10.03.25
Frau Meyer
Das Wichtigste zuerst:
Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Schreiben und dient als Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid im Mahnverfahren. Wenn Sie einen rechtmäßigen Mahnbescheid zugestellt bekommen, bedeutet das i.d.R., dass Sie zuvor Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und ggf. auch Inkassoschreiben ignoriert haben.
Ein rechtsgültiger Mahnbescheid wird immer in einem gelben Umschlag zugestellt, auf diesem ist das Datum der Zustellung vermerkt.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten und dem Ablauf vom Mahnverfahren finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag „Die 10 wichtigsten Fragen zum Mahnverfahren„.
Ab dem Zustellungsdatum haben Sie eine Frist von zwei Wochen, um die offene Forderung beim Gläubiger zu begleichen. Das genaue Datum der Zustellung finden Sie auf dem Briefumschlag. Der einfachste Weg, einer Zwangsvollstreckung zu entgehen, ist, die Schulden einfach zu bezahlen. Sie können auch versuchen, selbst eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger zu vereinbaren. Oder Sie wenden sich an eine professionelle Schuldnerberatung wie AdvoNeo, die auf Augenhöhe mit Ihrem Gläubiger verhandeln kann und die Höhe der Schulden vor der Rückzahlung oft sogar noch senken kann.
Verstreicht diese Frist, erhalten Sie i.d.R. einen Vollstreckungsbescheid, sofern Ihr Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erwirkt hat und einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) vorliegen hat. Ab diesem Zeitpunkt kann es zu Kontopfändungen sowie Gehalts- und Lohnpfändungen kommen. Möglich ist auch, dass sich der Gerichtsvollzieher ankündigt und Ihre Wertgegenstände bis hin zum Auto und zur Immobilie pfändet.
Als Schuldnerberatung ist AdvoNeo nach §305 InsO eine staatlich anerkannte Stelle. Mit über 25 Jahren Erfahrung konnten wir bereits zahlreichen Mandanten helfen und ihnen den Weg in ein schuldenfreies Leben ermöglichen.
Der Mahnbescheid ist ein dringendes Warnzeichen, dass Sie mit Ihrer finanziellen Lage überfordert sind. Wenn Sie sich rechtzeitig Hilfe suchen, kann eine Pfändung häufig noch verhindert werden.
Ob durch eine außergerichtliche Einigung oder die Privatinsolvenz – wir finden individuelle Lösungen für unsere Mandanten und begleiten auch Sie gern auf dem Weg der Schuldenregulierung.
Wir beraten Sie gern! Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos – garantiert.
In der zweiwöchigen Frist ab dem Zustelldatum des Mahnbescheids haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Diesen Schritt sollten Sie nur wählen, wenn Sie ausreichend Beweise haben, dass die Forderung und somit auch der Mahbescheid gegen Sie unberechtigt ist. Denn durch den Widerspruch können weitere Kosten für ein strittiges Verfahren vor Gericht entstehen.
Haben Sie also nie einen Kauf bei dem Gläubiger getätigt oder haben die angeblich offene Rechnung bereits bezahlt, kann der Widerspruch sinnvoll sein.
Für den Widerspruch können Sie das beigelegte Formular des Mahnbescheids nutzen, da Gerichte Ihr Anliegen so schneller verarbeiten können. Sie dürfen aber auch ein eigenes Schreiben aufsetzen.
Das Mahnverfahren ist mit der Einlegung des Widerspruchs gehemmt, es sei denn der Gläubiger will seinen Anspruch weiter verfolgen. Dann muss er seine Forderung schriftlich ausführlich begründen und die notwendigen Unterlagen beifügen. Das Verfahren unterscheidet sich dann nicht mehr von einem gewöhnlichen Klageverfahren nach der Zivilprozessordnung (ZPO). Es kann vorkommen, dass nach einem Widerspruch eine lange Zeit vergeht, bis die schriftliche Begründung folgt, es kann auch sein, dass diese Begründung gar nicht erfolgt. Die Kosten dieses Verfahrens trägt derjenige, der verliert.
Es kann leicht passieren, den Überblick über die eigenen Schulden zu verlieren. Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben und nicht wissen, ob Sie bei diesem Gläubiger Schulden haben, gibt es einige Möglichkeiten, herauszufinden, ob die Forderungen gegen Sie berechtigt sind.
Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Beitrag „Wie finde ich heraus, wo ich überall Schulden habe?“.
Generell gilt der Grundsatz: Wenn Sie wissen, dass Sie unbezahlte Rechnungen haben, sollten Sie diese Angelegenheiten vor Ihrer Abreise erledigen. Denn wenn ein Mahnbescheid während Ihres Urlaubs ankommt, gilt trotzdem das Zustelldatum auf dem Umschlag bei der Widerspruchs- und Zahlungsfrist. Wenn Sie Schulden haben und trotzdem verreisen, erfolgt das also auf eigenes Risiko.
Sie können natürlich Familienmitglieder oder Nachbarn bitten, in Ihrer Abwesenheit Ihre Post aus dem Briefkasten zu nehmen und Sie zu benachrichtigen, falls ein Mahnungs- oder Vollstreckungsbescheid ankommen sollte.
Es ist nicht möglich, Widerspruch einzulegen, weil Sie die Zahlungsfrist verpasst haben, während Sie im Urlaub waren.
Selbst wenn Sie die Frist im Mahnbescheid verpasst haben sollten, kann es noch möglich sein, Hilfe zu bekommen. Selbst wenn eine Kontopfändung oder Lohnpfändung gegen Sie erwirkt werden sollte, gibt es Möglichkeiten, zumindest den lebensnotwendigen Teil Ihres Einkommens auf Ihrem Konto zu schützen und Verhandlungen mit Ihren Gläubigern zu beginnen.
Wenn Sie den Überblick über Ihre Rechnungen und Mahnungen verloren haben und Hilfe brauchen, um gegen Ihre Schulden vorzugehen, sollten Sie sich an eine seriöse Schuldnerberatung wenden.
Hilfe bekommen Sie zum Beispiel bei:
Wünschen Sie sich Hilfe, um schuldenfrei zu werden und eine Pfändung vielleicht noch zu verhindern? Kontaktieren Sie uns noch heute, wir beraten Sie gern. Das erste Beratungsgespräch ist garantiert kostenlos.