12.01.26
Frau Meiser

Eine Kontopfändung ist für viele Betroffene ein einschneidendes Ereignis. Plötzlich ist das eigene Konto eingeschränkt oder vollständig gesperrt, laufende Zahlungen können nicht mehr ausgeführt werden und es entsteht große Unsicherheit. Wichtig ist jedoch: Eine Kontopfändung bedeutet nicht, dass keine Lösungen mehr bestehen oder kein Zugriff auf Geld möglich ist.Entscheidend ist, die Situation richtig einzuordnen und frühzeitig zu handeln. Mit den passenden Maßnahmen lassen sich grundlegende Ausgaben weiterhin absichern und unnötige Eskalationen vermeiden.
Wird Ihnen eine Kontopfändung mitgeteilt, müssen Sie umgehend handeln. Dafür haben Sie zwei Wochen Zeit, in denen Ihr Konto, wie bereits erwähnt, gesperrt ist. Während dieser Zeit können Sie den nicht pfändbaren Betrag sichern.
Bei der Kontopfändung werden nicht nur das Girokonto, sondern auch Sparbücher, Kreditkarten oder andere vermögenswirksame Anlagen wie Termineinlagen gepfändet.
Die zweiwöchige Kontosperre bewirkt, dass Sie nicht über Ihre Geldbeträge verfügen können. Eine Aufhebung dieser Sperre kann durch Ruhen der Pfändung (wenn Ratenzahlungen mit den Gläubigern vereinbart wurden) im Einverständnis mit dem Gläubiger geschehen. Der Gläubiger kann die Pfändung bei einer Ratenzahlung auch vollständig zurücknehmen, er ist dazu aber nicht verpflichtet. Wenn die Forderung vollständig bezahlt ist, muss die Kontopfändung aufgehoben werden.
Eine Kontopfändung ist nur möglich, wenn
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Kontonummern anzugeben, solange Sie keine Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung) abgeben müssen.
Viele Gläubiger versuchen zunächst bei den großen Banken und Sparkassen ihr Glück, um die Bankverbindung des Schuldners in Erfahrung zu bringen und bei diesem die Kontopfändung zu veranlassen. Das kann zum Beispiel durch Ausprobieren beim Beantragen von Pfändungsbeschlüssen versucht werden. Manche Gläubiger rufen Ihre Schuldner an, um Ihnen Ihre Kontodaten zu entlocken. Wird eine Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt, besteht sogar die Möglichkeit, dass dieser nach der Bankverbindung sucht, damit zusätzlich eine Kontopfändung beantragt werden kann.
Sobald der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank eingeht, wird das Konto zunächst gesperrt. Ohne Pfändungsschutz ist das gesamte Guthaben betroffen.
Wird das Konto jedoch als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt, steht dem Kontoinhaber ein gesetzlich festgelegter Freibetrag zur Verfügung. Innerhalb dieses Freibetrags kann weiterhin über das Guthaben verfügt werden, etwa für Miete, Lebensmittel oder Versicherungen.
Ein bestehendes Girokonto kann jederzeit in ein P-Konto umgewandelt werden. Dies ist auch dann noch möglich, wenn die Pfändung bereits vorliegt.
Der Freibetrag des P-Kontos (also der vor der Pfändung geschützte Teil) kann bei unterhaltspflichtigen Personen sowie durch teilweise unpfändbare Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder vollständig unpfändbare Sozialleistungen wie Kindergeld erhöht werden.
Der Freibetrag besteht bereits vor der Pfändung durch das Pfändungsschutzkonto (dies ist bei der Lohnpfändung anders).
Ohne P-Konto wird das gesamte Guthaben des Kontos gepfändet.

Wenn eine Kontopfändung wahrscheinlich ist, können Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen, mit der Sie bisher keinerlei Geschäftsbeziehung hatten. Auf diesem Konto kann ihr Einkommen eingehen und Sie können wie gewohnt Bankgeschäfte durchführen. Teilen Sie dieses neue Konto unter keinen Umständen Ihrer alten Bank und Ihren Gläubigern mit.
Das bestehende Konto sollten Sie weiterlaufen lassen, jedoch ohne jemals Überweisungen zum oder vom neuen Konto dorthin durchzuführen (nur Bareinzahlungen vornehmen). Dieses Konto können Sie auf Nachfrage oder im Briefkopf Ihrer Schreiben Ihren Gläubigern mitteilen. Diese werden daraufhin erst einmal versuchen, von dem ihnen bekannten Konto zu pfänden – mit geringem Erfolg.
Dies funktioniert nicht bei Schulden beim Finanzamt, da dieses Einsicht in Ihre gesamten deutschen Konten hat und auch die Befugnis hat, auf all diesen eine Kontopfändung durchzuführen.
Eine weitere Möglichkeit ist, so viel wie möglich durch die Verwendung von Bargeld zu erledigen. Das Begleichen regelmäßiger Zahlungen wie Miete, Wasser und Strom als Barzahlung ist umständlich. Jedoch können Sie Einkäufe und ähnliches über Bargeld durchführen, sodass sich keine hohen Summen auf Ihrem gepfändeten Konto ansammeln, die dann dem Gläubiger überwiesen werden.
Seit 01.01.2012 besteht Pfändungsschutz ausschließlich bei Pfändungsschutzkonten (P-Konten). Da es bis 2011 keine Pfändungsschutzkonten gab, galten andere Regelungen. Finden Sie etwas zur Kontenfreigabe nach § 850 k ZPO, sind diese Quellen veraltet.
Wenn bei Ihnen eine Kontopfändung durchgeführt wird, müssen Sie selbst dafür sorgen, dass Sie durch Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos den unpfändbaren Betrag sichern, der Ihnen jeden Monat zur Verfügung steht. Wie dies geht und was es zu beachten gibt lesen Sie auf der Seite zum Pfändungsschutzkonto .
Eine Kontopfändung erfordert eine sachliche Einordnung und Erfahrung im Umgang mit Banken, Gläubigern und Vollstreckungsstellen. In vielen Fällen handelt es sich nicht um ein isoliertes Ereignis, sondern um eine Folge länger bestehender finanzieller Belastungen.
Diese Situation begegnet uns in der Beratung regelmäßig.
AdvoNeo ist als Schuldnerberatungsstelle staatlich anerkannt gemäß § 305 Insolvenzordnung und berechtigt, Bescheinigungen über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch für Verbraucherinsolvenzverfahren auszustellen. Die Beratung zielt darauf ab, die finanzielle Gesamtsituation realistisch zu erfassen, kurzfristige Handlungsspielräume zu sichern und langfristige Lösungswege sachlich zu prüfen.
Nicht jede Kontopfändung lässt sich außergerichtlich lösen. Auch diese Einschätzung gehört zu einer verantwortungsvollen Beratung. Entscheidend ist, dass Betroffene Klarheit darüber gewinnen, welche Schritte sinnvoll sind und welche Optionen realistisch bestehen.
„Als mein Konto plötzlich nicht mehr nutzbar war, wusste ich zunächst nicht, was das konkret bedeutet und wie ich meine laufenden Ausgaben noch bezahlen soll. Die größte Sorge war, keinen Zugriff mehr auf mein Geld zu haben. In der Beratung wurde mir erklärt, welche Schritte sofort wichtig sind und welche Möglichkeiten ich habe, um zumindest meine grundlegenden Kosten weiter abzudecken. Das hat mir geholfen, wieder etwas Überblick zu gewinnen und die Situation geordnet anzugehen.“
Bei einer Kontopfändung wird das Guthaben auf dem Konto ganz oder teilweise gesperrt, um Forderungen eines Gläubigers zu sichern. Ohne Schutzmaßnahmen sind keine Verfügungen möglich.
Nein. Durch ein P-Konto steht Ihnen ein gesetzlicher Freibetrag zu, über den Sie weiterhin verfügen können.
So früh wie möglich. Je früher Schutzmaßnahmen ergriffen werden, desto größer sind die Handlungsspielräume.
Auch dann kann das Konto in ein P-Konto umgewandelt werden. Zusätzlich sollte die gesamte finanzielle Situation geprüft werden, um weitere Schritte festzulegen.
Ja. Eine Schuldnerberatung hilft, die Situation realistisch einzuordnen, Schutzmaßnahmen umzusetzen und geeignete Lösungswege zu entwickeln.
Eine Kontopfändung ist eine ernsthafte Situation, aber kein endgültiger Stillstand. Mit den richtigen Schritten lassen sich grundlegende Ausgaben absichern und weitere Nachteile vermeiden. Entscheidend ist, informiert zu handeln und die eigene Lage strukturiert zu betrachten.
Je früher Orientierung geschaffen wird, desto größer sind die Chancen, die finanzielle Situation wieder unter Kontrolle zu bringen – unabhängig davon, ob eine außergerichtliche Lösung oder ein anderes Verfahren sinnvoll ist.