Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.

    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.

    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Geldschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.

    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungsbescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen niemals einfach Werbung ohne ähnliches zukommen lassen.


































    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Kontopfändung - was tun?

    Kontopfändung Konto gesperrt EC-Karte abgelehnt Schuldnerberatung


    Wenn bei Ihnen das Konto gepfändet wird oder eine Kontopfändung angedroht wurde, gilt es schnell zu handeln.

    AdvoNeo hilft Ihnen sofort bei Kontopfändung

    AdvoNeo Schuldnerberatung Kontakt aufnehmen

    Wenn bei Ihnen eine Kontopfändung droht oder bereits durchgeführt wird, hilft AdvoNeo Ihnen durch:

    • Prüfung auf Rechtmäßigkeit der Pfändung - eine gleichzeitige Konto- und Gehaltspfändung ist zum Beispiel nicht zulässig
    • Sicherung Ihres monatlichen Sockelfreibetrags von mindestens 1.402,28€
    • Außergerichtliche Verhandlungen mit Ihren Gläubigern mit dem Ziel die Pfändung ruhend zu stellen und nach erfolgreicher Entschuldung aufzuheben
    • Bekämpfung der Ursache Ihrer Pfändung - Wir helfen Ihnen schuldenfrei zu werden.
    Kontakt aufnehmen

    AdvoNeo kann Sie schnell unterstützen und hat Erfahrung darin, im Rahmen der Schuldenregulierung Hilfe bei Kontopfändung zu leisten. So ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass noch ein Gläubiger ebenfalls eine Kontopfändung veranlasst.

    Unser oberstes Ziel ist es immer, dass unsere Mandanten am Ende ohne Insolvenz schuldenfrei sind.

    Kontopfändung Ablauf und Erläuterungen

    Wer seine Schulden nicht zahlen kann, setzt sich der Gefahr der Kontopfändung durch Gläubiger aus. Bei der Kontopfändung handelt es sich um eine Maßnahme der Zwangs­voll­streckung nach den §§ 828 ff. ZPO (Zivilprozessordnung).

    Voraussetzung der Kontopfändung ist zunächst ein Schuld­verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Kommt der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Gläubiger einen Titel auf Zahlung der Schulden erwirken. Mit diesem kann der Gläubiger im Rahmen der Zwangs­voll­streckung nunmehr bei dem zuständigen Gericht einen Pfändungs- und Überweisungs­beschluss (PfÜB) gemäß § 829 ZPO beantragen.

    Dieser Beschluss führt meist zur Kontosperrung des Schuldners.

    Haben Sie kein Pfändungs­schutz­konto, können Gläubiger durch eine Konto­pfändung je nach Forderungs­höhe Ihre gesamten Einnahmen und Ihr Erspartes pfänden.

    Beispiel Ablauf

    Norbert W. schuldet der Inkasso GmbH einen Betrag von 4.500 €.

    Nun hat Norbert W. gerade sein Gehalt bekommen und seine Finanzlage sieht wie folgt aus:

       1.800 € Nettoeinkommen
    + 1.000 € Erspartes
    = 2.800 € Guthaben auf dem Girokonto

    Die Inkasso GmbH erwirkt bei seiner Hausbank einen Pfändungs- und Überweisungs­beschluss (PfÜB) für die Schuld­summe. Norbert W. hat nichts unter­nommen, da er hofft, die Summe irgendwann zurück­zahlen zu können. Daher führt die Bank die Forderungs­summe an die Inkasso GmbH ab.

        2.800 € Kontostand
    -  4.500 € Pfändung der Schuldsumme
    =         0 € auf dem Girokonto
        1.700 € offene Restforderung

    Dadurch, dass Norbert W. nicht genügend Guthaben auf seinem Konto hatte, bleibt eine Restforderung bei der Inkasso GmbH offen. Nicht nur sein Erspartes ist weg, auch die regel­mäßigen Kosten für den Monat (Miete, Strom, Versicherungen,...) kann er nicht mehr zahlen. Ohne Pfändungsschutzmaßnahmen werden auch im Folgemonat seine Einnahmen gepfändet werden.

    Konto­pfändung aufheben

    Wenn die Pfändung bereits läuft, haben Sie selbst nicht mehr die Möglichkeit diese rückgängig zu machen. Nur der pfändende Gläubiger kann eine bestehende Kontopfändung aufheben.

    In der Regel wird die Konto­pfändung von Seiten des Gläubigers erst dann auf­gehoben, wenn die offene Forderung vollständig beglichen ist. Daher verfolgt AdvoNeo das Ziel, eine Raten­zahlung mit dem Gläubiger zu vereinbaren und individuelle Maßnahmen zu ergreifen, wie z.B. die Pfändung ruhend zu stellen.

    Durch diese Maßnahmen zur Klärung der Pfändung erhalten Sie wieder Zugriff auf Ihre Einnahmen, spätestens am Ende der Schuldenregulierung wird die Kontopfändung durch den Gläubiger aufgehoben und Sie können Ihr schuldenfreies Leben genießen.

    Kontopfändung aufheben

    Werden Sie unser Mandant oder unsere Mandantin und wir können als anwaltliche Schuldner­beratung bei einer bestehenden Konto­pfändung Hilfe leisten oder eine drohende Konto­pfändung abwenden.

    Rufen Sie uns gerne an:
    040 23 88 10 10

    oder schicken Sie uns eine Online-Anfrage

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen zum Pfändungs­schutz­konto (P-Konto) und zur Konto­pfändung, wie zum Beispiel zu den Voraussetzungen, finden Sie in unserem Ratgeber.

    Kontopfändung