06.03.25

Frau Meyer

Zwangsvollstreckung: Die 10 wichtigsten Fragen

FAQ buntes Fragezeichen (Symbolbild) wichtige Fragen Zwangsvollstreckung

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Zwangs­voll­streckung.

Was ist eine Zwangs­voll­streckung?

Zwangs­voll­streckung bedeutet, dass Gläubiger staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, um offene Forderungen beim Schuldner durchzusetzen (zum Beispiel durch eine Lohn­pfändung).

Der Gläubiger setzt seinen (Zahlungs-)­anspruch also gegen den Willen des Schuldners mit Hilfe der Gerichte und des Gerichts­voll­ziehers durch. Dabei muss es nicht immer um Geld gehen, auch die Räumung einer Wohnung kann Gegen­stand des Anspruchs sein.

Zu einer Voll­streckung kommt es meistens dann, wenn diese Forderungen auch nach (mehrfacher) Mahnung nicht gezahlt wurden. Sie ist in der Regel die letzte Maßnahme, die Gläubiger er­greifen, um an ihr Geld zu kommen.

Für eine Zwangs­voll­streckung benötigt ein Gläubiger einen sogenannten vollstreckbaren Titel, den er beim Gericht be­an­tragen kann und der ihn berechtigt, Zwangs­vollstreckungs­maßnahmen (z.B. Kontopfändung) durch­führen zu lassen. Voll­streckt werden darf aber auch aus notariellen Urkunden, gerichtlich ge­schlossenen Vergleichen und Zahlungs­bescheiden einer Behörde (z.B. Steuer­bescheid).

Gesetzlich ist das Thema Zwangs­voll­streckung im 8. Buch der Zivil­prozess­ordnung (ZPO) geregelt.

Wie ist der Ablauf einer Zwangs­voll­streckung?

Einen allgemein gültigen Ablauf gibt es während der Zwangs­vollstreckung nicht. Das Vorgehen unterscheidet sich je nach Vollstreckungs­maßnahme. Bevor es zur Zwangs­vollstreckung kommt, ist der Ablauf in der Regel der gleiche:

Wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, erhalten Sie als erstes eine Zahlungs­erinnerung oder Mahnung – der Unterschied liegt hierbei nur in der Ausdrucksweise, rechtlich gesehen haben sie dieselbe Funktion. Meistens schicken Gläubiger zwei oder drei Mahnungen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Ab der zweiten Mahnung können Mahn­gebühren anfallen. In der Regel betragen diese ca. 2 bis 3 Euro.

Sollte keine der Mahnungen zum Eingang einer Zahlung geführt haben, kann der Gläubiger einen Mahn­bescheid beim zuständigen Gericht be­an­tragen. Sobald Ihnen der Mahn­bescheid zugestellt wurde, haben Sie 2 Wochen Zeit für einen Widerspruch – falls die Forderung des Gläubigers unbegründet ist.

Bei ausbleibendem Widerspruch kann der Gläubiger nach den 2 Wochen einen Voll­streckungs­bescheid be­an­tragen. Bei Erfolg bedeutet dies, dass der Gläubiger einen Titel gegen Sie erwirkt hat und somit die Grundlage für die anschließende Zwangs­voll­streckung. (Er kann auch eine Klage einreichen, um ein Urteil zu erwirken.)

Grafik Gerichtsvollzieher 5 Schritte zur Zwangsvollstreckung: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung.
Ablauf der Zwangsvollstreckung in 5 Schritten: von unbezahlten Rechnungen über Mahnungen, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Die Zwangs­vollstreckung läuft bereits - kann man jetzt noch etwas dagegen tun?

Ja, es ist nie zu spät etwas gegen Schulden zu tun.

Wenn bereits vollstreckt wird, ist es ratsam, sich fachkundige Unterstützung zu holen. Als staatlich anerkannte Schuldner­beratungsstelle nach §305 InsO hat AdvoNeo langjährige Erfahrung darin, außer­gerichtlich mit Gläubigern zu verhandeln, um auch bei einer bereits laufenden Zwangs­voll­streckung noch zu helfen.

Bei der Konto­pfändung zum Beispiel versuchen wir immer, diese schnellst­möglich ruhend zu stellen, indem wir direkt nach der Beauftragung mit dem pfändenden Gläubiger in Verhandlung treten. Bei entgegen­kommenden Gläubigern wird die Pfändung „pausiert“ und Sie können Ihre Schulden mit einem Teil einer zuvor vereinbarten monatliche Rate zurückzahlen.

Wie kann man eine angekündigte Zwangsvollstreckung noch verhindern?

Wenn eine Zwangs­vollstreckung, wie z.B. eine Pfändung, angekündigt wurde, sollten Sie schnell handeln und sich professionelle Hilfe suchen, denn es gilt Fristen einzuhalten. Sie können gegen eine Vollstreckung unter gewissen Voraussetzungen gerichtlich vorgehen oder versuchen, mit Ihren Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen

 

AdvoNeo hilft Ihnen als nach §305 InsO staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle dabei, die Rechtmäßigkeit der Zwangs­vollstreckungs­maßnahme zu überprüfen und eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen, um somit eine Zwangs­vollstreckung zu verhindern, ohne das gerichtliche Schritte eingeleitet werden müssen.

Mitarbeiter im Gespräch AdvoNeo Experte Hilfe bei Schulden
Eine professionelle Schuldnerberatung wie AdvoNeo kann Sie unterstützen, indem sie mit Ihren Gläubigern verhandelt.

Wie lange dauert eine Zwangsvollstreckung?

Eine Zwangs­vollstreckungs­maßnahme dauert in der Regel so lange an, bis die Schulden beim voll­streckenden Gläubiger vollständig beglichen sind. Also auch, wenn die vereinbarte Rück­zahlungs­summe aus einem außer­gerichtlichen Vergleich abbezahlt ist. Die genaue Dauer hängt von der jeweiligen Situation des Schuldners ab. Dabei spielen zum Beispiel das Vermögen, die Höhe der Schuldsumme und die Art der Zwangs­voll­streckung eine Rolle.

Beispiel
Bei einer Konto­pfändung gibt es einen Pfändungsfreibetrag (auf dem Pfändungsschutzkonto), der nicht gepfändet werden darf. Der Gläubiger kann also nur das Geld, welches über diesen Betrag hinausgeht, pfänden. Bei einer hohen Schuldsumme kann sich eine solche Pfändung also über mehrere Monate hinziehen.

 

Bei einer drohenden oder bestehenden Konto­pfändung benötigen Sie ein Pfändungs­schutz­konto, um den unpfändbaren Betrag behalten zu können.

Wer trägt die Kosten einer Zwangsvollstreckung?

Die Kosten für eine Zwangs­voll­streckung muss der Schuldner tragen (der Gläubiger muss diese vorstrecken). Kosten sind zum Beispiel Gebühren für den Gerichts­vollzieher, der eine Sachp­fändung voll­streckt oder Kosten, die für die Be­an­tragung des Titels vor Gericht angefallen sind.

Die Kosten der Zwangs­voll­streckung sind in § 788 ZPO geregelt.

Welche Arten von Zwangsvollstreckung gibt es?

Es gibt verschiedene Zwangs­voll­streckungs­maßnahmen, die sich in folgende Kategorien unterteilen lassen:

  • Pfändung – Pfändung von Geld (Konto– oder Lohn­pfändung) oder Pfändung von Sachen (Sachpfändung)
  • Zwangs­versteigerung – Versteigerung der Immobilie des Schuldners und somit dauerhafter Entzug des Eigentums (Erfahren Sie, was Sie tun können, um Ihre Immobilie zu behalten)
  • Zwangsräumung – Räumung der Wohnung durch den Gerichts­vollzieher z.B. aufgrund von Miet­schulden und einer daraus resultierenden Wohnungs­kündigung

Was sind die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung?

Damit ein Gläubiger zwangs­vollstrecken (also z.B. pfänden) darf, müssen folgenden 3 Punkte erfüllt sein:

  • Titel – Es muss zwingend ein voll­streckungs­fähiger Titel (z.B. in Form eines Vollstreckungs­bescheids oder gericht­lichen Urteils) oder ein anderer Titel (notarielle Urkunde, Bescheid einer Behörde) vorliegen.
  • Klausel – Der Vollstreckungs­titel muss eine sogenannte Vollstreckungs­klausel enthalten. Diese Klausel bescheinigt dem Gläubiger, dass er die Zwangs­vollstreckung durchführen oder veranlassen darf.
  • Zustellung – Der zuvor erwirkte Titel muss dem Schuldner entweder vor, oder mit Beginn der Voll­streckung zugestellt worden sein.

Tipp: Vollstreckungsbescheid

Ein Gerichts­urteil wird vom Gericht direkt zugestellt, bei anderen Titeln muss sich der Gläubiger selbst um die Zustellung kümmern – also den zuständigen Gerichts­vollzieher damit beauftragen.

 

Beim Voll­streckungs­bescheid hat er die Wahl und kann die Voll­streckung auch selbst durchführen.

Was ist die Vermögensauskunft bei einer Zwangsvollstreckung?

Wenn der Gläubiger gegen Sie einen Titel erwirkt hat (Voraus­setzung für eine Zwangs­voll­streckung), kann er einen Gerichts­voll­zieher damit beauftragen, Ihnen die Vermögens­auskunft (früher eides­stattliche Versicherung) ab­zunehmen. Oftmals wird diese von Gläubigern genutzt, die zuvor erfolglos versucht haben beim Schuldner zu pfänden.

Durch die Vermögens­auskunft kann der Gläubiger herausfinden, ob es beim Schuldner „noch etwas zu holen gibt“. Denn in dem Formular müssen detaillierte und vor allem wahrheits­gemäße Angaben zu den Einkommens- und Vermögens­verhältnissen gemacht werden (z.B. Existenz von mehr als einem Konto). Die Richtigkeit und Voll­ständig­keit der Aus­kunft muss der Schuldner eides­stattlich ver­sichern.

Gibt es einen SCHUFA Eintrag wegen der Zwangsvollstreckung?

Ja. Maßnahmen der Zwangs­voll­streckung gehören zu den sogenannten „Negativmerkmalen„.

Damit der negative Eintrag bei der SCHUFA wieder gelöscht werden kann, müssen die offenen Forderungen beglichen worden sein. Also müssen entweder die Schulden voll­ständig bezahlt oder die verhandelte Rückzahlungs­summe aus dem außer­gerichtlichen Vergleich abbezahlt worden sein.

Weitere Informationen darüber, welche Daten die SCHUFA wie lange über Sie speichert und was Sie tun können, können Sie in unserem Beitrag „SCHUFA Löschfristen: Das passiert mit Ihren Daten„.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wir arbeiten stets daran, unsere Beiträge zu verbessern und freuen uns über jede Rückmeldung. Wenn Sie eine andere Frage haben, die in der Liste mit den wichtigsten Fragen nicht aufgeführt ist, können Sie uns gerne per Mail kontaktieren:

[email protected]

Kapitel