05.02.25

Frau Meyer

Wegen Schulden Rundfunkbeitrag nicht zahlen: Geht das?

Rundfunkbeitrag nicht bezahlen (Symbolbild): liegende Person mit Radio

In diesem Beitrag erklären wir, was die Folgen sind, wenn man wegen Schulden den Rund­funk­bei­trag nicht mehr zahlen kann und wie Sie Hilfe bekommen.

Wer selbst Schul­den hat, kennt die Situ­ation viel­leicht: monat­liche Rech­nungen und lauf­ende Kosten werden durch die Rück­zahl­ungen der Schulden schnell zum Problem, so auch der Rund­funk­beitrag (früher GEZ-Gebühr). Seit der letzten Erhöhung im Jahr 2021 beträgt der Rund­funk­beitrag monatlich 18,36 Euro für eine Wohnung.

Bei einem geringen Ein­kommen und zusätzlichen Schulden kann diese Gebühr zusätzlich zu den weiteren monatlichen laufenden Kosten zu Zahlungs­schwierig­keiten führen.

Rundfunkbeitrag und GEZ: Das ist der Unterschied

Die GEZ-Gebühr war der Vorgänger des heutigen Rundfunkbeitrags. „GEZ“ war die Abkürzung für „Gebühren­einzugs­zentrale der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten“. Inzwischen ist grund­sätzlich jeder Haus­halt verpflichtet, den Rund­funk­beitrag zu zahlen. Vor dem Jahr 2013 mussten lediglich diejenigen GEZ-Gebühren zahlen, die ent­sprechende Geräte zur Nutzung des öffentlich-rechtlichen Angebots, wie z.B. einen Fern­seher oder ein Radio besaßen.

Damals gab es die Möglich­keit, den GEZ-Mitarbeiter vor der Wohnungs­tür zu ignorieren oder abzu­wimmeln und GEZ-Mahnbriefe unbeachtet zu lassen – meist ohne Kon­sequen­zen. Auch konnte man erklären, man habe keine ent­sprechen­den Empfangs­geräte und müsse deswegen nicht an die GEZ zahlen. Doch das hat sich in den letzten Jahren durch die Ein­führung des Rund­funk­beitrags geändert.

Info

Mittler­weile ist jeder Haus­halt zur Zahlung des Rund­funk­bei­trags verpflichtet, unab­hängig davon, ob im jewei­ligen Haus­halt Empfangs­geräte vorhanden sind oder nicht.

Symbolbild Rundfunkbeitrag Mischpult Radio
Die Zahlung des Rundfunkbeitrags ist deutschlandweit für jeden Haushalt verpflichtend.

Folgen: Rundfunkbeitrag nicht zahlen

Es ist möglich, dass bei Ihnen eine Zwangs­voll­streckung durch­geführt wird, wenn Sie den Rund­funk­beitrag nicht zahlen. Der Beitrags­service des öffentlich-rechtlichen Rund­funks führt, wie andere Gläubiger auch, eine Zwangs­voll­streckung zum Beispiel über den Weg der Konto­pfändung oder Lohn­pfändung durch. Deswegen sollten Sie auf keinen Fall Mahnungen oder Beitrags­bescheide mit Säumnis­zuschlägen ignorieren.

Tipp

Wenn Sie den Rundfunk­beitrag trotz Mahnungen nicht zahlen, riskieren Sie eine Pfändung. Wie viel Ihnen von Ihrem Einkommen bei einer Pfändung bleibt, können Sie ganz einfach mit unserem kostenlosen Online-Pfändungs­rechner ermitteln.

Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: der Fest­setzungs­bescheid

Wichtig: Wurde Ihnen ein Fest­setzungs­bescheid zugestellt, gelten folgende Fristen:

  • Sie haben Sie zwei Wochen Zeit, den entsprechenden Betrag zu bezahlen
  • oder Sie haben 4 Wochen Zeit, um Wider­spruch ein­zu­legen (zum Beispiel, wenn der Beitrags­service für den an­ge­gebenen Zeit­raum bereits eine Zahlung für Ihren Haus­halt erhalten hat.)

Reagieren Sie inner­halb dieser Zeit nicht, wird der Fest­setzungs­bescheid zu einem un­an­fecht­baren, voll­streck­baren Titel. Mit diesem kann der Beitrags­service dann die Pfändung veranlassen oder Sie bekommen Besuch vom Gerichts­voll­zieher.

Prüfen Sie, ob die Beitrags­zahlungen berechtigt sind. Menschen, die in einer Wohn­gemein­schaft leben (oder z. B. Partner, die zusammenleben), müssen bei­spiels­weise nur einmal zahlen. Un­ab­hängig davon, wie viele Menschen in einem Haus­halt leben, muss pro Haus­halt nur einmal gezahlt werden.

Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag Befreiung von Beitragspflicht
In bestimmten Fällen ist eine Befreiung möglich, sodass Sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen müssen.

In Aus­nahme­fällen ist es möglich, eine Er­mäßi­gung oder sogar eine Befreiung vom Rund­funk­bei­trag zu bekommen. Prüfen Sie daher, ob Sie die Vor­aus­setz­ungen für eine Befreiung (z.B. Bürger­geld (ehemals Arbeits­losen­geld II oder Hartz IV), leer­ste­hende Wohnung, BAföG) oder Ermäßigung (z.B. gesund­heit­liche Gründe) erfüllen. Den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung und weitere In­for­mationen finden Sie hier:

Wer mit den Zahlungen des Beitrags nicht hinter­her kommt, kann auch eine Raten­zahlung mit dem ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service verein­baren. Jedoch nur, wenn nicht bereits voll­streckt wird. Vor der Voll­streck­ung gibt es außerdem die Mög­lich­keit einer Stundung oder Einigung durch einen außer­gericht­lichen Ver­gleich.

Schulden durch Rund­funk­beitrag? AdvoNeo kann Ihnen helfen

AdvoNeo Experten bei außergerichtlicher Verhandlung im Gespräch
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Wenn Sie mit Ihren Schulden und den monat­lichen Kosten und Raten über­fordert sind, zögern Sie nicht, sich recht­zeitig Hilfe zu suchen. In vielen Fällen ist es noch nicht zu spät, eine drohende Zwangs­voll­streckung ab­zu­wenden.

Wenn Sie also merken, dass Sie sich den monat­lichen Rund­funk­bei­trag aufgrund Ihrer Schulden nicht mehr leisten können, ist es höchste Zeit, zu handeln. Die Ver­braucher­zentrale hilft Ihnen zum Beispiel kosten­los bei der Frage, ob Sie zahlungs­pflichtig sind oder nicht. Infor­mationen zu den Beratungs­wegen finden Sie auf der Seite der Ver­braucher­zentrale Berlin.

Haben Sie neben den Schulden beim Beitrags­service weitere Geld­probleme, also auch Schulden bei anderen Gläubigern, benötigen Sie einen Plan für eine Schulden­regu­lierung. Am besten wenden Sie sich hierfür an eine seriöse und nach §305 InsO staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle.

Als anerkannte und erfahrene Schuldner­beratung hilft die AdvoNeo Schuldner­beratung verschul­deten Menschen dabei, den für Sie best­möglichen Weg aus den Schulden zu finden und arbeitet hierfür individuelle Lösungen für jede Schulden­situation aus.

Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Weg aus den Schulden aus­sehen könnte, kontakt­ieren Sie uns gerne über unser Online-Formular. Das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenlos. Jetzt anfragen!

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