19.05.25

Herr Riebe

Vollstreckungsbescheid

Vollstreckungsbescheid AdvoNeo Schuldnerberatung

Haben Sie einen Vollstreckungs­bescheid erhalten, ist schnelles Handeln gefragt. Denn dieser ist für Ihren Gläubiger eine gerichtliche Bestätigung, dass er die im Bescheid aufgeführte offene Forderung zwangs­vollstrecken darf. Das bedeutet, das Geld durch Pfändungen oder Abtretung von Ihnen einzuholen.

So kommt es zum Vollstreckungsbescheid: Der Ablauf

So kommt es zum Vollstreckungsbescheid: Der Ablauf
Der Vollstreckungs­bescheid gehört zum gericht­lichen Mahnverfahren. Die Voraussetzung für den Vollstreckungs­bescheid ist ein Mahn­bescheid.

Vorweg kommt der Mahnbescheid

Wenn Sie als Schuldner auf eine schrift­liche Mahnung nicht reagieren oder einen bereits vorher fest­stehenden Zahlungs­termin nicht einhalten, besteht für Ihren Gläubiger die Möglich­keit, bei einem speziell zuständigen Amts­gericht einen Mahn­bescheid zu beantragen (§ 688 ZPO).

Wenn Sie als Schuldner einen Mahn­bescheid bekommen, sollten Ihre Alarm­glocken angehen. Denn das ist ein Zeichen dafür, dass der Gläubiger ernst machen will. Es drohen Pfändungen und die Abgabe der Vermögens­auskunft beim Gerichts­vollzieher.

Haben Sie einen Mahn­bescheid erhalten, ist es unbedingt not­wendig, dass Sie die gegen Sie geltend gemachten Forderungen genauestens kontrollieren. Es gibt keine Über­prüfung der Richtig­keit der Forderung seitens des Gerichts.

Achtung: Das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung rechtmäßig ist. Ob sie tat­sächlich in der Höhe Schulden bei dem Gläubiger haben wird nicht kontrolliert.

Hierbei wird oft der Fehler gemacht, nichts zu tun. Zum einen wird der Mahn­bescheid einfach als weitere schrift­liche Mahnung eingeordnet, zum anderen wird immer wieder ange­nommen, das Gericht habe die Forderungen bereits auf ihre Richtig­keit überprüft. In beiden Szenarien wird auf den Mahn­bescheid also nicht reagiert.

Innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung des Bescheides kann unter Zuhilfe­nahme eines beigelegten Formulars Widerspruch beim zuständigen Gericht eingelegt werden (§ 694 ZPO). Widerspruch einzu­legen ist wichtig, wenn die Forderung nicht, oder zum Teil nicht stimmt (zum Beispiel ein Teil bereits beglichen wurde oder die Höhe nicht zutrifft).

Der Vollstreckungsbescheid tituliert die Forderung

Bleibt ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid aus, kann der Gläubiger bei dem ent­sprechenden Gericht einen Voll­streckungs­bescheid beantragen (§ 699 ZPO). Hierfür hat er sechs Monate Zeit. Dieser Vollstreckungs­bescheid stellt einen rechts­kräftigen Titel dar, der den Gläubiger berechtigt, Zwangs­voll­streckungs­maßnahmen durchzu­führen.

Ein Titel ist vereinfacht gesagt eine staatliche Urkunde, aus der sich ergibt, wer wem was schuldet. Der häufigste Titel ist ein Urteil (§ 704 ZPO), weitere Titel sind in § 794 ZPO aufgeführt, zu denen auch der Voll­streckungs­bescheid gehört. Aus diesen Titeln findet die Zwangs­voll­streckung statt, also die Durch­setzung eines Anspruchs mit staatlichen Mitteln (zum Beispiel per Gerichts­vollzieher). Eine so titulierte Forderung verjährt erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).

Einspruch gegen den Vollstreckungs­bescheid

Ist die in dem Vollstreckungs­bescheid titulierte Forderung voll­ständig oder teil­weise unbegründet, können Sie als Schuldner innerhalb von zwei Wochen Einspruch bei dem zuständigen Gericht einlegen. Damit allein können Sie eventuelle Voll­streckungs­maßnahmen des Gläubigers (wie Pfändung) jedoch nicht stoppen, dies ist nur möglich mit einem gleich­zeitigen Antrag auf vorläufige Ein­stellung der Zwangs­voll­streckung. Der Antrag ist dem Voll­streckungs­bescheid beigefügt.

Die Folge des Einspruchs ist, dass ein gericht­liches Verfahren einge­leitet wird, in dem über die Forderung gestritten wird. Am Ende ent­scheidet das Gericht, ob und in welcher Höhe die Forderung berechtigt ist. Das Verfahren wird meist durch Schrift­wechsel und wenn nötig mündliche Ver­handlungen geführt.

Legen Sie keinen Einspruch gegen den Voll­streckungs­bescheid ein, geht das Gericht davon aus, dass die geltend gemachte Forderung recht­mäßig ist. Unter­bleibt ein Einspruch, können zukünftig Ein­wendungen gegen das Bestehen der Forderung oder die Höhe der Forderung grund­sätzlich nicht mehr geltend gemacht werden.

Vollstreckungsbescheid– was tun?

Sollten Sie einen Mahn- oder Vollstreckungs­bescheid erhalten, suchen Sie sich so schnell wie möglich unter Vorlage aller Schrift­stücke, die Sie im Mahn­verfahren erhalten haben, professionelle Unter­stützung. Dies kann eine anwalt­liche Schuldner­beratung oder die Schuldner­beratungs­stelle in Ihrem Ort sein (hier können lange Warte­zeiten auf Sie zukommen, in denen recht­liche Fristen zum Wider­spruch oder Einspruch abgelaufen sind. Sagen Sie deswegen dringend, worum es geht und suchen Sie sich zeitnah Hilfe).

Besonders beim Vollstreckungs­bescheid ist schnelles Handeln gefragt. Denn nach Ablauf von zwei Wochen (Einspruchs­frist) hat der Gläubiger einen Titel gegen Sie und kann voll­strecken. Und das bedeutet Pfändungen oder die Abgabe der Vermögens­auskunft beim Gerichts­vollzieher. Ist es so weit gekommen, sind Sie als Schuldner meistens finanziell deutlich einge­schränkt. Besonders, wenn von Ihrem Gehalt ein hoher Betrag pfändbar ist.

AdvoNeo kann als Schuldner­beratung mit kurzen Reaktions­zeiten schnell reagieren. Sind Sie Mandant, nehmen wir sofort Kontakt mit dem „drängenden“ Gläubiger auf und setzen alles daran, drohende Pfändungen und Gerichts­vollzieher­termine abzuwenden.

Der Blick auf das große Ganze: Die finanzielle Schief­lage

In vielen Fällen liegen die eigent­lichen Probleme viel tiefer: Bei andauernden Finanz­problemen beziehungs­weise mehreren Gläubigern ist eine umfassende Schuldner­beratung zur außer­gerichtlichen Schulden­regulierung sinnvoll und notwendig.

Enorm wichtig ist zudem die Beachtung der oben beschriebenen recht­lichen Fristen, ansonsten stehen Sie schnell vor vollendeten Tatsachen.

Ohne Entschuldung drohen ähnliche Probleme in der Zukunft erneut. Auf die Konto­pfändung folgen von anderen Gläubigern Mahn­bescheide und später Vollstreckungs­bescheide, sodass Ihnen meist wegen der Pfändungen nur noch der Freibetrag bleibt.

Eine außer­gerichtliche Schulden­regulierung hat zum Ziel, Ihre monatliche Belastung und die Gesamt­schuldsumme zu reduzieren, damit Sie im Monat wieder nur das zahlen müssen, was Ihnen auch tatsächlich möglich ist. Mehr hierzu unter außergerichtlicher Vergleich.

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