11.03.25

Frau Meyer

Was passiert mit der Wohnung in der Privatinsolvenz?

Mehrfamilienhaus Frau_was passiert mit Wohnung bei Privatinsolvenz

Das Wichtigste zuerst:

  • Ihre bestehende Wohnung können Sie im Normalfall nicht verlieren, nur weil Sie die Privatinsolvenz durchlaufen.
  • Es gibt eine Kündigungssperre für Mietschulden, die vor dem Insolvenzantrag angefallen sind – der Vermieter kann Ihnen also nicht ohne Weiteres zu Beginn des Insolvenzverfahrens kündigen.
  • Sie müssen auch während der Privatinsolvenz Miete zahlen.
  • Bei Kontopfändung ist nur der lebensnotwendige Teil Ihres Einkommens auf dem P-Konto geschützt – falls dieser Betrag nicht für Ihre Miete ausreicht, ist es sinnvoll, sich eine günstigere Wohnung zu suchen.
  • Auch während der Privatinsolvenz dürfen Sie umziehen, solange Sie dem Insolvenzverwalter Ihre neue Adresse mitteilen.
  • Durch die Privatinsolvenz gibt es häufig einen negativen SCHUFA-Eintrag – das kann die Wohnungssuche für Sie erschweren, da viele Vermieter Ihre Bonität (Zahlungsfähigkeit) prüfen.

Kann meine Wohnung wegen Privatinsolvenz gekündigt werden?

Die kurze Antwort ist: Nein, wenn Sie eine Privatinsolvenz beginnen, kann Ihnen selbst mit Mietschulden die Wohnung nicht einfach so gekündigt werden. Der Grund ist: Es gibt eine Kündigungssperre für Vermieter, gesetzlich geregelt ist das in §112 InsO. Darin steht, dass weder Mietschulden noch schlechtere Vermögensverhältnisse des Mieters ein erlaubter Grund für eine Kündigung der Wohnung seitens des Vermieters sind.

Ihr Vermieter darf Ihnen also nicht kündigen, muss die fehlenden Mietzahlungen aber zur Insolvenztabelle anmelden, damit die offenen Forderungen aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können. Das heißt, wenn es bei Ihnen Lohnpfändungen oder Kontopfändungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens gibt, werden dadurch auch Ihre Mietschulden bezahlt.

Muss man während der Privatinsolvenz weiter Miete zahlen?

Auch wenn bestehende Mietschulden in die Insolvenztabelle aufgenommen werden, müssen Sie weiterhin Miete zahlen. da die Kündigungssperre ausschließlich für Mietschulden vor Insolvenzantrag gilt. Die Zahlung übernimmt zunächst Ihr Insolvenzverwalter. Auch dieser kann nicht einfach in der Privatinsolvenz Ihre Wohnung kündigen.

Der Insolvenzverwalter hat jedoch die Möglichkeit, eine Enthaftungs- oder Freigabeerklärung nach § 109 Abs. 1 S. 2 Insolvenzordnung abzugeben, durch die Sie die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Ihr Mietverhältnis zurück erlangen.

Durch eine solche Enthaftungs- oder Freigabeerklärung erklärt Ihr Insolvenzverwalter Ihrem Vermieter, dass nach Ablauf von einer Frist von 3 Monaten Sie unter anderem wieder für die Zahlung der Miete zuständig sind. Fehlen dann zwei aufeinanderfolgende Mietzahlungen, kann Ihnen in der Insolvenz die Wohnung wegen dieser neuen Mietschulden gekündigt werden. Die Enthaftungs- oder Freigabeerklärung hat auch zur Folge, dass die offenen Forderungen Ihres Vermieters nicht durch Veräußerung der Insolvenzmasse befriedigt werden.

Miete Privatinsolvenz Wohnung (Symbolbild) Schlüssel, Geldscheine, Taschenrechner
Wegen bestehenden Mietschulden kann Ihnen in der Insolvenz die Wohnung nicht gekündigt werden, Sie müssen aber weiterhin Miete zahlen.

Ausnahmen: Wann die Wohnung in der Priatinsolvenz kündbar ist

Der Kündigungsschutz gilt nur, wenn Sie bereits vor Insolvenzantrag in der Wohnung gewohnt haben, Ihnen die Wohnung also bereits überlassen wurde (§ 109 Abs. 2 InsO). Ansonsten steht es dem Vermieter und auch dem Insolvenzverwalter zu, unmittelbar von dem Mietverhältnis zurückzutreten. Auch vor Insolvenzantrag wirksam ausgesprochene Kündigungen oder Räumungsklagen bleiben bei Insolvenz wirksam.

Miete während Privatinsolvenz zu teuer: Was tun?

Wer sich in der Privatinsolvenz befindet, ist in der Regel von einer Lohnpfändung und bzw. oder Kontopfändung betroffen. Es gibt zwar die Möglichkeit, einen Teil Ihres Geldes auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu schützen, aber es bleibt Ihnen trotzdem nur der lebensnotwendige Teil Ihres Einkommens. Dieser ist durch die Pfändungsfreigrenze geregelt (seit Juli 2024 beträgt diese 1.499,99€) und kann nur in Ausnahmefällen erhöht werden.

Von diesem Pfändungsfreibetrag müssen Sie Ihre Miete sowie alle Lebenshaltungskosten bezahlen können. Falls Ihre Wohnung zu teuer ist, sollten Sie daher darüber nachdenken, in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Achten Sie darauf, in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz keine neuen Schulden anzusammeln, sonst erhalten Sie nach Abschluss der drei Jahre möglicherweise keine Restschuldbefreiung. Aus diesem Grund sollten Sie die Kosten in Ihrem Alltag so gering halten wie möglich.

Tipp

Um die Kosten in Ihrem Alltag möglichst gering zu halten, ist es wichtig, dass Sie einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausnahmen haben. Hierfür kann es helfen, wenn Sie ein Haushaltsbuch führen.

Wir bieten eine kostenlose Vorlage (Excel-Datei) zum Download an.

Haushaltsbuch: Download

Umzug in eine neue Wohnung bei Privatinsolvenz: Geht das?

Prinzipiell darf Sie niemand davon abzuhalten, während der Privatinsolvenz in eine neue Wohnung umzuziehen. Aber es kann Auflagen und Schwierigkeiten mit sich bringen, während der Privatinsolvenz eine Wohnung zu finden:

  • Durch die Privatinsolvenz gibt es einen negativen SCHUFA-Eintrag (i.d.R. wird für einen Mietvertrag von vielen Vermietern ein positiver SCHUFA Score vorausgesetzt).
  • Sie müssen während des Insolvenzverfahrens Ihren neuen Wohnsitz dem Insolvenzverwalter mitteilen.
  • Durch Lohn– und Kontopfändungen kann Ihr Budget für einen Umzug begrenzt sein (Umzugsunternehmen und Renovierungsarbeiten können viel Geld kosten).

Weitere Informationen und Tipps gibt es in unserem Ratgeber-Beitrag „Umzug bei Privatinsolvenz: Das müssen Sie beachten„.

Pfändung Mietkaution: Mieterin diskutiert mit Vermieter, ist eine Pfändung erlaubt?
Ein Umzug während der Privatinsolvenz ist möglich, sollte aber gut durchdacht sein, da es Schwierigkeiten geben kann.

Möbel und Wertgegenstände in der Privatinsolvenz

Während des Insolvenzverfahrens prüft der Insolvenzverwalter ganz genau, ob Sie Wertgegenstände haben, die in die Insolvenzmasse fließen können. Auch das Inventar Ihrer Wohnung bleibt also von einer Privatinsolvenz nicht zwangsläufig unberührt.

Eine kleine Entwarnung gibt es: Lebensnotwendige Gegenstände (dazu gehören „normale“ Möbel und Kleidung) dürfen nicht gepfändet werden. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass der Insolvenzverwalter Ihre gesamte Wohnung leer räumt.

Die Ausnahme bieten Luxusgegenstände wie z.B. Designermöbel oder Designerkleidung, teurer Schmuck und Uhren oder ein teures Gemälde an der Wand. Derartige Gegenstände dürfen während des Insolvenzverfahrens gepfändet werden.

Eigentumswohnung: Kommt es zur Zwangsversteigerung?

Wenn Sie eine Eigentumswohnung oder ein Haus besitzen, sollten Sie es sich gut überlegen, ob Sie eine Privatinsolvenz wählen. Denn Immobilien werden i.d.R. zur Insolvenzmasse gezählt. Das heißt, der Insolvenzverwalter wird eine Zwangsversteigerung veranlassen, um von dem Erlös die offenen Forderungen Ihrer Gläubiger zu befriedigen.

Es gibt allerdings Möglichkeiten, wie Sie Ihre Immobilie behalten können, auch wenn Sie überschuldet sind: statt einer Privatinsolvenz gibt es auch andere Wege, um schuldenfrei zu werden. Eine nach $305 InsO staatlich anerkannte Schuldnerberatung wie AdvoNeo kann mit Ihren Gläubigern verhandeln, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und Pfändungen zu verhindern.

Schuldenfrei werden ohne Privatinsolvenz

AdvoNeo Mitarbeiterin im Gespräch
Das Team von AdvoNeo berät Sie gerne, wie Sie auch ohne Privatinsolvenz in wenigen Jahren schuldenfrei werden können.

Wenn Sie die Einschränkungen und Auflagen der Privatinsolvenz vermeiden möchten und sich keine Sorgen um Ihre Wohnung oder Miete machen möchten, ist vielleicht das außergerichtliche Verfahren der richtige Weg für Sie aus den Schulden.

Eine seriöse Schuldnerberatung kann mit Ihren Gläubigern verhandeln, um die Schuldenhöhe zu senken, einen festen Zahlungsplan auszuhandeln und Ihnen so innerhalb weniger Jahre die Schuldenfreiheit zu ermöglichen. Und das ganz ohne die Auflagen einer Privatinsolvenz.

Seriöse Schuldnerberatungen sind u.a.:

  • anwaltliche Schuldnerberatungen
  • öffentliche Schuldnerberatungen sozialer Einrichtungen (z.B. AWO, Diakonie)
  • weitere nach §305 InsO staatlich anerkannte Schulderberatungen wie AdvoNeo

Mit über 25 Jahren Erfahrungen weiß unser Expertenteam von AdvoNeo genau, wie wir am besten mit Ihren Gläubigern verhandeln müssen, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. Auch für schwierige Situationen finden wir individuelle Lösungen.

Fragen Sie heute noch an, wir beraten Sie gerne! Das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenlos.

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