20.05.25
Frau Bening
Insbesondere viele Rentner in Deutschland haben Geldsorgen oder sind sogar überschuldet. Das Renteneintrittsalter in Deutschland ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, und damit steigt auch die Lebensarbeitszeit (siehe Bund-Länder Demografieportal). Durchschnittlich arbeitet man in Deutschland 38,7 Jahre seines Lebens. In dieser Zeit wird auch in die Rentenversicherung eingezahlt.
Die Anzahl verschuldeter Menschen in Deutschland ging laut dem Schuldneratlas im Jahr 2024 zwar zurück. Ältere Menschen sind aber nach wie vor häufiger von Schulden betroffen als jüngere.
Wenn die Rente eigentlich schon kaum zum Leben reicht, fragt man sich als verschuldeter Rentner natürlich, ob die Rente gepfändet werden kann.
Die kurze Antwort: Ja, Rente ist grundsätzlich pfändbar, da sie wie Arbeitseinkommen behandelt wird. Gepfändet werden kann allerdings erst ab einem gewissen Betrag und mit einigen Einschränkungen und Ausnahmen.
Nicht jede Rente ist in gleichem Maße pfändbar. Während die gesetzliche Altersrente wie Arbeitseinkommen behandelt und damit grundsätzlich pfänbar ist, gelten für andere Rentenarten teils andere Regelungen:
Die gute Nachricht ist, dass für die Rente dieselbe Pfändungsfreigrenze gilt, die für das Arbeitseinkommen in § 780 ZPO (Zivilprozessordnung) festgelegt ist.
Bis zur Pfändungsfreigrenze ist das Einkommen, also auch die Rente, unpfändbar und somit vollständig vor Gläubigern geschützt.
Zur aktuellen Pfändungsfreigrenze
Die durchschnittliche Altersrente beträgt laut der Deutschen Rentenversicherung bei Frauen lediglich 1.060 € und bei Männern 1.276 € (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Frauen liegen mit ihrer Rente also im Durchschnitt deutlich unter dem Pfändungsfreibetrag und sind in der Regel vor Pfändungen geschützt. Die Rente von Männern hingegen ist oftmals höher und somit ein Teil davon pfändbar.
Viele Rentner haben also monatlich so wenig Geld zur Verfügung, dass bei ihnen nichts gepfändet werden kann.
Wenn Ihr Rentenbetrag (abzüglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) über der Pfändungsfreigrenze liegt, können Sie unseren Pfändungsrechner nutzen, um zu ermitteln, wie viel bei Ihnen gepfändet werden kann.
Nach § 850b ZPO sind unter anderem folgende Renten unpfändbar*:
*Da es sich um bedingt pfändbare Bezüge handelt kann unter bestimmten Voraussetzungen doch gepfändet werden. Beispiele für diese Voraussetzungen finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Witwenrente.
Wenn die Pfändung der Altersrente droht, sollte schnell gehandelt werden. Richten Sie bei einer drohenden Kontopfändung als erstes ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ein und lassen Sie sich Ihre Rente auf dieses Konto auszahlen. Bis zum sogenannten Sockelfreibetrag (aktueller Betrag hier) sind Ihre Rentenbezüge so vor einer Kontopfändung geschützt.
Wie man ein P-Konto einrichtet und in welchen Fällen der Freibetrag noch erhöht werden kann (z.B. bei Pflegegeld), erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema Pfändungsschutzkonto.
Darüber hinaus können Sie die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. AdvoNeo überprüft als Schuldnerberatung beispielsweise nach der Beauftragung als erstes, ob Ihre Rente überhaupt gepfändet werden darf oder ob die Pfändung unrechtmäßig ist. Bei entgegenkommenden Gläubigern kann die Pfändung Ihrer Rente ruhend gestellt werden, also quasi pausieren.
Nach erfolgreichen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern und der Abzahlung der neu vereinbarten, reduzierten Schuldsumme wird die Pfändung in der Regel eingestellt.
Wird die Rente unrechtmäßig oder zu hoch gepfändet, gibt es verschiedene Rechtsmittel:
Auch Rentenzahlungen können über ein P-Konto geschützt werden. Rentner sollten ihr Girokonto rechtzeitig in ein P-Konto umwandeln lassen, damit der gesetzlich geschützte Betrag automatisch vor Pfändung bewahrt bleibt. Dies gilt auf für Nachzahlungen oder Rentenrückstände.
Ja, es lohnt sich auch in der Rente noch die Hilfe einer Schuldnerberatung wie AdvoNeo in Anspruch zu nehmen, denn…
Schulden im Alter schränken das Leben ein. Man kann die verdiente Rentenzeit nicht angemessen genießen, wenn man sich stets Gedanken um seine Finanzen machen muss. Das kann auch auf die eigene Gesundheit schlagen. Wir empfehlen daher, die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Jeder verdient es, sich im Alter um sich selbst und das zu kümmern, was einem lieb ist.