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11.09.25

Herr Bening

Was passiert, wenn ich die Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) abgeben muss?

Was passiert, wenn ich die eidesstattliche Versicherung (Vermögensauskunft) abgeben muss?

Die Vermögensauskunft – früher als „Offenbarungseid“ oder eidesstattliche Versicherung bekannt – gehört zu den am meisten gefürchteten Maßnahmen im Schuldenprozess. Wer sie abgeben muss, befindet sich in einer ernsten finanziellen Lage. Nicht nur, weil sämtliche Vermögensverhältnisse offengelegt werden müssen, sondern auch, weil ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und bei der Schufa erfolgt. Damit ist die Kreditwürdigkeit stark eingeschränkt.

Trotz aller Dramatik ist es wichtig zu verstehen: Die Abgabe einer Vermögensauskunft ist kein Strafverfahren. Sie soll dem Gläubiger lediglich ermöglichen, einen Überblick über die finanzielle Lage des Schuldners zu erhalten. Mit dem richtigen Wissen und rechtzeitigen Schritten lässt sich der Schaden begrenzen – und in manchen Fällen sogar vermeiden.

Was ist die Vermögensauskunft?

Die Vermögensauskunft ist die heutige Form der früheren eidesstattlichen Versicherung nach § 802c Zivilprozessordnung (ZPO).

  • Rechtliche Grundlage: Der Schuldner ist verpflichtet, ein detailliertes Verzeichnis seines Vermögens vorzulegen. Dazu gehören Einkommen, Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Versicherungen und Wertgegenstände.
  • Unterschied zum „Offenbarungseid“: Bis 2013 sprach man vom Offenbarungseid. Mit der Reform wurde das Verfahren modernisiert und enger an das Vollstreckungsverfahren gekoppelt.
  • Zweck: Der Gläubiger soll erfahren, welche Möglichkeiten bestehen, offene Forderungen einzutreiben. Damit wird Transparenz geschaffen – auch wenn keine sofortige Zahlung erfolgen kann.

Wann muss man sie abgeben?

Die Abgabe einer Vermögensauskunft erfolgt nicht automatisch, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen.

  • Vollstreckungstitel vorhanden: Zunächst muss ein Gläubiger einen rechtskräftigen Titel haben, etwa ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid.
  • Erfolglose Zwangsvollstreckung: Der Gerichtsvollzieher konnte bei einer Pfändung kein pfändbares Vermögen finden. In diesem Fall fordert er die Abgabe der Auskunft.
  • Auf Antrag des Gläubigers: Auch ohne vorherige Pfändung kann der Gläubiger direkt die Abgabe verlangen. Dies geschieht, wenn er davon ausgeht, dass beim Schuldner ohnehin nichts zu holen ist.
  • Typische Szenarien: Nicht gezahlte Kredite, Leasingraten, offene Unterhaltsforderungen oder unbezahlte Rechnungen.

Was passiert bei der Abgabe?

Die Abgabe erfolgt in der Regel beim Gerichtsvollzieher.

  • Einladung: Der Schuldner erhält eine schriftliche Aufforderung mit Termin und Ort. Wer nicht erscheint, riskiert weitere Konsequenzen.
  • Umfang der Angaben: Erfasst werden sämtliche Einkünfte, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Auch Lebensversicherungen, Bausparverträge oder Beteiligungen müssen genannt werden.
  • Form: Die Angaben erfolgen schriftlich in einem standardisierten Formular. Zusätzlich bestätigt der Schuldner an Eides statt die Richtigkeit der Angaben.
  • Dauer: Der Termin selbst dauert meist weniger als eine Stunde, die Vorbereitung kann jedoch aufwendig sein.

Folgen der Abgabe

Die Abgabe der Vermögensauskunft hat weitreichende Konsequenzen.

  • Eintrag ins Schuldnerverzeichnis: Die Daten werden zentral gespeichert und sind für drei Jahre einsehbar. Gläubiger, Banken oder Geschäftspartner können den Eintrag prüfen.
  • Schufa-Eintrag: Parallel erfolgt eine Meldung an Auskunfteien wie die Schufa. Die Kreditwürdigkeit sinkt stark, neue Kredite sind nahezu ausgeschlossen.
  • Einschränkungen im Alltag: Mietverträge, Handyverträge oder Ratenkäufe werden schwierig oder unmöglich. Selbst bestehende Geschäftsbeziehungen können gefährdet sein.
  • Offenlegungspflicht: Gläubiger können die Informationen nutzen, um gezielt Konten oder Gegenstände zu pfänden.

Was passiert, wenn man die Abgabe verweigert?

Wer der Aufforderung nicht nachkommt, riskiert ernste Folgen.

  • Haftbefehl: Der Gerichtsvollzieher kann beim Amtsgericht einen Haftbefehl beantragen. Dieser dient nicht der Bestrafung, sondern soll den Schuldner zwingen, die Auskunft zu erteilen.
  • Inhaftierung: In seltenen Fällen kann es zur Erzwingungshaft kommen. Diese endet sofort, wenn die Vermögensauskunft abgegeben wird.
  • Keine Befreiung von Schulden: Eine Verweigerung oder Haft entbindet nicht von den offenen Forderungen. Im Gegenteil: Die Situation verschlechtert sich zusätzlich.

Möglichkeiten, die Abgabe zu vermeiden

Die beste Strategie ist es, gar nicht erst in die Lage zu kommen, die Vermögensauskunft abgeben zu müssen.

  • Einigung mit dem Gläubiger: Kurz vor dem Termin kann oft noch eine Ratenzahlung oder Stundung vereinbart werden. Gläubiger verzichten dann manchmal auf die Auskunft.
  • Schuldenregulierung: Mit Unterstützung einer Schuldnerberatung lassen sich Zahlungspläne entwickeln, die für beide Seiten tragbar sind.
  • Vergleichsangebote: Wer einen Teilbetrag sofort zahlen kann, hat Chancen, die restliche Forderung durch Vergleich zu reduzieren.
  • Prävention: Regelmäßige Prüfung der eigenen Finanzen und frühzeitige Kontaktaufnahme mit Gläubigern verhindert oft, dass es überhaupt so weit kommt.

Erfahrungsbericht

Herr K., 48, arbeitete lange als selbstständiger Handwerksmeister. Nach einer schweren Erkrankung verlor er mehrere Aufträge und geriet in Zahlungsverzug bei einem Bankkredit. Trotz mehrerer Mahnungen konnte er die Raten nicht bedienen.

Eines Tages erhielt er Post vom Gerichtsvollzieher: Er sollte die Vermögensauskunft abgeben. Die Vorstellung, sämtliche finanziellen Details offenlegen zu müssen, belastete ihn stark. Zudem fürchtete er den Schufa-Eintrag, da er noch auf Geschäftskunden angewiesen war.

In seiner Not wandte er sich an AdvoNeo Schuldnerberatung. Bei uns wurde gemeinsam ein realistischer Zahlungsplan erstellt. Durch Verhandlungen konnte erreicht werden, dass die Bank auf die sofortige Abgabe der Vermögensauskunft verzichtete. Stattdessen einigte man sich auf eine reduzierte, aber regelmäßige Ratenzahlung.

Heute blickt Herr K. auf eine schwierige Zeit zurück. Für ihn war die Erfahrung ein Weckruf: Er führt nun detaillierte Buch über seine Einnahmen und Ausgaben und hat gelernt, frühzeitig das Gespräch mit Gläubigern zu suchen, bevor die Lage eskaliert.

FAQ – Häufige Fragen

Wie lange bleibt der Eintrag im Schuldnerverzeichnis bestehen?

In der Regel drei Jahre. Eine vorzeitige Löschung ist nur möglich, wenn alle Schulden vollständig beglichen und der Gläubiger zustimmt.

Kann ich nach Abgabe der Vermögensauskunft noch Kredite bekommen?

In der Praxis fast unmöglich. Banken und Vertragspartner sehen den Eintrag und lehnen Kreditanträge ab.

Muss ich auch kleine Vermögenswerte angeben?

Ja. Selbst Bargeldbestände, Schmuck oder Elektronikgeräte gehören in die Aufstellung. Falschangaben sind strafbar.

Kann ich die Abgabe verschieben?

Eine Verschiebung ist nur mit triftigen Gründen möglich, etwa bei Krankheit. Ein formloser Antrag beim Gerichtsvollzieher genügt nicht, es braucht Nachweise.

Wie erfährt der Gläubiger von meinem Einkommen?

Die Angaben in der Vermögensauskunft geben ihm direkten Einblick. Außerdem kann er beim Arbeitgeber oder bei Banken anfragen.

Hilft eine Privatinsolvenz in dieser Situation?

Ja, eine Insolvenz kann die Abgabe überflüssig machen, da ein geordneter Weg zur Entschuldung eingeschlagen wird. Wichtig ist jedoch, rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Kann ich die Vermögensauskunft online abgeben?

In einigen Bundesländern gibt es digitale Verfahren. Die meisten Termine finden jedoch weiterhin persönlich beim Gerichtsvollzieher statt.

Fazit

Die eidesstattliche Versicherung – heute Vermögensauskunft genannt – ist ein drastischer Schritt, der die finanzielle Handlungsfähigkeit massiv einschränkt. Schufa-Eintrag, Schuldnerverzeichnis und Offenlegung aller Vermögenswerte machen deutlich, dass hier eine ernste Lage erreicht ist.

Gleichzeitig gilt: Sie ist kein Endpunkt, sondern Teil eines Prozesses. Wer rechtzeitig das Gespräch mit Gläubigern sucht, Vergleiche aushandelt oder eine Schuldnerberatung einschaltet, kann die Abgabe oft vermeiden oder zumindest ihre Folgen abmildern.

Der wichtigste Rat lautet daher: Nicht abwarten, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Frühzeitige Transparenz und professionelle Unterstützung sind der beste Weg, um wieder in geordnete finanzielle Bahnen zurückzufinden.

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