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05.01.26

Frau Bening

Vermögensauskunft (Eidesstattliche Versicherung)

Vermögensauskunft (Eidesstattliche Versicherung)

Die Vermögensauskunft zählt für viele Menschen zu den emotional belastendsten Momenten im gesamten Schuldenprozess. Nicht selten wird sie als persönliches Scheitern empfunden oder mit dem Verlust jeglicher finanzieller Kontrolle gleichgesetzt. In der Realität entsteht diese Belastung jedoch häufig weniger durch die Maßnahme selbst als durch Unsicherheit und fehlende Informationen.

In vielen Beratungsgesprächen zeigt sich, dass die größte Belastung nicht die Vermögensauskunft selbst ist, sondern die Angst vor den Konsequenzen – oft ausgelöst durch Gerüchte, Halbwissen oder frühere Erfahrungen im Umfeld. Wer versteht, was rechtlich tatsächlich passiert und was nicht, kann deutlich ruhiger und souveräner mit der Situation umgehen.

Was ist eine Vermögensauskunft?

Die Vermögensauskunft ist eine gesetzlich geregelte Erklärung über die eigenen finanziellen Verhältnisse. Sie wird im Rahmen einer Zwangsvollstreckung abgegeben und dient dazu, Gläubigern einen Überblick über Einkommen, Vermögen und laufende Verpflichtungen zu verschaffen. Seit 2013 ersetzt sie die früher gebräuchliche Bezeichnung „eidesstattliche Versicherung“.

Wichtig ist dabei: Die Vermögensauskunft ist keine Strafe und auch keine neue Forderung. Sie ändert nichts an der Höhe der Schulden, sondern stellt lediglich den aktuellen finanziellen Zustand fest. Ziel ist es zu klären, ob weitere Vollstreckungsmaßnahmen sinnvoll oder erfolgversprechend sind.

Wann wird eine Vermögensauskunft verlangt?

Eine Vermögensauskunft wird in der Regel nicht überraschend angeordnet. Meist liegt ihr ein längerer Verlauf zugrunde. Voraussetzung ist ein vollstreckbarer Titel, etwa ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid. Zudem müssen vorherige Vollstreckungsversuche – etwa Pfändungen – erfolglos geblieben sein oder als aussichtslos gelten.

In der Praxis bedeutet das: Die Vermögensauskunft ist häufig kein erster Schritt, sondern ein später Punkt im Vollstreckungsverfahren. Viele Betroffene unterschätzen diesen zeitlichen Vorlauf und nehmen frühere Schreiben nicht ernst genug, was die Situation zusätzlich verschärfen kann.

Wie läuft die Abgabe der Vermögensauskunft ab?

Nach dem Antrag des Gläubigers wird der Schuldner vom Gerichtsvollzieher zu einem Termin geladen. Dieser findet entweder in der Wohnung des Schuldners, im Büro des Gerichtsvollziehers oder in anderer geeigneter Form statt. Vor dem Termin erhält der Betroffene in der Regel ein Formular, in dem die relevanten Angaben einzutragen sind.

Abgefragt werden unter anderem Einkommen, Konten, Versicherungen, Fahrzeuge, Sachwerte und laufende Verpflichtungen. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen, da falsche oder bewusst unvollständige Angaben rechtliche Konsequenzen haben können.

Nicht selten berichten Betroffene jedoch, dass sie den Termin im Nachhinein als weniger belastend empfinden, als sie ihn sich zuvor vorgestellt hatten – insbesondere dann, wenn sie vorbereitet waren und wussten, welche Angaben tatsächlich relevant sind.

Was passiert nach der Vermögensauskunft?

Mit der Abgabe der Vermögensauskunft endet das Verfahren nicht automatisch, aber es verändert sich die Ausgangslage. Die Angaben werden in ein Schuldnerverzeichnis eingetragen und stehen Gläubigern zur Verfügung. Auf dieser Grundlage können gezielte weitere Vollstreckungsmaßnahmen geprüft werden.

Gleichzeitig zeigt die Beratungspraxis, dass nach der Vermögensauskunft häufig eine Phase der Ruhe eintritt. Ist erkennbar, dass keine pfändbaren Werte vorhanden sind, unterbleiben weitere Maßnahmen oft zumindest vorübergehend. Die Vermögensauskunft schafft damit Klarheit – für Gläubiger ebenso wie für Schuldner.

Der Eintrag im Schuldnerverzeichnis – was er wirklich bedeutet

Der Eintrag im Schuldnerverzeichnis ist für viele Menschen besonders beängstigend, da er mit Bonität, Schufa und gesellschaftlicher Stigmatisierung verbunden wird. Tatsächlich handelt es sich um einen zeitlich begrenzten Eintrag, der nicht automatisch lebenslange Folgen hat.

Der Eintrag kann Auswirkungen auf Vertragsabschlüsse, Mietverhältnisse oder Kreditmöglichkeiten haben. In vielen Fällen bestehen diese Einschränkungen jedoch bereits vor der Vermögensauskunft, etwa durch bestehende Zahlungsrückstände oder Mahnverfahren. Entscheidend ist, den Eintrag realistisch einzuordnen und nicht als endgültigen Zustand zu betrachten.

Häufige Missverständnisse zur Vermögensauskunft

In der Schuldnerberatung begegnen wir immer wieder Annahmen, die unnötig Angst erzeugen:

Viele Betroffene gehen davon aus, dass sie durch die Vermögensauskunft automatisch ihr gesamtes Eigentum verlieren. Tatsächlich löst die Abgabe selbst keinen Vermögensverlust aus. Auch die Annahme, dass man nach der Vermögensauskunft zwangsläufig Insolvenz anmelden müsse, ist falsch. Die Maßnahme verpflichtet nicht zu einem Insolvenzantrag.

Ebenso verbreitet ist die Vorstellung, dass mit der Vermögensauskunft „alles vorbei“ sei. In der Praxis stellt sie für viele vielmehr einen Wendepunkt dar, an dem erstmals realistisch eingeschätzt werden kann, welche Schritte sinnvoll sind.

Welche Rolle spielt die Schuldnerberatung?

Eine Schuldnerberatung kann die Vermögensauskunft nicht aufheben, sie kann jedoch entscheidend dazu beitragen, die Situation richtig einzuordnen und Folgeschäden zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere die Vorbereitung auf den Termin, die Prüfung des rechtlichen Rahmens und die Einordnung der möglichen Konsequenzen.

Darüber hinaus unterstützt eine Schuldnerberatung bei der Entwicklung außergerichtlicher Lösungsansätze und bei der Einschätzung, ob eine weitergehende Schuldenregulierung sinnvoll ist. Wichtig ist dabei Transparenz: Die Schuldnerberatung begleitet bis zur Klärung außergerichtlicher Möglichkeiten und – falls erforderlich – bis zur Ausstellung entsprechender Bescheinigungen. Eine Begleitung während eines Insolvenzverfahrens selbst erfolgt nicht.

Wichtige Fakten zur Vermögensauskunft – richtig eingeordnet

Die Vermögensauskunft gilt in der Regel für zwei Jahre. In diesem Zeitraum kann sie nicht erneut verlangt werden, sofern sich die Vermögensverhältnisse nicht wesentlich ändern. Sie stellt keine neue Schuldanerkennung dar und ersetzt keine aktive Schuldenregulierung.

Entscheidend ist zu verstehen, dass die Vermögensauskunft ein Statusinstrument ist, keine Lösung. Sie schafft Transparenz, löst aber keine finanziellen Probleme von selbst. Genau hier setzt Beratung und weitere Planung an.

FAQ

Muss ich Angst vor der Vermögensauskunft haben?

Angst ist verständlich, sachlich aber meist nicht notwendig. Wer vorbereitet ist und weiß, was abgefragt wird, erlebt den Termin häufig weniger belastend als erwartet.

Kann ich die Vermögensauskunft vermeiden?

In bestimmten Fällen ja, etwa durch Zahlung, Ratenvereinbarungen oder rechtliche Einwände. Ob das realistisch ist, sollte individuell geprüft werden.

Was passiert, wenn ich nicht zum Termin erscheine?

Ein Nichterscheinen kann zu Zwangsmaßnahmen führen und die Situation deutlich verschärfen. Ein offener Umgang ist immer der bessere Weg.

Ist eine Schuldnerberatung vorab sinnvoll?

Ja. Gerade vor der Abgabe lassen sich Weichen stellen, die langfristig entscheidend sein können.

Fazit

Die Vermögensauskunft ist für viele Betroffene ein Einschnitt, aber kein endgültiger Endpunkt. Sie markiert einen Moment der Klarheit, der zwar unangenehm sein kann, zugleich aber auch Orientierung schafft. Wer informiert, vorbereitet und begleitet ist, kann aus dieser Situation heraus wieder handlungsfähig werden und den nächsten Schritt bewusst planen.

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