06.06.25

Herr Bening

Entschuldung statt Umschuldung!

Entschuldung statt Umschuldung!

Wir alle kennen die Lock­angebote, mit denen Banken und Kredit­institute neue Kredite verkaufen wollen. Sie empfehlen nicht selten die Ablösung bestehender Kredite mit einem neuen Kredit, der dann ggf. auch wieder einen neuen finanziellen Frei­raum verspricht. Umschuldung nennt man das dann und natürlich ist man mit solchen Maß­nahmen seine Schulden nicht etwa los. Im Gegenteil. Oft wächst die tat­sächliche Schuld­summe noch an, weil zu Gunsten kleinerer Monats­raten deutlich längere Lauf­zeiten entstehen inkl. eines insgesamt anwachsenen Zins­anteils.

Wenn man so will, ist Umschuldung den Schulden­berg von einem Haufen zum anderen zu schaufeln – zwar mit anderen Konditionen, die aber, wenn man nicht aufpasst, nicht besser oder sogar schlechter sind, als vorher.

Was tun wenn die Raten der Kredite zu hoch sind?

Bei Zahlungs­problemen ist es also erst einmal ratsam, recht­zeitig mit den bestehenden Kredit­gebern zu sprechen. Bereits zu diesem Zeit­punkt ist es sinnvoll, eine Schuldnerberatung mit den Ver­handlungen zu beauftragen. Möglicherweise erlaubt der Vertrag eine zeit­weise Stundung oder die Raten können über einen bestimmten Zeit­raum ausgesetzt werden, ohne dass der Kredit­vertrag gekündigt wird. Viele Banken und andere Kredit­geber sind zu solchen Gesprächen und Verhandlungen bereit.

Ist es aber absehbar, dass die Kredit­last auch über einen längeren Zeitraum nicht mehr getragen werden kann, was durch plötzliche Arbeits­losigkeit, durch Krankheit, die Folgen einer Scheidung oder andere Schuldenarten ent­stehen kann, dann spricht man von Überschuldung. Die Einnahmen reichen in dem Fall nicht mehr aus, um die Ausgaben und Raten­zahlungen zu decken, sodass eine monatliche Lücke besteht.

Dieser Überschuldungs­zustand bedeutet nun aber noch nicht, dass zwingend ein Privat­insolvenz­verfahren folgen muss. Oft ist der Weg in die Privatinsolvenz nämlich vermeid­bar, wenn die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.

Warum sollten Gläubiger frei­willig auf einen Teil der Forderung verzichten?!

Die Antwort darauf ist ganz nüchtern und kauf­männisch. Weil sie dadurch voraus­sichtlich einen Teil ihres Geldes zurück­bekommen, was im Fall eines Insolvenz­verfahrens des Schuldners mit an­schließender Rest­schuld­befreiung eben nicht sicher ist. Es ist also bis zu einem bestimmten Punkt auch im Interesse des Gläubigers, bei seinem Kunden eine Privatinsolvenz zu verhindern und ihm bei seinen Entschuldungs­versuchen entgegen­zukommen.

Diese Verhandlungen, die eine Schuldnerberatung für ihre Mandanten durch­führen wird, beinhalten große Chancen für den Schuldner. Einerseits kann die Privatinsolvenz wirksam verhindert werden, andererseits bedeutet ein erfolgreich durch­geführter Vergleich durch eine Schuldnerberatung immer eine spürbare Redu­zierung der Gesamt­schulden und macht den Weg für echte Entschuldung frei.

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