12.02.25

Frau Meyer

Umzug bei Privatinsolvenz: Das müssen Sie beachten

Umzug bei Privatinsolvenz Paar mit Umzugskartons

Das Wichtigste vorab:

  • Ein Umzug während der Privatinsolvenz ist erlaubt, solange Sie sich weiterhin an die Auflagen des Insolvenzverfahrens halten
  • Die Höhe der Miete ist nicht gesetzlich festgelegt – sie sollte aber deutlich unter dem Pfändungsfreibetrag liegen, damit Sie im Monat genug Geld zum Leben übrig haben
  • Planen Sie den Umzug vorher gut: Ihre Privatinsolvenz wird sich zwangsläufig auf Ihren SCHUFA-Score auswirken, was die Wohnungssuche schwieriger macht

Ist ein Umzug bei Privatinsolvenz möglich?

Ja, Sie dürfen in der Privatinsolvenz umziehen. Sie können frei über den pfändungsfreien Teil Ihres Einkommens ent­scheiden. Dazu zählt auch die Ent­scheidung, wieviel Sie davon für Miete ausgeben wollen.

Die Größe Ihrer neuen Wohnung spielt im Insolvenzverfahren keine Rolle, solange Sie die Wohnungs­kosten durch das Geld, das Ihnen in der Insolvenz zur Verfügung steht, bezahlen können (prüfen Sie im Zweifelsfall, ob Sie den pfändungsfreien Betrag auf Ihrem P-Konto erhöhen können). Aber: Beziehen Sie z.B. Bürgergeld vom Amt, kann es in diesem Zusammenhang behördliche Auflagen zur Größe der Wohnung geben.

Wenn die Miete unter der Pfändungsfreigrenze liegt und Sie außerdem noch genug Geld für Wocheneinkäufe etc. haben, gibt es keine negativen Auswirkungen auf die Rest­schuld­befreiung. Es gibt jedoch ein paar Besonder­heiten und Stolper­steine, die Sie beim Wohnungs­wechsel in der Privatinsolvenz berück­sichtigen sollten.

SCHUFA: Besonderheiten beim Umzug während des Insolvenzverfahrens

SCHUFA Auskunft Schreibtisch AdvoNeo - Bonität beim Umzug beachten
Die SCHUFA-Bonität wird durch ein Insolvenzverfahren beeinflusst, was die Wohnungssuche oft erschwert.
  • SCHUFA: Es fordern zwar nicht alle Vermieter eine SCHUFA-Auskunft von Bewerbern für eine Wohnung, aber diejenigen die es tun, werden Ihnen wahr­scheinlich wegen des laufenden Insolvenz­verfahrens die neue Wohnung versagen.
  • Bonität: Auch wenn keine Anfrage bei der SCHUFA gestellt wird, verlangen viele Vermieter andere Bonitäts­nachweise, die die Privatinsolvenz offenlegen. Das erschwert in den meisten Fällen die Suche nach einer neuen Wohnung und den Umzug bei Privatinsolvenz.

 

Achtung: Nach erfolgreicher Rest­schuld­befreiung bleibt der SCHUFA-Eintrag über das Insolvenz­verfahren noch bis zu 3 weitere Jahre gespeichert. Auch nach der Insolvenz kann ein Wohnungs­wechsel also noch erschwert werden.

Muss ich meinen neuen Vermieter über meine Privatinsolvenz informieren?

Ob Sie bei der Wohnungs­suche von Vornherein mit offenen Karten spielen oder Ihre Insolvenz lieber verbergen, bis Sie die Wohnung haben, müssen Sie für sich selbst entscheiden.

 

Das Ver­heimlichen der Privat­insolvenz kann jedoch ein Kündigungs­grund sein, wenn der Ver­mieter aus­drücklich danach gefragt hat.

Das dürfen Sie beim Umzug bei Privatinsolvenz nicht vergessen

Sobald Sie eine neue Wohnung gefunden und den Vertrag unter­schrieben haben, müssen Sie gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO (Insolvenz­ordnung) Ihren Insolvenz­verwalter über den Wohnungs­wechsel informieren. Das ist ein Muss!

 

Denn auch wenn Sie in ein anderes Bundesland oder ins Ausland umziehen, bleibt das ursprüng­liche Insolvenzgericht und der beauftragte Insolvenz­verwalter im Normal­fall derselbe.

 

Befinden Sie sich zur Zeit des Umzugs im Insolvenz­verfahren, wird Ihr Insolvenz­verwalter Ihren neuen Ver­mieter über Ihre Insolvenz informieren, da nach Insolvenz­eröffnung der Vermieter Mietschulden grundsätzlich als Ansprüche gegenüber dem Insolvenz­verwalter geltend machen kann. Um die Insolvenz­masse davor zu schützen, kann der Insolvenzverwalter bei Ihrem Vermieter gemäß § 109 Abs. 1 InsO erwirken, dass nach der Frist von 3 Monaten entstehende Miets­chulden nicht mehr als Ansprüche geltend gemacht werden können.

Achtung auch nach der Privatinsolvenz!

Manche Insolvenzverwalter benach­richtigen Vermieter noch, wenn Sie sich bereits in der Wohl­verhaltens­phase befinden, obwohl eine Benach­richtigung des neuen Vermieters zu diesem Zeit­punkt nicht mehr nötig ist, da keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.

Pfändung Mietkaution: Mieterin diskutiert mit Vermieter, ist eine Pfändung erlaubt?
Spielen Sie lieber mit offenen Karten: Es ist möglich, dass der Insolvenzverwalter Ihren neuen Vermieter nach dem Umzug über Ihre Privatinsolvenz informiert.

Was passiert mit der Kaution nach dem Umzug im Insolvenz­verfahren?

In einigen Fällen bekommen Sie die Kaution für Ihre alte Wohnung zurück. Meistens möchte man diese dann für die Kaution der neuen Wohnung verwenden.

 

Aber Vor­sicht: Ziehen Sie vor dem Schlusstermin der Insolvenz um, müssen Sie die Kaution an den Insolvenz­verwalter über­weisen, da diese als Bar­vermögen für die Befriedigung der Gläubiger ver­wendet wird (genau wie bei zum Beispiel Steuer­er­stattungen).

Achtung bei der Kaution: Die Enthaftungserklärung

Hat Ihr Insolvenzverwalter Ihrem Vermieter gegenüber eine Enthaftungserklärung abgegeben, geht laut Urteil des Bundes­gerichts­hofs (Az.: VIII ZR 107/13) die Verwaltungs- und Verfügungs­gewalt über das Miet­ver­hältnis wieder auf Sie über. Er­stattungen aus Neben­kosten­abrechnungen und die Kaution nach Beendigung des Miet­verhältnisses stehen Ihnen zu und müssen nicht abgegeben werden.

Privatinsolvenz verhindern, schuldenfrei werden und Umzug wieder möglich machen

Sie haben Schulden und möchten z.B. aufgrund einer Trennung, einer Beziehung oder um Geld zu sparen, umziehen? Dann sollten Sie alles daran setzen eine Privatinsolvenz zu verhindern und stattdessen eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu finden. Eine solche Einigung können Sie mit der Hilfe einer staatlich anerkannten (nach §305 InsO) Schuldnerberatung wie AdvoNeo erreichen.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um zu erfahren, ob und wie in Ihrem Fall eine Insolvenz verhindert werden kann, sodass ein Umzug wieder möglich ist. Gerne helfen wir Ihnen aus den Schulden: kompetent, diskret und effektiv.

FAQ - Häufige Fragen: Umzug bei Privatinsolvenz

Darf ich bei einer Privatinsolvenz umziehen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich.

Beachten Sie aber: Ein Umzug ist oft mit hohen Kosten verbunden (z.B. Renovierung, Umzugswagen, ggf. neue Möbel). Stellen Sie sicher, dass Sie sich den auch während der Insolvenz leisten können, da das Geld auf Ihrem Konto oberhalb der Pfändungsfreigrenze während des Insolvenzverfahrens gepfändet wird.

Außerdem kann die Kaution der alten Wohnung gepfändet werden, stellen Sie also sicher, dass Sie sich die Kaution für die neue Wohnung leisten können.

Auch ein negativer SCHUFA-Score kann die Wohnungssuche erschweren.

Wie teuer darf die neue Wohnung bei einer Privatinsolvenz sein?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Miethöhe während der Privatinsolvenz. Aber:

  • Die Miete sollte möglichst weit unter dem Pfändungsfreibetrag liegen, da Sie während des Insolvenzverfahrens höchstwahrscheinlich von einer Kontopfändung betroffen sind. Neben der Miete sollte Ihnen monatlich genug Geld für alltägliche Ausgaben wie Lebensmittel bleiben. Wie Sie den Betrag auf dem P-Konto erhöhen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Beitrag.
  • Falls Sie Sozialhilfe wie z.B. Bürgergeld empfangen, kann es diesbezüglich behördliche Auflagen zur Wohnungsgröße geben.

Kann ich bei meinem Umzug bei Privatinsolvenz ins Ausland auswandern?

Grundsätzlich ist das Auswandern erlaubt, auch wenn Sie Schulden haben. Beachten Sie aber Folgendes:

 

  • Wenn Sie das Insolvenzverfahren noch nicht begonnen haben, müssen Sie in Deutschland bleiben! Denn um eine Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) in Deutschland anmelden zu können, benötigen Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland.
  • Sobald Ihr Insolvenzverfahren bereits läuft, dürfen Sie theoretisch auswandern. Aber: Teilen Sie Ihren neuen Wohnsitz unbedingt Ihrem Insolvenzverwalter mit! Außerdem müssen Sie weiterhin mit den gesetzlichen Auflagen der Wohlverhaltensphase kooperieren, damit Ihre Privatinsolvenz nach 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Was passiert mit meiner Kaution bei der Privatinsolvenz?

Auch wenn Sie von Ihrer alten Wohnung eine Kaution wiederbekommen, können Sie diese möglicherweise nicht behalten.

Die Kaution Ihrer alten Wohnung wird höchstwahrscheinlich in die Insolvenzmasse einfließen. Das bedeutet, der Insolvenzverwalter hat das Recht, die Kaution zu pfänden, um davon Ihre Schulden zu bezahlen.

Wenn Sie für Ihre neue Wohnung eine Kaution benötigen, sollten Sie das unbedingt bedenken!

Die Ausnahme: Wenn Ihr Insolvenzverwalter gegenüber eine Enthaftungserklärung abgegeben hat, geht laut einem BGH-Urteil (Az.: VIII ZR 107/13) die Verwaltungs- und Verfügungsgewalt über die Miete wieder auf Sie über. Das bedeutet, dass Sie in dem Fall frei über Ihre Kaution nach Beendigung des Mietsverhältnisses verfügen und diese für eine neue Wohnung nutzen können.

Kapitel