11.03.25
Frau Meyer
Das Wichtigste zuerst:
Die kurze Antwort ist: Nein, wenn Sie eine Privatinsolvenz beginnen, kann Ihnen selbst mit Mietschulden die Wohnung nicht einfach so gekündigt werden. Der Grund ist: Es gibt eine Kündigungssperre für Vermieter, gesetzlich geregelt ist das in §112 InsO. Darin steht, dass weder Mietschulden noch schlechtere Vermögensverhältnisse des Mieters ein erlaubter Grund für eine Kündigung der Wohnung seitens des Vermieters sind.
Ihr Vermieter darf Ihnen also nicht kündigen, muss die fehlenden Mietzahlungen aber zur Insolvenztabelle anmelden, damit die offenen Forderungen aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können. Das heißt, wenn es bei Ihnen Lohnpfändungen oder Kontopfändungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens gibt, werden dadurch auch Ihre Mietschulden bezahlt.
Auch wenn bestehende Mietschulden in die Insolvenztabelle aufgenommen werden, müssen Sie weiterhin Miete zahlen. da die Kündigungssperre ausschließlich für Mietschulden vor Insolvenzantrag gilt. Die Zahlung übernimmt zunächst Ihr Insolvenzverwalter. Auch dieser kann nicht einfach in der Privatinsolvenz Ihre Wohnung kündigen.
Der Insolvenzverwalter hat jedoch die Möglichkeit, eine Enthaftungs- oder Freigabeerklärung nach § 109 Abs. 1 S. 2 Insolvenzordnung abzugeben, durch die Sie die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Ihr Mietverhältnis zurück erlangen.
Durch eine solche Enthaftungs- oder Freigabeerklärung erklärt Ihr Insolvenzverwalter Ihrem Vermieter, dass nach Ablauf von einer Frist von 3 Monaten Sie unter anderem wieder für die Zahlung der Miete zuständig sind. Fehlen dann zwei aufeinanderfolgende Mietzahlungen, kann Ihnen in der Insolvenz die Wohnung wegen dieser neuen Mietschulden gekündigt werden. Die Enthaftungs- oder Freigabeerklärung hat auch zur Folge, dass die offenen Forderungen Ihres Vermieters nicht durch Veräußerung der Insolvenzmasse befriedigt werden.
Der Kündigungsschutz gilt nur, wenn Sie bereits vor Insolvenzantrag in der Wohnung gewohnt haben, Ihnen die Wohnung also bereits überlassen wurde (§ 109 Abs. 2 InsO). Ansonsten steht es dem Vermieter und auch dem Insolvenzverwalter zu, unmittelbar von dem Mietverhältnis zurückzutreten. Auch vor Insolvenzantrag wirksam ausgesprochene Kündigungen oder Räumungsklagen bleiben bei Insolvenz wirksam.
Wer sich in der Privatinsolvenz befindet, ist in der Regel von einer Lohnpfändung und bzw. oder Kontopfändung betroffen. Es gibt zwar die Möglichkeit, einen Teil Ihres Geldes auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu schützen, aber es bleibt Ihnen trotzdem nur der lebensnotwendige Teil Ihres Einkommens. Dieser ist durch die Pfändungsfreigrenze geregelt (seit Juli 2024 beträgt diese 1.499,99€) und kann nur in Ausnahmefällen erhöht werden.
Von diesem Pfändungsfreibetrag müssen Sie Ihre Miete sowie alle Lebenshaltungskosten bezahlen können. Falls Ihre Wohnung zu teuer ist, sollten Sie daher darüber nachdenken, in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Achten Sie darauf, in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz keine neuen Schulden anzusammeln, sonst erhalten Sie nach Abschluss der drei Jahre möglicherweise keine Restschuldbefreiung. Aus diesem Grund sollten Sie die Kosten in Ihrem Alltag so gering halten wie möglich.
Um die Kosten in Ihrem Alltag möglichst gering zu halten, ist es wichtig, dass Sie einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausnahmen haben. Hierfür kann es helfen, wenn Sie ein Haushaltsbuch führen.
Wir bieten eine kostenlose Vorlage (Excel-Datei) zum Download an.
Prinzipiell darf Sie niemand davon abzuhalten, während der Privatinsolvenz in eine neue Wohnung umzuziehen. Aber es kann Auflagen und Schwierigkeiten mit sich bringen, während der Privatinsolvenz eine Wohnung zu finden:
Weitere Informationen und Tipps gibt es in unserem Ratgeber-Beitrag „Umzug bei Privatinsolvenz: Das müssen Sie beachten„.
Während des Insolvenzverfahrens prüft der Insolvenzverwalter ganz genau, ob Sie Wertgegenstände haben, die in die Insolvenzmasse fließen können. Auch das Inventar Ihrer Wohnung bleibt also von einer Privatinsolvenz nicht zwangsläufig unberührt.
Eine kleine Entwarnung gibt es: Lebensnotwendige Gegenstände (dazu gehören „normale“ Möbel und Kleidung) dürfen nicht gepfändet werden. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass der Insolvenzverwalter Ihre gesamte Wohnung leer räumt.
Die Ausnahme bieten Luxusgegenstände wie z.B. Designermöbel oder Designerkleidung, teurer Schmuck und Uhren oder ein teures Gemälde an der Wand. Derartige Gegenstände dürfen während des Insolvenzverfahrens gepfändet werden.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung oder ein Haus besitzen, sollten Sie es sich gut überlegen, ob Sie eine Privatinsolvenz wählen. Denn Immobilien werden i.d.R. zur Insolvenzmasse gezählt. Das heißt, der Insolvenzverwalter wird eine Zwangsversteigerung veranlassen, um von dem Erlös die offenen Forderungen Ihrer Gläubiger zu befriedigen.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, wie Sie Ihre Immobilie behalten können, auch wenn Sie überschuldet sind: statt einer Privatinsolvenz gibt es auch andere Wege, um schuldenfrei zu werden. Eine nach $305 InsO staatlich anerkannte Schuldnerberatung wie AdvoNeo kann mit Ihren Gläubigern verhandeln, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und Pfändungen zu verhindern.
Wenn Sie die Einschränkungen und Auflagen der Privatinsolvenz vermeiden möchten und sich keine Sorgen um Ihre Wohnung oder Miete machen möchten, ist vielleicht das außergerichtliche Verfahren der richtige Weg für Sie aus den Schulden.
Eine seriöse Schuldnerberatung kann mit Ihren Gläubigern verhandeln, um die Schuldenhöhe zu senken, einen festen Zahlungsplan auszuhandeln und Ihnen so innerhalb weniger Jahre die Schuldenfreiheit zu ermöglichen. Und das ganz ohne die Auflagen einer Privatinsolvenz.
Seriöse Schuldnerberatungen sind u.a.:
Mit über 25 Jahren Erfahrungen weiß unser Expertenteam von AdvoNeo genau, wie wir am besten mit Ihren Gläubigern verhandeln müssen, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. Auch für schwierige Situationen finden wir individuelle Lösungen.
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