28.05.25
Frau Meiser
Urlaubsgeld ist für viele Arbeitnehmer ein willkommenes Extra im Jahr – oft fest für Erholung oder größere Anschaffungen eingeplant. Doch was passiert, wenn Gläubiger Forderungen geltend machen und eine Pfändung im Raum steht? Die rechtliche Lage rund um das Urlaubsgeld ist differenziert und hängt von mehreren Faktoren ab. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, ob es sich um pfänbares Einkommen oder eine geschützte Sonderzahlung handelt. Wer von Schulden betroffen ist, sollte wissen, wie das Urlaubsgeld behandelt wird – und welche Schutzmöglichkeiten bestehen.
Das Urlaubsgeld ist ebenso wie Weihnachtsgeld eine freiwillige Bonuszahlung des Arbeitgebers, die der Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt/Lohn erhält.
Das Urlaubsentgeld hingegen ist eine verpflichtende Zahlung und bedeutet, dass das Gehalt vom Arbeitgeber während des Urlaubs in voller Höhe weitergezahlt wird.
Urlaubsgeld ist nicht pfändbar, solange es nicht höher ist als das normale Monatsgehalt des Mitarbeiters.
In vielen Unternehmen wird im Sommer (in der Zeit von Mai bis Juli) Urlaubsgeld ausgezahlt. Läuft zu diesem Zeitpunkt eine Pfändung, sollte man wissen, ob neben dem Gehalt auch das Urlaubsgeld pfändbar ist, bevor man dieses verplant.
Wer seine Urlaubszahlung bereits fest eingeplant hat, braucht trotzdem nicht in Panik geraten. Nach §850a ZPO (Zivilprozessordnung), der die unpfändbaren Bezüge aufführt, ist Urlaubsgeld nicht pfändbar. Zu beachten ist dabei jedoch, dass es sich beim ausgezahlten Betrag um eine übliche Summe wie in vergleichbaren Unternehmen handeln muss und die Höhe ein normales Monatsgehalt nicht übersteigen darf.
Der Begriff „üblicher Rahmen“ ist gesetzliche nicht exakt definiert. Maßgeblich ist die betriebliche Üblichkeit sowie die Übung innerhalb einer Branche. Wird ein außergewöhnlich hohes Urlaubsgeld gezahlt, kann es sein, das nur ein Teil davon als unpfändbar gilt – der übersteigende Anteil kann unter Umständen gepfändet werden.
Bei Pfändungen aufgrund bestehnder Unterhalspflichten gelten strengere Maßstäbe. In solchen Fällen kann auch Urlaubsgeld gepfändet werden – selbst wenn es sonst unter den Pfändungsschutz nach § 850a ZPO fallen würde. Der Gesetzgeber gewährt hier dem Unterhaltsgläubiger einen höheren Zugriff auf das Einkommen des Schuldners.
Nein. Auch im gerichtlichen Verfahren der Privatinsolvenz ist das Urlaubsgeld nicht pfändbar, solange es in einer üblichen Höhe ausgezahlt wurde. Argumentation dafür, dass Urlaubsgeld nicht pfändbar sein darf, ist, dass Arbeitnehmer diese Bonuszahlung aus einem besonderen Anlass heraus bekommen und sie diese freiwillige Belohnung durch ihren Arbeitgeber nur einmal im Jahr zusätzlich zum Monatsgehalt bekommen.
Urlaubsentgeld ist das Geld, das Ihnen weiter gezahlt wird, obwohl Sie im Urlaub sind und Ihre Arbeit zu diesem Zeitpunkt nicht leisten (bezahlter Urlaub). Da es das normale Gehalt ist, dass Sie regelmäßig bekommen, kann dieses auch gepfändet werden. Es handelt sich nicht um einen Bonus. Läuft bei Ihnen eine Pfändung, bringt es demnach nichts, sich schnell Urlaub zu nehmen, in der Hoffnung, der Pfändung zunächst einmal zu entgehen.
Wie Sie sich stattdessen im Falle einer angekünfigten oder laufenden Lohn-, Sach- oder auch Kontopfändung verhalten sollten, können Ihnen professionelle Schuldnerberatungen und Schuldnerberatungsstellen sagen. Wir können Ihnen nur raten, sich in jedem Fall so schnell wie möglich Unterstützung zu holen. Oft kann eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung nach §305 InsO wie AdvoNeo bei direktem Handeln eine außergerichtliche Einigungen erzielen und eine Pfändung abwenden oder ruhend stellen. Darüber hinaus wir die Rechtmäßigkeit der Pfändung geprüft, denn es kommt z.B. vor, dass Gläubiger zu viel pfänden.
Eine Änderung der gesetzlichen Regelung zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld ist unwahrscheinlich. Selbst der Bundesgerichtshof (BGH) hat in Urteilen (z.B. im Jahr 2012 unter dem Az.: IX ZB 239/10) verdeutlicht, dass – egal ob in der privaten Insolvenz oder nicht – das Urlaubsgeld unpfändbar ist. Arbeitnehmer können sich also freuen, wenn Sie bei einem Unternehmen arbeiten, dass solche Bonuszahlungen leistet. Dieses Geld steht ihnen auch bei laufender Pfändung zur Verfügung.
Sie können also, wenn Ihr Arbeitgeber Sie mit Urlaubsgeld belohnt, diese zusätzliche Zahlung ohne Bedenken verplanen.
Auf wenn Urlaubsgeld rechtliche als unpfändbar gilt, kann es bei einer Kontopfändung blockiert werden, wenn kein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet wurde. Nur mit einem P-Konto und dem entsprechend erhöhten Freibetrag ist sichergestellt, dass das Urlaubsgeld dem Schuldner tatsächlich zur Verfügung steht.