25.09.25
Frau Meiser

Scheidungen gehören zu den häufigsten Auslösern von finanziellen Schwierigkeiten. Während die emotionale Belastung im Vordergrund steht, wird oft unterschätzt, welche finanziellen Folgen eine Trennung nach sich zieht. Plötzlich sind zwei Haushalte zu finanzieren, Unterhaltspflichten entstehen, und gemeinsame Kredite bleiben bestehen – ganz gleich, ob ein Partner ausgezogen ist oder nicht.
Das Ergebnis: Viele geraten durch die Scheidung in eine finanzielle Schieflage. In manchen Fällen führt das sogar in die Überschuldung. Doch so ausweglos die Situation erscheinen mag – es gibt konkrete Strategien und rechtliche Möglichkeiten, die helfen können, wieder Ordnung in die Finanzen zu bringen.
Eine Scheidung bedeutet nicht nur emotionale Trennung, sondern auch eine Neustrukturierung des gesamten Alltags – und damit der Finanzen. Typische Gründe für neue oder wachsende Schulden sind:
Viele Betroffene unterschätzen, dass selbst ein solides Einkommen durch diese Mehrbelastung schnell nicht mehr ausreicht.
Ein zentrales Problem nach der Scheidung sind gemeinsame Kredite. Auch wenn man persönlich keinen Nutzen mehr von der finanzierten Sache hat – die Haftung bleibt bestehen.
Die Aufteilung gemeinsamer Immobilien und Kredite ist daher einer der häufigsten Streitpunkte – und einer der größten Auslöser für Schulden.
Unterhaltspflichten sind ein weiterer Faktor, der nach der Scheidung schnell zu Schulden führen kann:
Für viele bedeutet das: Auch wenn sie zahlen, geraten sie selbst in eine prekäre Lage. Nicht selten entstehen dadurch neue Schulden.
Bei einer Scheidung greifen verschiedene gesetzliche Regelungen, die direkten Einfluss auf die finanzielle Lage haben:
Die rechtlichen Aspekte sind komplex – und ein häufiger Grund, warum Betroffene sich frühzeitig rechtliche und fachliche Beratung suchen sollten.
Auch wenn die Lage schwierig ist, gibt es Handlungsmöglichkeiten:
Marion S. (49) „Nach der Scheidung blieb ich mit zwei Kindern im Haus zurück. Anfangs dachte ich, ich könnte die Raten für den Kredit irgendwie stemmen. Doch schnell wurde klar, dass es nicht reicht. Zusätzlich musste mein Ex-Mann Unterhalt zahlen, was unsere Gespräche noch schwieriger machte.
Die Mahnungen stapelten sich, und ich fühlte mich wie in einer Sackgasse. Erst als ich zur AdvoNeo Schuldnerberatung ging, habe ich wieder klar gesehen. Wir haben das Haus verkauft, bevor es zur Zwangsversteigerung kam. Es war ein schwerer Schritt, aber er hat mich vor noch größeren Schulden bewahrt.
Heute lebe ich zur Miete, habe zwar immer noch Schulden abzuzahlen, aber ich habe einen Plan und wieder eine Perspektive. Ohne Hilfe wäre ich weiter in den Problemen versunken.“
Beide Partner haften gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Die Bank kann sich aussuchen, von wem sie das Geld einfordert.
Möglichkeiten sind: Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder Teilungsversteigerung. Oft ist der Verkauf die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Nein. Die Bank muss einer Vertragsänderung zustimmen. In der Praxis ist das oft schwierig, da sie beide Schuldner als Sicherheit behalten will.
Unterhaltsansprüche sind grundsätzlich nicht pfändbar, da sie dem Existenzminimum dienen. Das Einkommen des Unterhaltspflichtigen kann jedoch gepfändet werden, wenn andere Schulden bestehen.
Ja, in vielen Fällen. Sie ist eine Möglichkeit, sich innerhalb weniger Jahre von den verbliebenen Schulden zu befreien.
Scheidung und Schulden hängen eng zusammen. Getrennte Haushalte, Unterhaltspflichten, Kredite und Immobilien machen eine ohnehin schwierige Phase oft zur finanziellen Belastungsprobe.
Doch auch wenn es schwerfällt: Wer frühzeitig handelt, Gläubiger einbindet und sich beraten lässt, kann eine Eskalation verhindern.
Der wichtigste Schritt ist, das Problem nicht zu verdrängen. Mit professioneller Unterstützung und klaren Entscheidungen ist es möglich, die Kontrolle zurückzugewinnen und langfristig wieder schuldenfrei zu werden.
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