unter bestimmten Voraussetzungen gewähren diese Ihnen ein Darlehen, damit Sie die Schulden beim Stromanbieter begleichen können. Eine davon ist, dass Sie zuvor selbst versucht haben, die Situation zu lösen (zum Beispiel durch Anbieten von Ratenzahlungen). Wenn Ihnen ein Darlehen gewährt wird, müssen Sie dieses im Regelfall ebenfalls in monatlichen Raten zurückzahlen.
Empfangen Sie bereits Sozialleistungen, ist die Stromversorgung im Regelsatz enthalten und eine Beihilfe zur Stromversorgung daher unwahrscheinlich. Stattdessen wird Ihnen als Sozialhilfeempfänger bei drohender Stromsperre in der Regel ein Darlehen gewährt, um die Geldleistungen für Stromnachzahlungen erbringen zu können. Dieses Darlehen wird meist dadurch beglichen, dass monatlich eine geringe Menge der Sozialhilfe einbehalten wird.
Ein solches Darlehen für Sozialhilfeempfänger kann vom Sozialamt oder Jobcenter nur dann abgelehnt werden, wenn die hohe Stromnachzahlung nachweislich aus eigenem Verschulden entstanden ist.
Wurde Ihnen wegen Zahlungsverzug der Strom abgestellt, muss die Versorgungsunterbrechung unverzüglich aufgehoben werden, sobald Sie die offene Forderung vollständig beglichen haben und die Kosten für die Entsperrung übernommen haben. Je nach Stromanbieter variieren diese. Die Entsperrungskosten liegen meistens zwischen 20 € und 50 €. Sind Sie deutlich höher als 50 €, sollten Sie sich an eine Hilfsstelle, wie z.B. die Verbraucherzentrale wenden und die Kosten überprüfen lassen.
Zusätzlich zur Begleichung der Stromschulden fallen zur Aufhebung der Stromsperre auch Kosten für die Entsperrung an.
Um zu vermeiden, dass Stromschulden entstehen und schlimmstenfalls der Strom abgestellt wird, kann es zum Beispiel helfen, beim Stromverbrauch zu sparen. Hilfreiche Tipps zum Energiesparen haben wir in diesem Blogbeitrag zusammengestellt: „Energie sparen: Schulden bei Energieanbietern verringern„.
Wenn Ihre Stromschulden dadurch entstanden sind, dass Sie noch weitere offene Rechnungen oder Mahnungen haben, z.B. bei Banken, Kreditinstituten, Versandhäusern oder anderen Gläubigern, kann AdvoNeo Ihnen dabei helfen, wieder Ordnung in Ihre Finanzen zu bringen. Durch langjährige Erfahrung können wir nicht nur für Sie mit Ihrem Energieversorger Ratenzahlungen aushandeln, sondern auch bei bei Schulden helfen, die Sie an anderer Stelle haben.
Das genaue Vorgehen und die Möglichkeiten der Entschuldung für Ihre individuelle Situation besprechen wir gerne in einem kostenlosen und für Sie unverbindlichen Beratungsgespräch.