15.09.25
Frau Bening
Immer mehr Deutsche investieren in Immobilien im Ausland – sei es die Ferienwohnung an der Costa del Sol, das Haus in Italien oder eine Kapitalanlage in Osteuropa. Der Gedanke liegt nahe: Sonne, Erholung, Wertsteigerung. Für viele ist es auch ein Stück Altersvorsorge oder ein Prestigeobjekt.
Doch was passiert, wenn die wirtschaftliche Situation kippt? Arbeitslosigkeit, Krankheit oder ein unerwarteter Einnahmeverlust können dafür sorgen, dass die Finanzierung ins Wanken gerät. Und spätestens dann stellt sich die Frage: Ist eine Immobilie im Ausland vor deutschen Gläubigern sicher?
Die klare Antwort lautet: Nein. Auch eine Auslandsimmobilie kann in ein Insolvenzverfahren fallen oder von Gläubigern verwertet werden. Die rechtlichen Wege sind zwar unterschiedlich – innerhalb der EU einfacher, außerhalb teils komplex –, doch ein sicherer Hafen ist eine Ferienimmobilie nie.
Eine Immobilie im Ausland ist Teil des Vermögens und daher grundsätzlich nicht vor dem Zugriff von Gläubigern oder Insolvenzverwaltern geschützt (Europäische Insolvenzverordnung (EU-Verordnung 2015/848) (EU-Regeln für grenzüberschreitende Insolvenzverfahren))
Damit zeigt sich: Auch im Ausland ist man mit einer Immobilie nicht automatisch vor Vollstreckung geschützt.
Dass Immobilien im Ausland zu einer finanziellen Belastung werden, passiert häufiger, als viele denken.
Eine Privatinsolvenz in Deutschland umfasst das gesamte Vermögen – auch Immobilien im Ausland.
Innerhalb der EU
Außerhalb der EU
Der Ablauf folgt meist einem typischen Muster:
Viele unterschätzen die laufenden Belastungen, die auch ohne Kredit entstehen.
All das kann die Kalkulation kippen – besonders, wenn die Einnahmen oder Rücklagen wegbrechen.
Kommunikation mit Gläubigern
Wer frühzeitig Kontakt aufnimmt, kann oft Raten stunden oder reduzieren. Banken sind gesprächsbereit, solange noch eine Chance auf Rückzahlung besteht.
Verkauf statt Versteigerung
Ein freiwilliger Verkauf bringt meist deutlich höhere Erlöse als eine Zwangsversteigerung. So lässt sich vermeiden, dass Schulden übrigbleiben.
Vermietung
Kurz- oder langfristige Vermietung kann Einnahmen sichern. Vor allem Ferienhäuser lassen sich saisonal gut vermieten – sofern man den organisatorischen Aufwand nicht scheut.
Umschuldung
Manchmal ist es möglich, im Ausland günstigere Kreditbedingungen zu erhalten. Das kann die Belastung senken, ist aber mit Risiken verbunden, wenn Wechselkurs oder Zinsumfeld unsicher sind.
Professionelle Beratung
Gerade bei internationalen Fragen ist Unterstützung durch Schuldnerberatungen oder spezialisierte Anwälte sinnvoll. Sie kennen die rechtlichen Wege und können vor voreiligen Schritten schützen.
Herr M., 55, kaufte mit seiner Frau vor 12 Jahren ein Ferienhaus an der Costa Blanca in Spanien. Finanziert wurde der Kauf über einen Kredit einer deutschen Bank. Lange lief alles problemlos – bis Herr M. seinen Job verlor und die Raten für das Ferienhaus nicht mehr zahlen konnte.
Die Bank forderte die offenen Beträge an und drohte mit Zwangsversteigerung. Herr M. hoffte, dass die spanische Immobilie „außer Reichweite“ sei. Doch über den Europäischen Vollstreckungstitel setzte die Bank ihre Forderungen auch in Spanien durch.
In letzter Minute entschloss sich Herr M. zum freihändigen Verkauf. Zwar lag der erzielte Preis unter den Erwartungen, dennoch konnte er mit dem Erlös die Restschuld begleichen und eine Insolvenz vermeiden. Heute sagt er: „Hätte ich früher reagiert, wäre der Verlust geringer gewesen.“
Ja. Über den Europäischen Vollstreckungstitel können deutsche Urteile in Spanien vollstreckt werden.
Ja. Auch Auslandsimmobilien gehören zur Insolvenzmasse und werden in der Regel verwertet.
Das wäre ein Verstoß gegen die Pflicht zur vollständigen Offenlegung. Konsequenz: Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung und mögliche Versagung der Restschuldbefreiung.
Grundsätzlich ja, aber das Verfahren der Verwertung richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes.
Hier hängt es von bilateralen Abkommen ab. In manchen Ländern ist die Durchsetzung aufwendig, aber nicht ausgeschlossen.
Davon ist abzuraten. Schenkungen oder Übertragungen können vom Insolvenzverwalter angefochten und rückgängig gemacht werden.
Ja, eine Vermietung kann kurzfristig Einnahmen schaffen. Allerdings decken diese oft nicht die gesamten Kosten.
Ja. Einnahmen aus Vermietung müssen auch in Deutschland versteuert werden. Zudem gelten die Steuerregeln des jeweiligen Landes.
Ja. Sie kann erste Strategien aufzeigen und den Kontakt zu spezialisierten Anwälten herstellen.
Eine Immobilie im Ausland ist für viele ein Lebenstraum. Doch wer in Deutschland in finanzielle Schwierigkeiten gerät, muss wissen: Auch das Ferienhaus oder die Kapitalanlage im Ausland ist nicht vor dem Zugriff von Gläubigern oder Insolvenzverwaltern geschützt.
Der entscheidende Faktor ist das rechtzeitige Handeln. Wer frühzeitig mit Banken spricht, alternative Finanzierungen prüft oder den Verkauf vorbereitet, hat mehr Kontrolle und kann Verluste minimieren. Wer zu lange wartet, riskiert eine Zwangsversteigerung unter Wert.
Eine Auslandsimmobilie kann ein Gewinn fürs Leben sein – doch sie darf nie als unantastbare Sicherheit betrachtet werden. Nur mit realistischer Planung und professioneller Beratung bleibt sie ein Segen statt einer Schuldenfalle.