11.02.25

Frau Meyer

Verjährung von Schulden

Verjährung von Schulden (Symbolbild): Sanduhr und Münzen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verjährung von Schulden bedeutet, dass der Anspruch eines Gläubigers auf seine Geldforderung nach einer bestimmten Zeit abgelaufen ist und somit nicht mehr durchgesetzt werden kann. Dieser Fall tritt aber nur selten ein.
  • Offene Forderungen verjähren i.d.R. nach 3 Jahren – Es gibt aber Besonderheiten.
  • Handelt es sich bei der Verjährung um ein gesetzliches Schlupfloch? Nein. Wir erklären, warum.

Was bedeutet Verjährung?

Verjährung von Schulden bedeutet, dass nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums Forderungen und Rechte erlöschen. Diese lassen sich dann nur noch schwer bis gar nicht durchsetzen. Demnach können Schuldner und Schuldnerinnen Zahlungen verweigern, sollten diese verjährt sein.

Laut §195 BGB gilt die grundsätzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren für vertragliche und gesetzliche Ansprüche, sofern keine Sonderreglungen, wie Mängelansprüche, geltend gemacht werden können. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die zu beachten sind (dazu weiter unten mehr). Außerdem können sich Fristen von Verjährungen verlängern, zum Beispiel durch Verhandlungen, Teilzahlungen oder gerichtliche Maßnahmen.

Kann man Schulden "aussitzen"?

Schulden können zwar verjähren, jedoch tritt dieser nur Fall selten ein. Daher sollten Sie Ihre Schulden nicht aussitzen:

  1. Zum einen wird der Verjährungs­zeitraum durch jede Teil­zahlung, jede Stundung und viele weitere Handlungen „gehemmt“ (also verlängert). Eine Verjährung wird somit un­wahrscheinlich.
  2. Zum anderen gibt es kaum Gläubiger, die eine Forderung vergessen und somit verjähren lassen, ohne eine dieser Maßnahmen durchzuführen.

Tipp: Alternative zur Verjährung von Schulden

Die Chancen, dass Schulden verjähren, sind gering. Dahersollten Sie nicht versuchen, Ihre Schulden „auszusitzen“.

 

Stattdessen ist es ratsam, das Problem an der Wurzel zu packen und aktiv eine Schuldenregulierung anzugehen. Das können Sie beispielsweise mit einer seriösen und nach §305 InsO anerkannten Schuldnerberatung wie AdvoNeo tun. So können Sie bereits in wenigen Jahren schuldenfrei sein und erhalten keine weiteren Anrufe, Mahnschreibungen und strafrechtlichen Maßnahmen Ihrer Gläubiger.

 

In der Schuldenregulierung gibt es für Sie verschiedene Optionen: Durch eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern können Sie schuldenfrei werden ohne die gesetzlichen Auflagen einer Privatinsolvenz. So behalten Sie Ihre finanzielle Freiheit. Auf Ihren Wunsch können wir aber auch den Weg in die Privatinsolvenz für Sie vorbereiten. Wir gehen individuell auf Ihre Wünsche ein und besprechen gemeinsam den für Sie besten Weg in die Schuldenfreiheit. Das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenfrei.

Zur Anfrage

Wann verjähren Schulden?

Nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verjähren Forderungen (Schulden) im Allgemeinen nach 3 Jahren (sog. regelmäßige Verjährungsfrist).

Wenn die Forderung tituliert ist, verjähren die Schulden erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).

Eine Forderung ist dann tituliert, wenn eine öffentliche Urkunde entweder von einem Gericht oder einem Notar aufgesetzt wurde, um den Gläubiger zu berechtigen seine Forderungen geltend zu machen.

Beispiel

Sie haben beim Versand­handel Kleidung auf Rechnung bestellt, die zum 07.05.2019 fällig war. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie aber nur die Hälfte des offenen Betrags gezahlt und somit Schulden bei dem Versand­handel. Die Buch­haltung des Händlers hat das fehlende Geld nicht bemerkt.

Zum Ende des Jahres, also nach dem 31. Dezember 2019 beginnt die 3-jährige Verjährungs­frist der offenen Forderung. Wenn innerhalb der 3 Jahre das Fehlen des Geldes von der Buch­haltung weiterhin nicht bemerkt wird und keine die Verjährung hemmenden Maßnahmen eingeleitet werden, ist die Forderung am 01. Januar 2023 verjährt.

Achtung bei bereits verjährten Schulden!

Wenn die Verjährungs­frist der Schulden abgelaufen ist, hat der Gläubiger keinen Zahlungs­anspruch mehr. Sollten Gläubiger weiterhin versuchen, Schulden ein­zutreiben und Forderungen geltend zu machen, müssen Sie als Schuldner selbst aktiv werden und sich schriftlich  per Brief oder Mail an den Gläubiger ausdrücklich auf die Verjährung berufen.

Besonderheiten der Verjährung von Schulden

Beispiel Verjährung von Schulden AdvoNeo
Je nach Schuldenart kann es bei der Verjährung Besonderheiten geben.

Bei einigen Schuldenarten, wie zum Beispiel Schulden bei der Krankenkasse oder bei einer Vollstreckungs­handlung, gibt es spezielle Verjährungs­fristen und andere Besonder­heiten, die zu beachten sind.

 

Verjährung von Schulden bei…

 

…einem Vollstreckungsbescheid

Ein Vollstreckungsbescheid gehört zu den titulierten Forderungen. Das bedeutet: Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Nach § 212 BGB beginnt die Verjährungsfrist von vorne, wenn es eine Teilzahlung der Schulden oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungsmaßnahme gibt.

 

… Inkasso Schulden

Durch das Einschalten eines Inkasso­unternehmens ändert sich an den allgemein gültigen Verjährungs­fristen nichts. Das bedeutet, wenn die ursprünglichen Schulden eine Verjährungsfrist von 3 Jahren hatten, läuft diese Frist weiter ab wie zuvor.

 

… der Krankenkasse

Schulden bei der Kranken­kassen verjähren i.d.R. nach 4 Jahren. Ebenso beginnt die Verjährungs­frist erst nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist (§25 SGB IV).

 

… Steuerschulden

Für Steuerschulden gelten gesonderte gestzliche Fristen. Diese können Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz in §228 AO nachlesen.

 

… Privatschulden

Private Schulden verjähren meist nach 3 Jahren (§199 BGB).

Entschuldung statt Verjährung

Lassen Sie sich von Experten weiterhelfen
Mit einer außergerichtlichen Entschuldung können Sie nicht nur Geld sparen, sondern auch Ihre finanzielle Freiheit behalten.

Die Verjährungsfrist von Schulden abzuwarten, dauert lange und birgt viele Risiken, da die Gläubiger viele Versuche unternehmen werden, an ihr Geld zu bekommen. Das kann im Alltag sehr belastend und stressig für betroffene Menschen sein.

Die beste Herangehensweise ist, das Problem direkt anzugehen und sich rechtzeitig Hilfe zu suchen, damit die Situation mit Ihren Schulden Ihnen nicht über den Kopf wächst. Als erfahrene Experten im Bereich der Schuldenregulierung helfen wir von AdvoNeo Ihnen gerne dabei, schuldenfrei zu werden: zum Beispiel durch eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern. In vielen Fällen können wir so die Schuldsumme stark senken und eine tragbare Ratenzahlung für Sie aushandeln.

Außerdem übernehmen wir die komplette Kommunikation mit Ihren Gläubigern: So erhalten Sie keine weiteren Mahnschreiben, Anrufe oder drohenden E-Mails und bleiben von weiteren strafrechtlichen Maßnahmen verschont. Wir helfen da, wo Sie nicht mehr weiterwissen.

Fragen Sie heute noch an – das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenlos!

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