05.03.25

Frau Meyer

Unterhaltspfändung: Darf Unterhalt gepfändet werden?

Unterhaltspfändung Vater verlässt Kind

Das Wichtigste zuerst:

  • Wenn Sie Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt erhalten, sind diese vor der Pfändung geschützt (unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO). Eine Unterhaltspfändung ist also nicht möglich.
  • Um die Unterhaltszahlungen vor einer Kontopfändung zu schützen, können Sie ein P-Konto anlegen und die Pfändungsfreigrenze erhöhen. Wie das geht, erklären wir in unserem Ratgeberbeitrag zum Thema.
  • Wenn Sie selbst Unterhalt zahlen müssen, sind Sie dazu gesetzlich verpflichtet (§ 1606 Abs. 3 BGB). Das gilt auch, wenn Sie sich in der Privatinsolvenz befinden. Wenn Sie den Unterhalt nicht freiwillig zahlen, kann er von Ihrem Konto gepfändet werden.

Empfänger von Unterhalt: Geld vor Pfändung schützen

Grundsätzlich ist die Pfändung von Kindes- oder Ehegattenunterhalt nicht erlaubt. Laut Gesetzgeber zählt der Unterhalt zu den unpfändbaren Bezügen, nicht zum Einkommen. Eine Unterhaltspfändung ist also nicht zulässig, denn: Eine Pfändung von Unterhalt bei der Person, die die Zahlung für das unterhalts­berechtigte minderjährige Kind erhält, würde bedeuten, dem Kind das zu nehmen, was ihm zusteht.

Es gibt einige Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um wirklich sicher zu gehen, dass die Unterhaltszahlungen auf dem Konto sicher vor einer möglichen Pfändung sind.

Unterhaltspfändung Mutter mit Kind
Empfänger von Kindes- oder Ehegattenunterhalt sind i.d.R. nicht von einer Unterhaltspfändung betroffen.

Tipp: So schützen Sie sich vor einer Unterhaltspfändung

Wenn Sie Schulden haben und auf Ihrem Konto bereits gepfändet wird, haben Sie die Möglichkeit, sich ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) anzulegen. Auf diesem Konto ist Ihr Geld bis zum Pfändungsfreibetrag vor einer Kontopfändung geschützt. Dieser Pfändungsfreibetrag liegt seit Juli 2024 bei 1.499,99€. In einigen Fällen kann die Pfändungsfreigrenze angehoben werden, z.B. bei Kindergeld und Unterhaltszahlungen. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung von der zuständigen Behörde.

 

Eine weitere Möglichkeit: Wenn Ihr Kind ein Girokonto besitzt, veranlassen Sie, dass der Kindesunterhalt direkt auf das Konto Ihres Kindes eingezahlt wird. Rechtlich ist das unbedenklich, denn das Geld steht Ihrem schließlich Kind zu. Und selbst wenn Ihr eigenes Konto von einer Pfändung betroffen ist, ist der Unterhalt auf dem Konto Ihres Kindes so für Ihre Gläubiger unantastbar.

Grafik Beispiel Tabelle mit Diagramm: Pfändungsschutzkonto Lisa Musterfrau Freibetrag
Beispiel Pfändungsschutzkonto: Der monatlich unpfändbare Betrag kann durch Zahlungen wie Kindergeld und Unterhalt erhöht werden.

Unterhaltspfändung bei zahlender Person

Mit der Unterhaltszahlung soll die Lebensgrundlage Ihres Kindes gesichert werden. Hat ein Gericht oder das Jugendamt bei Ihnen die Unterhalts­pflicht festgestellt, müssen Sie zwingend die Zahlungen an das unterhalts­berechtigte Kind bzw. Ihre ehemalige Partnerin oder Ihren ehemaligen Partner, bei dem das Kind lebt, in der festgelegten Höhe leisten. Dazu gehört auch, dass Sie alles dafür tun, Ihrer Unterhalts­pflicht nach­zukommen und sämtliche Bemühungen dafür nachweisen. Die angemessene Höhe der Unterhaltszahlungen kann in der Düsseldorfer Tabelle nachgelesen werden.

 

Was passiert, wenn man sich weigert, Unterhalt zu zahlen?

Die Verpflichtung, Kindesunterhalt zu zahlen, ist gesetzlich geregelt (§ 850d ZPO). Weigern Sie sich, Ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen, ist eine Unterhaltspfändung möglich. In diesem Fall kann Ihr Arbeitseinkommen anteilig gepfändet werden.

 

Was passiert, wenn man sich den Unterhalt nicht leisten kann, z.B. bei Arbeitslosigkeit?

Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, sich die Zahlung des Unterhalts aber nicht leisten können, müssen Sie dem Jugendamt oder Gericht nachweisen, dass Sie sich aktiv um Arbeit bemühen, um Ihrer Unterhalts­pflicht wieder nachkommen zu können.

 

Muss der Unterhalt auch in der Privatinsolvenz gepfändet werden?

Ja, auch während der Privatinsolvenz muss der Unterhalt gezahlt werden. Die Unterhaltszahlungen haben sogar Vorrang vor anderen finanziellen Verpflichtungen. Bestehende Unterhaltsschulden können Sie außerdem nicht durch die Restschuldbefreiung loswerden, so steht es in § 302 InsO. Diese Schulden werden nach Ende der Wohlverhaltensmaßnahmen also nicht erlassen und müssen vollständig zurückgezahlt werden, sonst kann es weiterhin zur Unterhaltspfändung kommen.

Tipp: So viel kann gepfändet werden

Eine Pfändung von Unterhalt geht über die Pfändungs­frei­grenze hinaus. Das bedeutet: neben dem Netto­einkommen können auch Neben­einkünfte, Arbeits­losen­geld, Bürgergeld und zum Teil sogar Sozialhilfe gepfändet werden.

Wenn eine Pfändung aufgrund von Unterhalts­ansprüchen durch­geführt wird, gilt nicht, wie im Regel­fall, die Pfändungstabelle zur Bemessung der Pfändungs­frei­grenze. Statt­dessen bestimmt das zu­ständige Voll­streckungs­gericht die Summe, die dem Zahlung­pflichtigen für den Lebens­unterhalt im Monat zur Ver­fügung steht. Dies muss mindes­tens so viel sein, wie der Betrag, der durch Sozial­hilfe bzw. Bürgergeld (ehemals Arbeits­losengeld II oder Hartz IV) erreicht werden würde.

Eine Schuldner­beratung kann Ihnen diesen Betrag errechnen. Nach der Bestätigung durch Sozialamt oder Job­center können Sie diese Berechnung dem Gericht vor­legen, damit Ihr Existenz­minimum gesichert ist.

So funktioniert die Unterhaltspfändung

Das Pfänden von Unterhalt erfolgt in der Regel in Form einer Lohn­pfändung, da das Gehalt des Zahlungs­pflichtigen meist das einzige konstante Einkommen ist und nur so die regel­mäßigen Unterhalts­zahlungen gesichert werden können.

Für die Lohn­pfändung benötigt der Unter­halts­berechtigte einen Pfändungs- und Überweisungs­beschluss (PfÜB), der beim zuständigen Voll­streckungs­gericht beantragt werden kann und daraufhin dem Arbeit­geber mitgeteilt wird. Der Arbeit­geber des Zahlungs­pflichtigen pfändet dann den ge­forderten Betrag, zieht ihn also vom Gehalt ab.

 

Wie lange dauert eine Unterhaltspfändung?

Die Lohn­pfändung dauert so lange an, bis der Anspruch auf Unterhalt erlischt oder der Empfänger die Pfändung zurücknimmt. In der Regel bedeutet das also, dass die Pfändung weiterläuft, bis der volle Betrag der Unterhaltsschulden bezahlt wurde.

Zusammengefasst: Das bedeutet Unterhaltspflicht

Geld bezahlen Schulden zurückzahlen / Hand mit Geldscheinen
Der Unterhalt ist eine verpflichtende Zahlung, die bei getrennt lebenden Partnern oder Eltern die Lebensgrundlage der bedürftigen Person, z.B. des eigenen Kindes oder eines einkommensschwachen Ehepartners sichern soll.

In der Regel stellt ein Gericht die Unterhaltspflicht von Personen fest. Sind Sie unterhaltspflichtig, bedeutet das, dass Sie die Zahlungen in festgelegter Höhe an Ihr Kind oder Ihre ehemalige Partnerin bzw. ehemaligen Partner leisten. Dieses Geld soll die Lebensgrundlage dieser Personen sichern. Weigern Sie sich, Unterhalt zu zahlen, kann es eine Lohnpfändung bei Ihnen geben. Falls Sie selbst arbeitslos sind und sich die Unterhaltszahlungen nicht leisten können, müssen Sie das beim Jugendamt oder Gericht begründen und nachweisen, dass Sie sich bemüht haben, Arbeit zu finden.

Vergessen Sie nicht, dass es bei der Zahlung von Kindes­unterhalt nicht um Ihren ehe­maligen Partner oder Ihre ehe­malige Partnerin geht, sondern um Ihr Kind. Ist Ihr eigener Lebens­unterhalt gesichert, kommen Sie unbedingt direkt Ihrer Unter­halts­pflicht nach. Welche Höhe an Unter­halt an­ge­messen ist, zeigt Ihnen die Düsseldorfer Tabelle.

Hinweis: Kein Verzicht auf Unterhalt möglich

Bedenken Sie bitte, dass der Empfänger von Unter­halt (oder die empfangs­berechtigte Person) auf zukünftigen Unter­halt nicht ver­zichten kann. Ein solcher Verzicht wäre rechtlich un­wirksam (§ 1614 Abs. 1 BGB) und der Unter­haltsver­pflichtete kann sich nicht darauf berufen.

Hilfe bei Unterhaltspfändung

Mitarbeiter im Gespräch AdvoNeo Experte Hilfe bei Schulden
Eine professionelle Schuldnerberatung kann Sie dabei unterstützen, Ihre finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen und schuldenfrei zu werden.

Mit dem Thema Pfändung von Unterhalt müssen sich meist überschuldete Menschen aus­einander­setzen. Probleme, die sich daraus ergeben und der stetige Druck, den Geld­probleme mit sich bringen, führen zu einer ständigen psychischen seelischen Belastung.

Um das Problem bei der Wurzel zu packen, hilft folglich nur die Schulden wieder los­zu­werden. Eine nach §305 InsO anerkannte Schuldner­beratungsstelle wie AdvoNeo kann Ihnen dabei helfen, Ihre Schuldenregulierung anzugehen, die Schulden zu reduzieren und Stück für Stück in tragbaren Raten abbezahlen zu können.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und informieren Sie sich unverbindlich über Ihre individuellen Möglich­keiten der Entschuldung bei einer bestehenden oder drohenden Pfändung. Das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenlos!

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