13.03.25

Frau Meyer

Die SCHUFA Auskunft: Das müssen Sie wissen

lächelnder Mann mit positiver SCHUFA Selbstauskunft in grünem Pullover

Das Wichtigste zuerst:

  • Eine SCHUFA-Auskunft („SCHUFA-BonitätsCheck“) kann kostenpflichtig auf der Website der SCHUFA beantragt werden
  • Diese Auskunft spielt im Alltag eine große Rolle, z.B. bei der Wohnungssuche. Vermieter setzen oft eine positive SCHUFA-Auskunft voraus.
  • Die SCHUFA speichert positive sowie negative Merkmale zur Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern. Diese haben jeweils unterschiedliche Löschfristen und können Konsequenzen mit sich bringen
  • Sie können einmal pro Jahr eine kostenlose Kopie der Daten, die die SCHUFA über Sie gespeichert hat, anfordern – darin steht auch, ob es negative Einträge über Sie gibt

Was ist eine SCHUFA Auskunft?

Die SCHUFA-Auskunft ist ein Dokument, das Auskunft über Ihre Zahlungsfähigkeit (Bonität) geben soll. Sie ist auch als SCHUFA-Selbstauskunft oder SCHUFA-Bonitätsauskunft oder SCHUFA-BonitätsCheck bekannt. Die SCHUFA sammelt zahlreiche Daten über Verbraucher, um einen sogenannten SCHUFA-Score oder Bonitäts-Score zu errechnen – der bestmögliche Score beträgt 100%. Je näher Ihr Score an diesem Ergebnis ist, desto besser ist Ihre Zahlungsfähigkeit.

Unternehmen, Banken, Vermieter und weitere mögliche Geschäftspartner nutzen die SCHUFA-Auskunft gerne vor dem Abschluss von Miet- oder Kreditverträgen. Personen mit einer schlechten SCHUFA-Auskunft bzw. einem niedrigen Score werden häufig abgelehnt.

SCHUFA Auskunft ausgedruckt auf Schreibtisch
Die kostenpflichtige SCHUFA-Auskunft kann online bei der SCHUFA beantragt werden und kann z.B. vom Mieter als weitere Sicherheit neben einer Selbstauskuft dem Vermieter überreicht weden.

SCHUFA Auskunft online beantragen: So geht's

Die SCHUFA bietet auf Ihrer Website verschiedene kostenpflichtige Services an. Am bekanntesten ist die SCHUFA-Bonitätsauskunft, die per Download als PDF oder aus ausgedruckte Version per Post angeboten wird. Was viele Menschen nicht wissen: Einmal pro Jahr darf man laut Gesetz eine kostenlose Datenkopie über die eigenen Daten, die die SCHUFA über Sie speichert, anfordern. Dieses Dokument sieht optisch weniger schön aus, enthält aber praktisch dieselben Daten wie die offizielle SCHUFA Auskunft.

Kostenlose SCHUFA-Auskunft (Datenkopie) anfordern

Durch die Daten­schutz-Grund­verordnung (DSGVO) haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Auskunft von jedem Unternehmen, jeder natürlichen Person und jeder Behörde, die Daten über Sie speichert oder sonst wie verarbeitet. Die Auskunft enthält gemäß Art. 15 DSGVO unter anderem:

  • die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
  • den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
  • den Zweck der Speicherung.

Auch die SCHUFA ist verpflichtet, auf Ihren Wunsch einmal pro Jahr alle über Sie gespeicherten Daten herauszugeben. Die Datenkopie bzw. Selbstauskunft können Sie kostenlos auf der Website der SCHUFA beantragen. Sie kommt einer kostenlosen SCHUFA-Auskunft gleich – optisch ist sie weniger schön als das offizielle Dokument, enthält aber ebenso alle Daten über Ihre Zahlungsfähigkeit.

 

Vorteile der kostenlosen Datenkopie

Diese kostenlose Datenkopie der SCHUFA kann hilfreich sein, wenn Sie sich selbst einen Überblick über Ihre Daten verschaffen wollen – oder herausfinden wollen, ob negative Daten über Sie gespeichert wurden.

Wenn Sie Schulden haben, aber nicht genau wissen, wie hoch diese sind und wer Ihre Gläubiger sind, kann der Blick in die SCHUFA-Auskunft einen ersten Überblick über Ihre finanizelle Situation bieten. Weitere Informationen, wie Sie einen Überblick über Ihre Schulden bekommen, können Sie in unserem Ratgeberbeitrag „Wie finde ich heraus, wo ich überall Schulden habe?“ nachlesen.

Tipp: Kostenlose Selbstauskunft

Die kostenlose SCHUFA Selbstauskunft enthält viele persönliche Informationen, die nur für Sie selbst bestimmt sind. Wenn Sie einen SCHUFA-Auszug an Dritte (zum Beispiel Vermieter) weitergeben, sollten Sie die Bonitätsauskunft verwenden. Zwar ist diese kostenpflichtig, sie enthält jedoch eine für die Weitergabe geeignete Version.

Was steht in der SCHUFA-Auskunft?

Grundsätzlich stehen personenbezogene Daten immer in der SCHUFA-Auskunft wie z.B. Name, Geburtsdatum und Adresse. Außerdem werden Merkmale wie z.B. bestehende Girokonten, Kredite, Kreditkarten und Handyverträge gespeichert – all diese gelten grundsätzlich als positive Merkmale.

Aber auch negative Merkmale werden in der SCHUFA-Auskunft gespeichert und können potenziell Ihren BonitätsScore verschlechtern. Beispielsweise titulierte Forderungen, Mahnbescheide oder ein laufendes Insolvenzverfahren können Ihren Score stark verschlechtern.

All diese Merkmale haben eigene Löschfristen und können nicht einfach so auf Wunsch des Verbrauchers entfernt werden, es sei denn, sie sind falsch oder veraltet. Wie lange die jeweiligen Löschfristen sind und welche Daten die SCHUFA über Sie speichern darf, erfahren Sie in unserem Ratgeberbeitrag „SCHUFA Löschfristen: Das passiert mit Ihren Daten„.

Negative SCHUFA-Einträge vermeiden

Gerichtsvollzieher Termin absgen - ratloser Mann mit Handy möchte Termin verschieben
Negative SCHUFA-Einträge können sich sehr stark auf Ihren Alltag auswirken, von Online-Bestellungen hin bis zur Kreditvergabe.

Es ist nicht möglich, die SCHUFA daran zu hindern, auch negative Daten über Sie zu speichern – als Wirtschaftsauskunftei hat sie nach Artikel 6 der DSGVO ein berechtigtes Interesse. Was Sie tun können, ist darauf zu achten, vorsichtig mit Ihrem Geld zu haushalten, Rechnungen sofort zu bezahlen, und im Allgemeinen zu versuchen, Schulden zu vermeiden. Auch wenn das oft leichter gesagt als getan ist – wenn Sie der SCHUFA keinen Anlass geben, negative Daten über Sie zu sammeln, werden Sie auch keine negative Bonität bekommen. Was Sie selbst dazu beitragen können, auch mit geringem Einkommen nicht in die Schuldenfalle zu geraten, erklären wir in unserem Ratgeberbeitrag „Tipps: So können Sie Schulden vermeiden“ nachlesen.

Doch selbst wenn die SCHUFA bereits negative Merkmale über Sie gespeichert hat, dürfen diese nicht für immer online stehen bleiben: nach den festgelegten Löschfristen ist auch die SCHUFA verpflichtet, diese Daten zu löschen.

Finanzielle Schwierigkeiten? Hier bekommen Sie Hilfe

Mitarbeiter im Gespräch AdvoNeo Experte Hilfe bei Schulden
Eine professionelle Schuldnerberatung wie AdvoNeo kann Ihnen helfen, Ihre Schulden loszuwerden und so langfristig Ihre Bonität zu verbessern.

Wenn Sie merken, dass Sie Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können und Angst vor den Auswirkungen einer negativen SCHUFA-Bonität haben, sollten Sie sich frühzeitig Hilfe suchen. Eine professionelle Schuldnerberatung kann Ihnen dabei helfen, Ihre Schuldensituation wieder in den Griff zu bekommen und möglichst schnell schuldenfrei zu werden.

Einen negativen SCHUFA-Eintrag können Sie zwar vor Ablauf der Löschfristen nicht loswerden, aber Sie können selbst dazu beitragen, dass keine weiteren Einträge hinzukommen. Beispielsweise mit einer außergerichtlichen Einigung mit Ihren Gläubigern kann eine Schuldnerberatung wie AdvoNeo Ihnen weitere Konsequenzen ersparen (wie z.B. ein Mahnverfahren oder eine Zwangsvollstreckung mit Kontopfändung).

Durch die Verhandlungen mit den Gläubigern kann in den meisten Fällen die Höhe der Schulden gesenkt werden und ein fester Zahlungsplan zur Rückzahlung der Schulden in tragbaren monatlichen Raten ausgehandelt werden. Außerdem können Sie mit diesem Verfahren eine Privatinsolvenz vermeiden, da diese einen negativen SCHUFA-Eintrag mit sich ziehen würde.

Als staatlich anerkannte Schuldnerberatung nach §305 InsO wissen wir bei AdvoNeo genau, wie wir mit den Gläubigern verhandeln können, um für Sie in Ihrer individuellen Situation das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Kontaktieren Sie uns gerne – das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenlos.

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