11.02.25
Frau Meyer
Verjährung von Schulden bedeutet, dass nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums Forderungen und Rechte erlöschen. Diese lassen sich dann nur noch schwer bis gar nicht durchsetzen. Demnach können Schuldner und Schuldnerinnen Zahlungen verweigern, sollten diese verjährt sein.
Laut §195 BGB gilt die grundsätzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren für vertragliche und gesetzliche Ansprüche, sofern keine Sonderreglungen, wie Mängelansprüche, geltend gemacht werden können. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die zu beachten sind (dazu weiter unten mehr). Außerdem können sich Fristen von Verjährungen verlängern, zum Beispiel durch Verhandlungen, Teilzahlungen oder gerichtliche Maßnahmen.
Schulden können zwar verjähren, jedoch tritt dieser nur Fall selten ein. Daher sollten Sie Ihre Schulden nicht aussitzen:
Die Chancen, dass Schulden verjähren, sind gering. Dahersollten Sie nicht versuchen, Ihre Schulden „auszusitzen“.
Stattdessen ist es ratsam, das Problem an der Wurzel zu packen und aktiv eine Schuldenregulierung anzugehen. Das können Sie beispielsweise mit einer seriösen und nach §305 InsO anerkannten Schuldnerberatung wie AdvoNeo tun. So können Sie bereits in wenigen Jahren schuldenfrei sein und erhalten keine weiteren Anrufe, Mahnschreibungen und strafrechtlichen Maßnahmen Ihrer Gläubiger.
In der Schuldenregulierung gibt es für Sie verschiedene Optionen: Durch eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern können Sie schuldenfrei werden ohne die gesetzlichen Auflagen einer Privatinsolvenz. So behalten Sie Ihre finanzielle Freiheit. Auf Ihren Wunsch können wir aber auch den Weg in die Privatinsolvenz für Sie vorbereiten. Wir gehen individuell auf Ihre Wünsche ein und besprechen gemeinsam den für Sie besten Weg in die Schuldenfreiheit. Das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenfrei.
Nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verjähren Forderungen (Schulden) im Allgemeinen nach 3 Jahren (sog. regelmäßige Verjährungsfrist).
Wenn die Forderung tituliert ist, verjähren die Schulden erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).
Eine Forderung ist dann tituliert, wenn eine öffentliche Urkunde entweder von einem Gericht oder einem Notar aufgesetzt wurde, um den Gläubiger zu berechtigen seine Forderungen geltend zu machen.
Sie haben beim Versandhandel Kleidung auf Rechnung bestellt, die zum 07.05.2019 fällig war. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie aber nur die Hälfte des offenen Betrags gezahlt und somit Schulden bei dem Versandhandel. Die Buchhaltung des Händlers hat das fehlende Geld nicht bemerkt.
Zum Ende des Jahres, also nach dem 31. Dezember 2019 beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist der offenen Forderung. Wenn innerhalb der 3 Jahre das Fehlen des Geldes von der Buchhaltung weiterhin nicht bemerkt wird und keine die Verjährung hemmenden Maßnahmen eingeleitet werden, ist die Forderung am 01. Januar 2023 verjährt.
Wenn die Verjährungsfrist der Schulden abgelaufen ist, hat der Gläubiger keinen Zahlungsanspruch mehr. Sollten Gläubiger weiterhin versuchen, Schulden einzutreiben und Forderungen geltend zu machen, müssen Sie als Schuldner selbst aktiv werden und sich schriftlich per Brief oder Mail an den Gläubiger ausdrücklich auf die Verjährung berufen.
Bei einigen Schuldenarten, wie zum Beispiel Schulden bei der Krankenkasse oder bei einer Vollstreckungshandlung, gibt es spezielle Verjährungsfristen und andere Besonderheiten, die zu beachten sind.
Ein Vollstreckungsbescheid gehört zu den titulierten Forderungen. Das bedeutet: Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Nach § 212 BGB beginnt die Verjährungsfrist von vorne, wenn es eine Teilzahlung der Schulden oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungsmaßnahme gibt.
Durch das Einschalten eines Inkassounternehmens ändert sich an den allgemein gültigen Verjährungsfristen nichts. Das bedeutet, wenn die ursprünglichen Schulden eine Verjährungsfrist von 3 Jahren hatten, läuft diese Frist weiter ab wie zuvor.
Schulden bei der Krankenkassen verjähren i.d.R. nach 4 Jahren. Ebenso beginnt die Verjährungsfrist erst nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist (§25 SGB IV).
Für Steuerschulden gelten gesonderte gestzliche Fristen. Diese können Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz in §228 AO nachlesen.
Private Schulden verjähren meist nach 3 Jahren (§199 BGB).
Die Verjährungsfrist von Schulden abzuwarten, dauert lange und birgt viele Risiken, da die Gläubiger viele Versuche unternehmen werden, an ihr Geld zu bekommen. Das kann im Alltag sehr belastend und stressig für betroffene Menschen sein.
Die beste Herangehensweise ist, das Problem direkt anzugehen und sich rechtzeitig Hilfe zu suchen, damit die Situation mit Ihren Schulden Ihnen nicht über den Kopf wächst. Als erfahrene Experten im Bereich der Schuldenregulierung helfen wir von AdvoNeo Ihnen gerne dabei, schuldenfrei zu werden: zum Beispiel durch eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern. In vielen Fällen können wir so die Schuldsumme stark senken und eine tragbare Ratenzahlung für Sie aushandeln.
Außerdem übernehmen wir die komplette Kommunikation mit Ihren Gläubigern: So erhalten Sie keine weiteren Mahnschreiben, Anrufe oder drohenden E-Mails und bleiben von weiteren strafrechtlichen Maßnahmen verschont. Wir helfen da, wo Sie nicht mehr weiterwissen.
Fragen Sie heute noch an – das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenlos!