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12.01.26

Frau Meiser

Kontopfändung

Kontopfändung - Mann am Geldautomaten

Eine Kontopfändung ist für viele Betroffene ein einschneidendes Ereignis. Plötzlich ist das eigene Konto eingeschränkt oder vollständig gesperrt, laufende Zahlungen können nicht mehr ausgeführt werden und es entsteht große Unsicherheit. Wichtig ist jedoch: Eine Kontopfändung bedeutet nicht, dass keine Lösungen mehr bestehen oder kein Zugriff auf Geld möglich ist.Entscheidend ist, die Situation richtig einzuordnen und frühzeitig zu handeln. Mit den passenden Maßnahmen lassen sich grundlegende Ausgaben weiterhin absichern und unnötige Eskalationen vermeiden.

Wird Ihnen eine Konto­pfändung mitgeteilt, müssen Sie umgehend handeln. Dafür haben Sie zwei Wochen Zeit, in denen Ihr Konto, wie bereits erwähnt, gesperrt ist. Während dieser Zeit können Sie den nicht pfändbaren Betrag sichern.

Bei der Kontopfändung werden nicht nur das Giro­konto, sondern auch Spar­bücher, Kredit­karten oder andere vermögens­wirksame Anlagen wie Termin­einlagen gepfändet.

Die zweiwöchige Konto­sperre bewirkt, dass Sie nicht über Ihre Geld­beträge verfügen können. Eine Aufhebung dieser Sperre kann durch Ruhen der Pfändung (wenn Raten­zahlungen mit den Gläubigern vereinbart wurden) im Einver­ständnis mit dem Gläubiger geschehen. Der Gläubiger kann die Pfändung bei einer Raten­zahlung auch voll­ständig zurück­nehmen, er ist dazu aber nicht ver­pflichtet. Wenn die Forderung voll­ständig bezahlt ist, muss die Konto­pfändung aufgehoben werden.

Voraus­setzungen für die Konto­pfändung

Eine Konto­pfändung ist nur möglich, wenn

  1. Ihr Gläubiger einen voll­streckbaren Titel gegen Sie besitzt. Dies geschieht meistens, wenn Sie dem Mahn­bescheid des Gläubigers nicht frist­gerecht wider­sprochen haben (zum Beispiel weil die Forderung gerecht­fertigt ist) und dieser dann einen Vollstreckungsbescheid beantragt.
  2. ein voll­streckbarer Titel besteht, mit dem der Gläubiger sich einen Pfändungs- und Überweisungs­beschluss (PfÜB) von einem Gericht hat aus­stellen lassen. Im PfÜB-Antrag muss Ihr Gläubiger Ihre Bank­verbindung nennen. Das Gericht schickt Ihrer Bank den PfÜB mit der Auf­forderung, alles Pfändbare an den aufge­führten Gläubiger zu überweisen.

Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Konton­ummern anzugeben, solange Sie keine Vermögens­auskunft (früher Eides­stattliche Ver­sicherung) abgeben müssen.

Wie finden Gläubiger die Bankverbindung?

Viele Gläubiger versuchen zunächst bei den großen Banken und Sparkassen ihr Glück, um die Bank­ver­bindung des Schuldners in Erfahrung zu bringen und bei diesem die Konto­pfändung zu veran­lassen. Das kann zum Beispiel durch Aus­probieren beim Beantragen von Pfändungs­beschlüssen versucht werden. Manche Gläubiger rufen Ihre Schuldner an, um Ihnen Ihre Konto­daten zu entlocken. Wird eine Sach­pfändung durch einen Gerichts­vollzieher durchge­führt, besteht sogar die Möglich­keit, dass dieser nach der Bank­verbindung sucht, damit zusätzlich eine Konto­pfändung beantragt werden kann.

Ablauf der Konto­pfändung auf einem P-Konto

Sobald der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank eingeht, wird das Konto zunächst gesperrt. Ohne Pfändungsschutz ist das gesamte Guthaben betroffen.
Wird das Konto jedoch als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt, steht dem Kontoinhaber ein gesetzlich festgelegter Freibetrag zur Verfügung. Innerhalb dieses Freibetrags kann weiterhin über das Guthaben verfügt werden, etwa für Miete, Lebensmittel oder Versicherungen.
Ein bestehendes Girokonto kann jederzeit in ein P-Konto umgewandelt werden. Dies ist auch dann noch möglich, wenn die Pfändung bereits vorliegt.

Der Frei­betrag des P-Kontos (also der vor der Pfändung geschützte Teil) kann bei unterhalts­pflichtigen Personen sowie durch teilweise unpfändbare Zahlungen wie Weihnachts­geld oder voll­ständig unpfändbare Sozial­leistungen wie Kinder­geld erhöht werden.

Der Freibetrag besteht bereits vor der Pfändung durch das Pfändungs­schutz­konto (dies ist bei der Lohnpfändung anders).

Ohne P-Konto wird das gesamte Guthaben des Kontos gepfändet.

Ablauf der Konto­pfändung auf einem P-Konto
Ablauf der Konto­pfändung auf einem P-Konto

Das können Sie bei drohender Konto­pfändung tun

Wenn eine Konto­pfändung wahr­schein­lich ist, können Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen, mit der Sie bisher keinerlei Geschäfts­be­ziehung hatten. Auf diesem Konto kann ihr Einkommen ein­gehen und Sie können wie gewohnt Bank­geschäfte durchführen. Teilen Sie dieses neue Konto unter keinen Umständen Ihrer alten Bank und Ihren Gläubigern mit.

Das bestehende Konto sollten Sie weiter­laufen lassen, jedoch ohne jemals Über­weisungen zum oder vom neuen Konto dorthin durch­zuführen (nur Bar­einzahlungen vornehmen). Dieses Konto können Sie auf Nach­frage oder im Brief­kopf Ihrer Schreiben Ihren Gläubigern mit­teilen. Diese werden daraufhin erst einmal versuchen, von dem ihnen bekannten Konto zu pfänden – mit geringem Erfolg.

Dies funktioniert nicht bei Schulden beim Finanzamt, da dieses Einsicht in Ihre gesamten deutschen Konten hat und auch die Befugnis hat, auf all diesen eine Konto­pfändung durchzu­führen.

Eine weitere Möglich­keit ist, so viel wie möglich durch die Ver­wendung von Bargeld zu erledigen. Das Begleichen regel­mäßiger Zahlungen wie Miete, Wasser und Strom als Barzahlung ist umständlich. Jedoch können Sie Einkäufe und ähnliches über Bar­geld durchführen, sodass sich keine hohen Summen auf Ihrem gepfändeten Konto ansammeln, die dann dem Gläubiger überwiesen werden.

Das können Sie bei bestehender Konto­pfändung tun

Seit 01.01.2012 besteht Pfändungs­schutz aus­schließ­lich bei Pfändungs­schutz­konten (P-Konten). Da es bis 2011 keine Pfändungs­schutz­konten gab, galten andere Regelungen. Finden Sie etwas zur Konten­frei­gabe nach § 850 k ZPO, sind diese Quellen veraltet.

Wenn bei Ihnen eine Konto­pfändung durchge­führt wird, müssen Sie selbst dafür sorgen, dass Sie durch Eröffnung eines Pfändungs­schutz­kontos den unpfänd­baren Betrag sichern, der Ihnen jeden Monat zur Verfügung steht. Wie dies geht und was es zu beachten gibt lesen Sie auf der Seite zum Pfändungs­schutz­konto .

Fachliche Einordnung und Unterstützung

Eine Kontopfändung erfordert eine sachliche Einordnung und Erfahrung im Umgang mit Banken, Gläubigern und Vollstreckungsstellen. In vielen Fällen handelt es sich nicht um ein isoliertes Ereignis, sondern um eine Folge länger bestehender finanzieller Belastungen.
Diese Situation begegnet uns in der Beratung regelmäßig.

AdvoNeo ist als Schuldnerberatungsstelle staatlich anerkannt gemäß § 305 Insolvenzordnung und berechtigt, Bescheinigungen über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch für Verbraucherinsolvenzverfahren auszustellen. Die Beratung zielt darauf ab, die finanzielle Gesamtsituation realistisch zu erfassen, kurzfristige Handlungsspielräume zu sichern und langfristige Lösungswege sachlich zu prüfen.
Nicht jede Kontopfändung lässt sich außergerichtlich lösen. Auch diese Einschätzung gehört zu einer verantwortungsvollen Beratung. Entscheidend ist, dass Betroffene Klarheit darüber gewinnen, welche Schritte sinnvoll sind und welche Optionen realistisch bestehen.

Erfahrungsbericht eines Mandanten

Als mein Konto plötzlich nicht mehr nutzbar war, wusste ich zunächst nicht, was das konkret bedeutet und wie ich meine laufenden Ausgaben noch bezahlen soll. Die größte Sorge war, keinen Zugriff mehr auf mein Geld zu haben. In der Beratung wurde mir erklärt, welche Schritte sofort wichtig sind und welche Möglichkeiten ich habe, um zumindest meine grundlegenden Kosten weiter abzudecken. Das hat mir geholfen, wieder etwas Überblick zu gewinnen und die Situation geordnet anzugehen.

FAQ

Was bedeutet eine Kontopfändung konkret?

Bei einer Kontopfändung wird das Guthaben auf dem Konto ganz oder teilweise gesperrt, um Forderungen eines Gläubigers zu sichern. Ohne Schutzmaßnahmen sind keine Verfügungen möglich.

Ist mein gesamtes Geld bei einer Kontopfändung verloren?

Nein. Durch ein P-Konto steht Ihnen ein gesetzlicher Freibetrag zu, über den Sie weiterhin verfügen können.

Wie schnell muss ich handeln?

So früh wie möglich. Je früher Schutzmaßnahmen ergriffen werden, desto größer sind die Handlungsspielräume.

Was kann ich tun, wenn mein Konto bereits gepfändet ist?

Auch dann kann das Konto in ein P-Konto umgewandelt werden. Zusätzlich sollte die gesamte finanzielle Situation geprüft werden, um weitere Schritte festzulegen.

Kann Schuldnerberatung bei Kontopfändung helfen?

Ja. Eine Schuldnerberatung hilft, die Situation realistisch einzuordnen, Schutzmaßnahmen umzusetzen und geeignete Lösungswege zu entwickeln.

Fazit

Eine Kontopfändung ist eine ernsthafte Situation, aber kein endgültiger Stillstand. Mit den richtigen Schritten lassen sich grundlegende Ausgaben absichern und weitere Nachteile vermeiden. Entscheidend ist, informiert zu handeln und die eigene Lage strukturiert zu betrachten.
Je früher Orientierung geschaffen wird, desto größer sind die Chancen, die finanzielle Situation wieder unter Kontrolle zu bringen – unabhängig davon, ob eine außergerichtliche Lösung oder ein anderes Verfahren sinnvoll ist.

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