20.05.25

Frau Bening

Ist die Rente pfändbar?

Ist die Rente pfändbar? | AdvoNeo Schuldnerberatung

Insbesondere viele Rentner in Deutschland haben Geldsorgen oder sind sogar überschuldet. Das Renteneintrittsalter in Deutschland ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, und damit steigt auch die Lebensarbeitszeit (siehe Bund-Länder Demografieportal). Durchschnittlich arbeitet man in Deutschland 38,7 Jahre seines Lebens. In dieser Zeit wird auch in die Renten­versicherung eingezahlt.

Die Anzahl verschuldeter Menschen in Deutschland ging laut dem Schuldneratlas im Jahr 2024 zwar zurück. Ältere Menschen sind aber nach wie vor häufiger von Schulden betroffen als jüngere.

Wenn die Rente eigentlich schon kaum zum Leben reicht, fragt man sich als verschuldeter Rentner natürlich, ob die Rente gepfändet werden kann.

Die kurze Antwort: Ja, Rente ist grundsätzlich pfändbar, da sie wie Arbeitseinkommen behandelt wird. Gepfändet werden kann allerdings erst ab einem gewissen Betrag und mit einigen Einschränkungen und Ausnahmen.

Nicht jede Rente ist in gleichem Maße pfändbar. Während die gesetzliche Altersrente wie Arbeitseinkommen behandelt und damit grundsätzlich pfänbar ist, gelten für andere Rentenarten teils andere Regelungen:

  • Erwerbsminderungsrente: Pfändbar nach denselben Regeln wie Altersrenten, jedoch können bei voller Erwerbsminderung unter Umständen geringere Freibeträge greifen
  • Witwen-/Witwerrente: Auch diese sind grundsätzlich pfändbar, sofern sie nicht unter besondere Schutzregelungen fallen.
  • Riester-Rente: In der Ansparphase ist sie in der Regel unpfändbar. In der Auszahlungsphase kommt as auf die Vertragsbedingungen an.

Voraus­setzungen für eine Pfändung - wann ist die Rente geschützt?

Die gute Nachricht ist, dass für die Rente dieselbe Pfändungs­freigrenze gilt, die für das Arbeitseinkommen in § 780 ZPO (Zivil­prozess­ordnung) festgelegt ist.

Bis zur Pfändungs­freigrenze ist das Einkommen, also auch die Rente, unpfändbar und somit vollständig vor Gläubigern geschützt.

Zur aktuellen Pfändungs­freigrenze

Die durchschnittliche Altersrente beträgt laut der Deutschen Renten­versicherung bei Frauen lediglich 1.060 € und bei Männern 1.276 € (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Frauen liegen mit ihrer Rente also im Durchschnitt deutlich unter dem Pfändungs­frei­betrag und sind in der Regel vor Pfändungen geschützt. Die Rente von Männern hingegen ist oftmals höher und somit ein Teil davon pfändbar.

Viele Rentner haben also monatlich so wenig Geld zur Verfügung, dass bei ihnen nichts gepfändet werden kann.

Wenn Ihr Rentenbetrag (abzüglich Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge) über der Pfändungs­frei­grenze liegt, können Sie unseren Pfändungs­rechner nutzen, um zu ermitteln, wie viel bei Ihnen gepfändet werden kann.

Ausnahmen - diese Renten sind nicht pfändbar

Nach § 850b ZPO sind unter anderem folgende Renten unpfändbar*:

  • Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind
  • Unterhalts­renten
  • Witwen­renten

*Da es sich um bedingt pfändbare Bezüge handelt kann unter bestimmten Voraussetzungen doch gepfändet werden. Beispiele für diese Voraussetzungen finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Witwenrente.

Was tun bei Schulden im Alter und Pfändung der Rente?

Wenn die Pfändung der Altersrente droht, sollte schnell gehandelt werden. Richten Sie bei einer drohenden Konto­pfändung als erstes ein Pfändungs­schutz­konto (P-Konto) ein und lassen Sie sich Ihre Rente auf dieses Konto auszahlen. Bis zum sogenannten Sockel­frei­betrag (aktueller Betrag hier) sind Ihre Rentenbezüge so vor einer Konto­pfändung geschützt.

Wie man ein P-Konto einrichtet und in welchen Fällen der Freibetrag noch erhöht werden kann (z.B. bei Pflegegeld), erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema Pfändungs­schutz­konto.

Darüber hinaus können Sie die Hilfe einer Schuldner­beratung in Anspruch nehmen. AdvoNeo überprüft als Schuldner­­beratung beispielsweise nach der Beauftragung als erstes, ob Ihre Rente überhaupt gepfändet werden darf oder ob die Pfändung un­recht­mäßig ist. Bei entgegenkommenden Gläubigern kann die Pfändung Ihrer Rente ruhend gestellt werden, also quasi pausieren.

Nach erfolgreichen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern und der Abzahlung der neu vereinbarten, reduzierten Schuldsumme wird die Pfändung in der Regel eingestellt.

Handlungsmöglcihkeiten bei fehlerhafter Pfändung

Wird die Rente unrechtmäßig oder zu hoch gepfändet, gibt es verschiedene Rechtsmittel:

  • Antrag auf Erhöhung des Freibetrages beim Vollstreckungsgericht
  • Widerspruch gegen die Pfändung beim zuständigen Gerichtsvollzieher oder Gläubiger
  • Beratung durch Schuldnerberatungen oder Rentenversicherung

Schutz durch ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Auch Rentenzahlungen können über ein P-Konto geschützt werden. Rentner sollten ihr Girokonto rechtzeitig in ein P-Konto umwandeln lassen, damit der gesetzlich geschützte Betrag automatisch vor Pfändung bewahrt bleibt. Dies gilt auf für Nachzahlungen oder Rentenrückstände.

Lohnt sich eine Schuldnerberatung in meinem Alter noch?

Ja, es lohnt sich auch in der Rente noch die Hilfe einer Schuldner­beratung wie AdvoNeo in Anspruch zu nehmen, denn…

  • … die Kommunikation mit Gläubigern wird Ihnen abgenommen und Sie können Ihre Zeit mit für Sie wichtigen Dingen verbringen.
  • Pfändungen können ruhend gestellt und am Ende der Schulden­regulierung sogar eingestellt werden.
  • alte Kreditschulden können reduziert werden.
  • Schulden bei Versicherungen, die nicht mehr benötigt werden, können reduziert werden.
  • … durch die Reduzierung Ihrer Schulden und monatlichen Rate haben Sie wieder Geld zur freien Verfügung für sich selbst.
  • … Schulden können vererbt werden. Handeln Sie also, um der Familie die Schuldenlast zu ersparen.

Schulden im Alter schränken das Leben ein. Man kann die verdiente Renten­zeit nicht ange­messen genießen, wenn man sich stets Gedanken um seine Finanzen machen muss. Das kann auch auf die eigene Gesundheit schlagen. Wir empfehlen daher, die Hilfe einer Schuldner­beratung in Anspruch zu nehmen. Jeder verdient es, sich im Alter um sich selbst und das zu kümmern, was einem lieb ist.

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